Informationen zur Corona-Pandemie

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Seit Beginn der Corona-Pandemie hat die Universität Erfurt verschiedene Maßnahmen ergriffen, um ihre Studierenden und Beschäftigten zu schützen. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die aktuelle Situation, über Schutzmaßnahmen und beantworten die am häufigsten gestellten Fragen. Nachdem Ende Mai die bundes- und landesweiten Schutzmaßnahmen weitgehend entfallen sind, hat auch die Uni Erfurt ihre Regelungen bis auf Weiteres angepasst. Sie beschränken sich aktuell auf das Abstandsgebot, allgemeine Hygieneregeln und das Tragen einer Maske innerhalb der Gebäude (wo Abstände nicht eingehalten werden können). Die aktuellen Regelungen finden Sie unter folgendem Link.

Sobald sich die Pandemie-Lage wieder verschärft, werden wir Sie an dieser Stelle selbstverständlich informieren und erneut verstärkte Schutzmaßnahmen ergreifen.

Zum 2. Februar 2023 sind die bislang geltenden gesetzlichen Regelungen zum Schutz vor Corona (Landesverordnung und Arbeitsschutzverordnung) außer Kraft gesetzt worden.

Das Wintersemester an der Universität Erfurt ist gestartet, der Campus wieder voller Menschen! Nach zwei Corona-Jahren und Online-Lehre ist das ein sehr erleichterndes Gefühl. Dennoch: Die Häufigkeit der Infektionen mit Corona in diesem Herbst…

Die Universität Erfurt koordiniert im Rahmen ihres Universitären Gesundheitsmanagements (UGM) ihren Studierenden und Beschäftigten erneut ein Impfangebot zum Corona-Schutz. Interessierte haben die Möglichkeit, sich am 03. November in der Zeit von 10…

+++ Achtung Updates, s.u. +++

In einem Rundschreiben hat der Vizepräsident für Studienangelegenheiten der Universität Erfurt, Prof. Dr. Gerd Mannhaupt, heute über die Pläne für eine erweiterte "Weihnachtspause" im kommenden Wintersemester 2022/23…

Informationen zur digitalen Lehre

Auf unseren Themenseiten finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Fragen (und natürlich Antworten) rund um die digitale Lehre an der Universität Erfurt.

Themenseite

Vorlagen und Formulare

Im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen haben wir für Sie Vorlagen für Aushänge und Plakate erstellt, die Sie bei Bedarf nutzen und auch individuell anpassen können. Sie finden diese auch auf unseren Service-Seiten unter (Print-)Vorlagen:

Ihre Ansprechpersonen

Für alle Fragen rund um das Coronavirus SARS-CoV-2 hat die Universität Erfurt beim Universitären Gesundheitsmanagement eine Mail-Adresse eingerichtet (s.u.). Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Corona-Meldung machen wollen, wenden Sie sich als Beschäftigte*r bitte an personal@uni-erfurt.de und als Studierende*r an die Corona-Hotline (s.u.) bzw. per E-Mail an studierendenangelegenheiten@uni-erfurt.de und füllen das Meldeformular aus. Vielen Dank!

Name
Funktion
E-Mail
Telefon

Spezielle Situationen:

Sie haben Familie und benötigen Rat und Unterstützung rund um das Thema "Studieren mit Betreuungsaufgaben"

Das Büro für Gleichstellungs- und Familienfragen hat auf seiner Website alle wichtigen Informationen für Sie  zusammengestellt und steht Ihnen auch für weitere Fragen und für Beratung zur Verfügung.

>> siehe auch Website "Familie in der Hochschule"

FAQ

Die FAQ werden bei Bedarf entsprechend ergänzt oder aktualisiert.

Welche Schritte unternimmt die Universitätsleitung zum Schutz ihrer Beschäftigten und Studierenden sowie deren Angehöriger vor dem Corona-Virus?

Die Universität Erfurt hat einen Krisenstab eingerichtet. Er beurteilt die sich sehr schnell verändernde Lage zur Ausbreitung des Coronavirus (Covid-19) kontinuierlich und spricht dem Präsidium gegenüber Empfehlungen zu geeigneten Schutzmaßnahmen aus. Dabei folgt der Krisenstab in seiner Beurteilung den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und steht in engem Austausch mit dem Studierendenwerk Thüringen, der Stadt Erfurt sowie dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und den anderen Thüringer Hochschulen.

