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Neue Anträge für Mittel aus dem Matching Fonds erst ab 2023

Vor dem Hintergrund der aktuellen Finanzlage der Universität Erfurt hat das Präsidium mitgeteilt, im Jahr 2022 keine neuen Anträge auf Beteiligung an drittmittelgeförderten Projektvorhaben bzw. Projekten durch zentrale Mittel aus dem sogenannten Matching Fonds bewilligen zu können. Antragstellungen sind also erst ab 2023 wieder möglich.

 

Hintergrund zum Matching Fonds
Im Rahmen einiger Projektförderformate von Drittmittelgebern (wie z.B. dem BMBF oder der VW-Stiftung) wird häufig die Beteiligung an Forschungsvorhaben durch „Eigenmittel“ der Institution erwartet. In den meisten Fällen werden die „Eigenmittel“ für die Zeit der Durchführung des bewilligten Projekts mit eingeplant. In manchen Fällen erweist sich aber auch eine vorherige Beteiligung bzw. komplette Vorfinanzierung von Maßnahmen zur Vorbereitung des Vorhabens als sinnvoll und steigert ggf. auch die Aussichten auf den Antragserfolg.

Aus dem sogenannten Matching Fonds der Universität Erfurt können dann Mittel beantragt werden, wenn eine Beteiligung an Projektvorhaben bzw. Projekten durch „Eigenmittel“ notwendig oder sinnvoll ist und die anderen Formate der universitätsinternen Forschungsförderung nicht genutzt werden können. Die Vergabe von Mitteln aus dem Matching Fonds erfolgt durch das Präsidium auf Basis eines Antrags, der mit dem Präsidialbüro / Stabsstelle Universitätsentwicklung vorab abgestimmt werden muss.

Weitere Informationen / Kontakt:

Leiterin
(Präsidialbüro und Stabsstelle Universitätsentwicklung)
Verwaltungsgebäude / Raum 1.25
Sprechzeiten
nach Vereinbarung
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