Senat

Aufgaben, Zusammensetzung und Amtszeiten

Aufgaben

Gemäß § 35 Senat Abs. 1 ThürHG hat der Senat folgende Aufgaben:

  1. Erlass und Änderung der Grundordnung unter Berücksichtigung und Würdigung der Stellungnahme des Hochschulrats nach § 34 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 sowie über andere Satzungen, soweit dieses Gesetz oder die Grundordnung der Hochschule keine andere Zuständigkeit bestimmt,
  2. Mitwirkung in der Findungskommission sowie in der Hochschulversammlung an der Wahl und Abwahl des Präsidenten und des Kanzlers nach § 36 Abs. 1, § 30 Abs. 4 und 9 sowie des § 32 Abs. 2 und 7,
  3. Wahl und Abwahl der Hochschulratsmitglieder nach § 34 Abs. 4 und 5,
  4. Erteilung des Einvernehmens zur Bestellung und Abbestellung von Vizepräsidenten nach § 31,
  5. Einrichtung, Änderung, Aufhebung und Festlegung der inneren Struktur von Selbstverwaltungseinheiten; der Senat kann diese Entscheidung auf Selbstverwaltungsgremien nach § 40 delegieren,
  6. Erteilung des Einvernehmens vor Abschluss von Ziel- und Leistungsvereinbarungen nach § 13 Abs. 1 der Hochschule mit dem Ministerium,
  7. Erteilung des Einvernehmens zu Anträgen nach § 2 Abs. 2 und § 4, wobei Beschlüsse zu Anträgen nach § 2 Abs. 2 einer Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder bedürfen,
  8. Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen; der Senat kann diese Entscheidung auf Selbstverwaltungsgremien nach § 40 delegieren,
  9. Stellungnahme zu Berufungsvorschlägen und die Aufstellung von Vorschlägen für die Verleihung der akademischen Bezeichnung "Professor" nach § 88 Abs. 4 und der Würde eines "außerplanmäßigen Professors" nach § 62 Abs. 6,
  10. Erlass von Richtlinien zur Frauenförderung, Aufstellung von Gleichstellungsplänen und Wahl der Gleichstellungsbeauftragten, des Diversitätsbeauftragten sowie der anderen Beauftragten der Hochschule,
  11. Erteilung des Einvernehmens zu den Grundsätzen der Ausstattung und internen Mittelverteilung nach § 14 Abs. 5 Satz 2,
  12. Stellungnahme zum Entwurf des Wirtschaftsplans,
  13. Stellungnahme zum Jahresabschluss,
  14. Stellungnahme zu Gebühren- oder Entgeltordnungen sowie Benutzungsordnungen im Sinne des § 12 ThürHGEG,
  15. Stellungnahme zum Jahresbericht des Präsidiums nach § 29 Abs. 3 und
  16. Verleihung akademischer Ehrungen.

Quelle: Thüringer Hochschulgesetz

Zusammensetzung und Amtszeiten

Dem Senat gehören gemäß § 35 Abs. 3 ThürHG folgende zwölf stimmberechtigte Mitglieder an (Ständiger Senat):

  • drei Vertreter:innen aus der Gruppe der Professor:innen,
  • drei Vertreter:innen aus der Gruppe der Studierenden,
  • drei Vertreter:innen aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter:innen,
  • drei Vertreter:innen aus der Gruppe der Mitarbeiter:innen in Technik und Verwaltung.

Jede Mitgliedergruppe wählt aus ihrer Mitte eine:n Sprecher:in.

Bei Entscheidungen in Angelegenheiten, die die Lehre mit Ausnahme der Bewertung der Lehre, die Forschung, künstlerische Entwicklungsvorhaben oder die Berufung von Hochschullehrer:innen unmittelbar betreffen, gehören dem Senat gemäß § 35 Abs. 4 ThürHG zusätzlich sieben weitere Professor:innen an (Erweiterter Senat).

Die Senatsmitglieder haben jeweils einfaches Stimmrecht.

Der Präsident gehört dem Senat ohne Stimmrecht an und führt dessen Vorsitz. Die weiteren Präsidiumsmitglieder gehören dem Senat als beratende Mitglieder ebenfalls ohne Stimmrecht an.

Der Senat tagt – ausgenommen von Personalentscheidungen – hochschulöffentlich.

Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre, die der Studierenden ein Jahr.

Tagesordnungen, Sitzungsunterlagen und Protokolle

Tagesordnungen, Sitzungsunterlagen und Protokolle finden Sie im Internen Service-Bereich für Hochschulangehörige(Pfad: Interner Service-Bereich/Direkt zu/Download-Center/Senat). Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass dieser Bereich erst nach Login aufgerufen werden kann. 

Sitzungstermine

Eine Übersicht über die aktuellen Termine sowie die Sitzungszyklen der Gremien finden Sie auf unserer Seite Organe und Gremien.