Zu Beginn der Pandemie hat der Krisenstab einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, dessen Umsetzung die Gesundheit der Beschäftigten und Studierenden sowie weiterer Personen schützen soll. Dazu zählen die Umstellung auf digitale Lehr- und Lernformate, die zeitweilige Einstellung von Dienstreisen sowie eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung. Darüber hinaus wurde ein Schutzkonzept erarbeitet, das stetig angepasst bzw. fortgeschrieben wird. Die aktuelle Version finden Sie hier.

Welche Regelungen gelten für Studierende und Beschäftigte, mit Corona-Verdacht bzw. entsprechenden Symptomen?

Personen, die Kontakt mit einer am Coronavirus erkrankten Person hatten, sollten sich engmaschig selbst testen, die Husten- und Niesetikette sowie die Regeln zu Abstand und Händehygiene beachten sowie vorerst unnötige Kontakte vermeiden.

Beim Auftreten von akuten respiratorischen Symptomen oder bei einem positivem Selbsttestergebnis sollten Sie als Studierende*r Folgendes tun:

  • Bitte begeben Sie sich in Quarantäne, die mindestens fünf Tage dauern soll. Sofern Sie danach immer noch positiv sind, bleiben Sie bitte solange in Quarantäne, bis der Test negativ ausfällt. Sie benötigen dafür keinen weiteren Test eines offiziellen Testzentrums.
  • Verständigen Sie Personen, zu denen Sie kurz vor der Erkrankung engen Kontakt hatten. Installieren Sie die Corona-Warn-App auf Ihrem Handy, sofern noch nicht geschehen. Melden Sie Ihre Erkrankung an die Corona-Warn-App.
  • Bitte verständigen Sie das Dezernat 1 „Studium und Lehre“ umgehend per E-Mail über Ihre Erkrankung (studierendenangelegenheiten@uni-erfurt.de // Formular zur Corona-Meldung). Die Kolleg*innen dort werden Sie, wenn Ihr Testergebnis unverzüglich im Dezernat eingeht, bei der Dozentin bzw. beim Dozenten wegen des Fehlens bei Lehrveranstaltungen und Prüfungen entschuldigen. Das Dezernat kann darüber hinaus, ohne dabei Ihren Namen zu nennen, über Serien-E-Mails alle Lehrenden der von Ihnen in den vergangenen drei Tagen besuchten Veranstaltungen unterrichten, dass ein*e Teilnehmer*in der vergangenen Sitzungen im Nachhinein positiv auf Corona getestet wurde. Die*der Lehrende kann damit im Anschluss alle Teilnehmer*innen unterrichten, wie sie*er in der Folgeveranstaltung hinsichtlich der Lehre vorzugehen plant.
  • Wenn Sie starke Beschwerden haben und einen Arzt aufsuchen müssen, erkundigen Sie sich am besten telefonisch in Ihrer Hausarztpraxis über das weitere Vorgehen. Sie sind neu in Erfurt und haben noch keinen Hausarzt? Das Internet nennt Ihnen eine Reihe von Hausärzten und Polykliniken in Erfurt. Außerhalb der Sprechzeiten und am Wochenende können Sie sich an den Kassenärztlichen Notfalldienst wenden: HELIOS Klinikum, Nordhäuser Straße 74, 99089 Erfurt, Tel.: 116117 oder 0361 781-4833/34.

Für Beschäftigte gilt:
Mitarbeiter*innen mit einem positivem Selbsttestergebnis sollten sich umgehend telefonisch bzw. per Mail bei Ihrer/Ihrem Vorgesetzen sowie im Dezernat 2: Personal unter E-Mail: personal@uni-erfurt.de melden. Gemeinsam mit Ihnen besprechen die Kolleg*innen dann das weitere Vorgehen, wie z.B. die Möglichkeit von Telearbeit bzw. mobilem Arbeiten.

Gilt an der Universität Erfurt eine Maskenpflicht?

Nein, dafür fehlt aktuell die gesetzliche Grundlage.

