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Rundmail: Arbeitszeit an sommerlichen Tagen

Aus aktuellem Anlass hat die Hochschulleitung noch einmal auf die Arbeitszeitregelungen an sommerlichen Tagen, also Arbeitstagen, an denen die Raumtemperatur des jeweiligen Arbeitsplatzes 28°C oder mehr beträgt bzw. voraussichtlich betragen wird, hingewiesen.

Folgende Flexibilisierungen sind dabei möglich:

  • Die Rahmenzeit wird auf 6 bis 20 Uhr erweitert.
  • Die Kernzeit wird aufgehoben. Der Dienst kann also auch erst nach 9 Uhr aufgenommen und/oder bereits vor 15Uhr beendet werden.
  • Es darf ein Arbeitszeitrückstand von bis zu 16 Stunden aufgebaut werden. Dieser muss bis zum Jahresende auf die regulär möglichen acht Minusstunden reduziert werden.
  • Es können bis zu drei Gleittage im Monat genommen werden.

Die genannten Flexibilisierungsmöglichkeiten können in Absprache mit der/dem jeweiligen Fachvorgesetzten in Anspruch genommen werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Insbesondere muss dabei die Erreichbarkeit der einzelnen Bereiche zu den üblichen Arbeitszeiten (v.a. zu den Sprechzeiten) sichergestellt bleiben.