| Interne Serviceseiten, Service

Weitere Digitalisierung bei Werk-, Dienst- und Honorarverträgen

Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung plant das Dezernat 2: Personal sein bisheriges „hybrides“ Verfahren zur Beantragung und Genehmigung von Werk-, Dienst- und Honorarverträgen komplett auf eine elektronische Antragstellung per E-Mail umstellen.

Darüber hat jetzt die Dezernatsleitung in einem Rundschreiben informiert. Auch wenn die Beantragung derzeit noch nicht systemgestützt erfolgen könne, habe sich dieses System in den vergangenen Monaten sehr bewährt, heißt es in dem Schreiben.

Näheres entnehmen Sie bitte der Unterschriftsordnung (aktuelle Fassung anbei, s. Ziff. 2.5 + Hinweise zum „Elektronischen Zeichnungsverfahren“, S. 14 f.).

Nicht erfasst sind alle Verträge, die gemäß Unterschriftsordnung vom Kanzler oder Präsidenten zu unterzeichnen sind (insbesondere Fellowverträge). Diese Verträge sollen bitte weiterhin auf dem Hauspostweg eingereicht werden. Außerdem ist der gesamte Abrechnungsprozess über das Dezernat 3: Finanzen davon ausgenommen.

Die Anträge sollen künftig bitte ausschließlich per E-Mail an personal@uni-erfurt.de bzw. vergabestelle@uni-erfurt.de eingereicht werden. Die E-Mail soll folgende 2 Dateien enthalten:

  • den von allen vor D2 bzw. D5 zu beteiligenden Personen abgezeichneten Antrag (bitte alle beteiligten Personen in einem Dokument arbeiten und möglichst in Adobe Acrobat die Funktion „Ausfüllen und unterschreiben“ nutzen)
  • den vorausgefüllten Vertrag als pdf-Datei (bitte im Original-Dateiformat, nicht als Scan)

Die genehmigten Anträge werden von D2 bzw. D5 an die Antragsteller*innen per E-Mail zurückgesandt. Anschließend können die Verträge unterzeichnet werden. Abschließend erfolgt die Abrechnung über D3.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die zuständigen Kolleg*innen in D2 bzw. D5.