Folgende Flexibilisierungen sind dabei möglich:
- Die Rahmenzeit wird auf 6 bis 20 Uhr erweitert.
- Die Kernzeit wird aufgehoben. Der Dienst kann also auch erst nach 9 Uhr aufgenommen und/oder bereits vor 15Uhr beendet werden.
- Es darf ein Arbeitszeitrückstand von bis zu 16 Stunden aufgebaut werden. Dieser muss bis zum Jahresende auf die regulär möglichen acht Minusstunden reduziert werden.
- Es können bis zu drei Gleittage im Monat genommen werden.
Die genannten Flexibilisierungsmöglichkeiten können in Absprache mit der/dem jeweiligen Fachvorgesetzten in Anspruch genommen werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Insbesondere muss dabei die Erreichbarkeit der einzelnen Bereiche zu den üblichen Arbeitszeiten (v.a. zu den Sprechzeiten) sichergestellt bleiben.