Das PABU an der Uni Erfurt

Was ist das PABU?

Gruppe von Studierenden

PABU steht für "partizipatives Budget". Das PABU eröffnet den Studierenden die Möglichkeit (neben den regulären “Finanzanträgen” und “Investitionen”), Ideen und Projekte für die Studierendenschaft umzusetzen. Das Geld für das PABU kommt direkt aus dem Gesamthaushalt der Studierendenschaft und bildet dort einen eigenen Haushaltstitel.

Jede*r Studierende kann einen Vorschlag zur Verwendung des PABU einreichen. Das besondere Merkmal dieses Haushaltstitels ist, dass alle Studierenden der Universität Erfurt eingeladen sind, über die Verwendung des PABU abzustimmen (näheres zur Abstimmung siehe hier). Die Umsetzung des Vorschlags mit den meisten Stimmen wird dem Studierendenrat (StuRa) als Beschluss vorgelegt.

Wer kann mitmachen?

Jedes Mitglied der Studierendenschaft der Universität Erfurt kann mitmachen - also jede*r eingeschriebene Student*in. Vorschläge für die Verwendung des PABU können von einzelnen Studierenden oder auch von Gruppen von Studierenden, Hochschulgruppen oder Fachschaftsräten der Universität Erfurt eingereicht werden. Die eingereichten Vorschläge werden allerdings pro forma durch eine an der Universität Erfurt studierende Person vertreten.

Welche Ideen und Projekte sind als Vorschlag für das PABU geeignet?

Studierende auf dem Campus

Die Vorschläge werden der gesamten Studierendenschaft zur Abstimmung gestellt, dementsprechend sollten sie auch der gesamten Studierendenschaft einen Mehrwert bieten.

Als Faustregel gilt: Von Studierenden für Studierende!

Des Weiteren müssen die Vorschläge in den Aufgabenbereich der verfassten Studierendenschaft fallen, damit diese auch umgesetzt werden können (siehe §2 Satzung der verfassten Studierendenschaft). So fallen etwa bauliche Maßnahmen oder die Vergabe von Räumen auf dem Campus in den Kompetenzbereich der Universität Erfurt und sind somit zumindest nicht ohne Weiteres durch den StuRa und die Studierendenschaft umsetzbar. Eine Baumaßnahme, die beispielsweise durch die Studierendenschaft umsetzbar war, ist die Fahrradreparaturstation - nach Abstimmung und in Zusammenarbeit mit dem Dezernat 4 der Uni).
Finanziell grundsätzlich keine Unterstützung erfahren Vorschläge, die in den Bereich der Lehre fallen.

Für PABU-Vorschläge gelten wie auch für Finanzanträge das ThürHG, die Satzung, die Finanzordnung und die Finanzregularien entsprechend. Das bedeutet auch, dass ein Vorschlag im Gesamten die Summe des Haushaltstitels, des PABU, an Finanzierung nicht überschreiten darf. So dürfen Veranstaltungen beispielsweise im schlechtesten Fall nicht mehr Verlust machen, als Geld im Haushaltstitel vorhanden ist. Die semesterweise aktuelle Summe wird mit der Bekanntgabe und Genehmigung des Haushaltes veröffentlicht.
Sollten Zweifel bestehen, ob ein geplantes Projekt diesen Anforderungen entspricht oder Fragen zur Finanzordnung oder den -regularien bestehen, kann sich jederzeit gerne an stura.vorstand@uni-erfurt.demit dem Betreff „Partizipatives Budget“ gewendet werden.

Noch Fragen?

Weitere Infos findet ihr auf den nebenstehenden Seiten. Sollten dennoch Fragen offen sein, können zu den Bürozeiten generelle Fragen durch den Bürodienst beantwortet werden; außerdem kann man alle Fragen jederzeit an stura.vorstand@uni-erfurt.de mit dem Betreff „Partizipatives Budget“ stellen.