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Rundschreiben Nr. 06/2022 - Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen

Verbot der Annahme von Belohnungen und Geschenken und sonstigen Vorteilen durch die Bediensteten des Freistaates Thüringen. Belehrung gemäß der Verwaltungsvorschrift zu §42 Beamtenstatusgesetz vom 15. September 2010.

Die Universitätsleitung hat die gesetzliche Aufgabe, alle Beschäftigten regelmäßig über die Verpflichtungen, die sich aus § 42 Beamtenstatusgesetz sowie der Thüringer Richtlinie zur Bekämpfung von Korruption in der öffentlichen Verwaltung des Freistaats Thüringen vom 8. Januar 2019 ergeben, zu belehren. Dem komme ich mit nachstehender Information zur Rechtslage nach:

Die Bediensteten des öffentlichen Dienstes dürfen grundsätzlich keine Belohnungen, Geschenke oder sonstigen Vorteile für sich oder eine dritte Person in Bezug auf ihr Amt bzw. auf ihre dienstlichen Tätigkeiten fordern oder annehmen. Bedienstete müssen jeden Anschein vermeiden, im Rahmen ihrer Amtsführung für persönliche Vorteile empfänglich zu sein. (vgl. § 42 Beamtenstatusgesetz sowie § 3 Abs. 3 TV-L). Derartige Angebote von Belohnungen, Geschenken oder sonstigen Vorteilen sind unverzüglich und unaufgefordert der oder dem Dienstvorgesetzten formlos mitzuteilen.

Ausnahmen vom Annahmeverbot bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der oder des Dienstvorgesetzten. Lediglich für geringwertige Aufmerksamkeiten bis zu einem Wert von 25 EUR, übliche Bewirtungen und geringfügige Dienstleistungen gilt eine stillschweigende Zustimmung (Ziffer I.4 der Verwaltungsvorschrift). Die Annahme von Bargeld - gleich in welcher Summe - ist in keinem Fall genehmigungsfähig. Zuwiderhandlungen können zu dienst- bzw. arbeitsrechtlichen sowie strafrechtlichen Sanktionen führen.

Die zu beachtenden einschlägigen Rechtsgrundlagen sind über die Informationsseite zum Thema Antikorruption und Meldung von Rechtsverstößen abrufbar.

Für eventuelle Rückfragen steht Ihnen Frau Jana Lorbeer als Antikorruptionsbeauftragte jederzeit gerne zur Verfügung.

Kontakt

Jana Lorbeer
Antikorruptionsbeauftragte
(Universität Erfurt)
Mitarbeitergebäude 1 / Raum 1002