Vorsitz

Präsident
(Präsidium)
Verwaltungsgebäude / Raum 1.40

Stimmberechtigte Mitglieder

Ab dem 01. Oktober 2022:

Ständiger Senat

Vertreter*innen aus der Gruppe der Hochschullehrer*innen

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Vertreter*innen aus der Gruppe der akademischen Mitarbeiter*innen

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Telefon

Vertreter*innen aus der Gruppe der Mitarbeiter*innen Technik und Verwaltung

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Funktion
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Telefon

Vertreter*innen aus der Gruppe der Studierenden

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Funktion
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Telefon

Erweiterter Senat

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Personen mit Antrags- und Rederecht im Senat

Gemäß § 4 Abs. 3 der Grundordnung der Universität Erfurt sind folgende Personen berechtigt, mit Antrags- und Rederecht an den Sitzungen des Senats teilzunehmen:

  • die Dekan:innen sowie die Direktor:innen des Max-Weber-Kollegs und der ESE
  • die:der Personalratsvorsitzende oder deren:dessen Vertreter:in,
  • die Schwerbehindertenvertrauensperson nach § 177 SGB IX,
  • eine Vertreterin:ein Vertreter des Universitätsrats,
  • die Gleichstellungsbeauftragte,
  • die:der Diversitätsbeauftragte,
  • eine Vertreterin:ein Vertreter der Promovierendenvertretung,
  • eine Vertreterin:ein Vertreter der Lehrbeauftragten, der:dem nach Anzeige ihrer:seiner Mitwirkungsbereitschaft gegenüber der Geschäftsstelle des Senats die vorgenannten Mitwirkungsrechte durch die Präsidentin:den Präsidenten semesterweise eingeräumt werden; bei mehreren Interessent:innen entscheidet das Los (im WS 23/24 N. N.). 

Kontakt

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Gremien Sitzungszyklus

Wintersemester 2023/24

Wintersemester 2023/24

Vorlesungsbeginn: 16.10.2023| Vorlesungsende: 10.02.2024

I. Sitzungszyklus

25.10.2023 Fakultätsräte * Schulferien Herbst: 02.10.-14.10.2023
01.11.2023 Ausschüsse
15.11.2023 Senat

II. Sitzungszyklus

22.11.2023 Fakultätsräte
29.11.2023 Ausschüsse 
13.12.2023 Senat **Weihnachtsferien (Schule): 22.12.2023-05.01.2024 Unterbrechung UE: 25.12.2023-06.01.2024

III. Sitzungszyklus

17.01.2024 Fakultätsräte
24.01.2024 Ausschüsse
07.02.2024 Senat ***Schulferien Winter: 12.02.-16.02.2024

Sommersemester 2024

Sommersemester 2024  

Vorlesungsbeginn: 01.04.2024| Vorlesungsende: 06.07.2024

I. Sitzungszyklus

10.04.2024 Fakultätsräte * Schulferien Ostern: 25.03.-06.04.2024
17.04.2024 Ausschüsse
08.05.2024 Senat

II. Sitzungszyklus

15.05.2024 Fakultätsräte 
29.05.2024 Ausschüsse **Christi Himmelfahrt: 09.05.2024, Schulferientag Pfingsten: 10.05.2024, Pfingstmontag: 20.05.2024
12.06.2024 Senat

III. Sitzungszyklus

19.06.2024 Fakultätsräte
26.06.2024 Ausschüsse
10.07.2024 Senat ***Schulferien Sommer: 20.06.-31.07.2024

Wintersemester 2024/25

Wintersemester 2024/25

Vorlesungsbeginn: 14.10.2024| Vorlesungsende: 08.02.2025

I. Sitzungszyklus

16.10.2024 Fakultätsräte * Schulferien Herbst: 30.09.-12.10.2024
23.10.2024 Ausschüsse
06.11.2024 Senat

II. Sitzungszyklus

13.11.2024 Fakultätsräte
20.11.2024 Ausschüsse 
04.12.2024 Senat **Weihnachtsferien (Schule): 23.12.2024-03.01.2025; Unterbrechung UE: 23.12.2024 - 04.01.2025

III. Sitzungszyklus

08.01.2025 Fakultätsräte
15.01.2025 Ausschüsse
29.01.2025 Senat *** Schulferien Winter: 03.02.-08.02.2025

Sommersemester 2025

Sommersemester 2025

Vorlesungsbeginn: 07.04.2025| Vorlesungsende: 12.07.2025

I. Sitzungszyklus

16.04.2025 Fakultätsräte * Schulferien Ostern: 07.04.-19.04.2025
23.04.2025 Ausschüsse
07.05.2025 Senat

II. Sitzungszyklus

14.05.2025 Fakultätsräte 
21.05.2025 Ausschüsse **Christi Himmelfahrt: 29.05.2025, schulfreier Tag: 30.05.2025; Pfingstmontag: 09.06.2025
04.06.2025 Senat

III. Sitzungszyklus

11.06.2025 Fakultätsräte
18.06.2025 Ausschüsse
02.07.2025 Senat ***Schulferien Sommer: 28.06.-08.08.2025

Wintersemester 2025/26

Wintersemester 2025/26

Vorlesungsbeginn: 13.10.2025| Vorlesungsende: 07.02.2026

I. Sitzungszyklus

22.10.2025 Fakultätsräte * Schulferien Herbst: 06.10.-18.10.2025
29.10.2025 Ausschüsse
12.11.2025 Senat

II. Sitzungszyklus

19.11.2025 Fakultätsräte
26.11.2025 Ausschüsse 
10.12.2025 Senat **Weihnachtsferien (Schule): 22.12.2025-03.01.2026; Unterbrechung UE: 22.12.2025 - 03.01.2026

III. Sitzungszyklus

14.01.2026 Fakultätsräte
21.01.2026 Ausschüsse
04.02.2026 Senat *** Schulferien Winter: 16.02.-21.02.2026