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Arbeitsunfähigkeit muss unverzüglich angezeigt werden

Vor dem Hintergrund eines Schreibens des Thüringer Landesamt für Finanzen (TLF) – Abteilung Bezüge- weist das Dezernat 2: Personal der Uni Erfurt noch einmal explizit darauf hin, dass Arbeitsunfähigkeiten mit und ohne AU-Bescheinigung von Tarifbeschäftigten unverzüglich dem TLF angezeigt werden müssen, um Entgeltüberzahlungen zu vermeiden oder zumindest den Überzahlungszeitraum einzuschränken, sowie eine zeitnahe Zahlung des Krankengeldes zu ermöglichen.

Das Dezernat 2 bittet alle Kolleginnen und Kollegen deshalb, in ihren Bereichen dafür Sorge zu tragen, dass die AU-Bescheinigungen umgehend in der Personalabteilung vorgelegt werden bzw. bei Karenztagen im nichtwissenschaftlichen Bereich die Meldung über den Korrekturbeleg erfolgt und im wissenschaftlichen Bereich eine E-Mail über die/den Fachvorgesetzte/n an die Funktionsemail geitzeit@uni-erfurt.de gesendet wird.

Zudem müssen alle Anträge an das Personal-Dezernat (wie vor Corona) wieder ausschließlich in Papierform eingereicht werden, alle Personalsachbearbeiter*innen sind wieder vor Ort. Bei besonders eiligen Fällen kann die Antragseinreichung ausnahmsweise vorab per E-Mail erfolgen.