Aber: Die Zahl der Infektionen mit Corona steigt seit dem Herbst 2022 wieder deutlich. Vor diesem Hintergrund hat der Vizepräsident für Studienangelegenheiten der Universität Erfurt, Prof. Dr. Gerd Mannhaupt, nach Rücksprache im Corona-Krisenstab an die Studierenden und Beschäftigten appelliert, sich und andere durch das Tragen von geeigneten Masken vor einer Corona-Infektion zu schützen. Auch die der Studierendenrat unterstützt diesen Appell ausdrücklich. Zwar biete die gesetzliche Lage derzeit (noch) keine Möglichkeit, zum Tragen von Masken in Innenräumen zu verpflichten. Dennoch bittet die Hochschulleitung alle Uniangehörigen darum, sich und andere dadurch zu schützen, dass sie in den Situationen, in denen ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen ihnen und anderen nicht einzuhalten ist, verantwortungsvoll und selbstständig einen Mund-Nase-Schutz tragen. Insbesondere in den Seminarräumen und Hörsälen sollten alle bis auf die jeweils Sprechenden unaufgefordert eine Maske tragen.

Aber auch die nicht in der Lehre beschäftigten Personen und Gäste der Universität werden weiterhin darum gebeten, in den Innenräumen eine Maske zu tragen, enstprechende Abstände einzuhalten und die Innenräume ausreichend zu belüften. (siehe Infektionsschutzkonzept).

Habe ich als Beschäftigte*r die Möglichkeit, einen VPN-Zugang zu nutzen, um aus dem Homeoffice auf die Netzlaufwerke der Uni zugreifen zu können?

Ja, seit dem 1. November 2021 können die Beschäftigten und Studierenden der Universität Erfurt das Campusnetz über einen sogenannten VPN-Zugang auch von zu Hause aus erreichen. Der Zugang wird auf Basis der OpenSource-Anwendung eduVPN freigeschaltet. Eine Dokumentation der Einrichtung und Nutzung von eduVPN finden Sie über den folgenden Link auf den Webseiten des URMZ: https://www.uni-erfurt.de/universitaetsrechen-und-medienzentrum/beratung-und-hilfe/weiteres/vpn. Eine gesonderte Beantragung dieses Dienstes ist nicht erforderlich. Der VPN-Zugang kann mit dem bereits bekannten Nutzer-Account (Uni-Login) genutzt werden. Bitte beachten Sie dabei dringend die Nutzungsrichtlinien.

Für Fragen dazu und bei Support-Bedarf stehen die Mitarbeiter*innen des URMZ gern zur Verfügung.

Wie kann ich im Homeoffice telefonisch erreichbar sein, ohne mein privates Telefon nutzen zu müssen?

Über einen sogenannten Softclient ist es möglich, das Diensttelefon auf den Rechner bzw. das Laptop im Homeoffice umzuleiten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es sich um ein vom Universitätsrechen- und Medienzentrum administriertes Gerät handelt und Sie ein Headset besitzen. Die Einrichtung des Softclients erfolgt per Verteilung über das Rechenzentrum. Die Vorgesetzten bzw. Abteilungsleitungen werden gebeten, ggf. die Bedarfe in ihren Abteilungen/Bereichen abzufragen und gesammelt an das URMZ weiterzuleiten. Zur Einrichtung benötigen die Kolleg*innen im URMZ jeweils die Inventarnummer des Endgerätes und die Telefonnummer des Diensttelefons.

Alternativ steht Ihnen aktuell nur Möglichkeit eines WebEx-Meetings zur Verfügung.

Wie kann ich eine Corona-Infektion von einer Grippe oder Erkältung unterscheiden?

Das Robert-Koch-Institut hat dazu eine Orientierungshilfe veröffentlicht.

Wie kann ich mich und andere vor einer Ansteckung schützen?

Mit einfachen Maßnahmen können Sie helfen, sich selbst und andere vor dem Corona-Virus zu schützen:

  • Halten Sie grundsätzlich mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen, erst recht beim Husten oder Niesen – drehen Sie sich am besten weg.
  • Niesen oder husten Sie in die Armbeuge oder in ein Taschentuch – und entsorgen Sie das Taschentuch anschließend in einem Mülleimer mit Deckel.
  • Als ausreichende Hygienemaßnahme ist das regelmäßige und gründliche, mindestens 20 Sekunden lange Waschen der Hände mit Wasser und Seife anzusehen. Insbesondere ist diese Hygienemaßnahme nach dem Naseputzen, Niesen oder Husten vorzusehen.
  • Tragen Sie eine entsprechende Schutzmaske!
  • Und natürlich hilft auch die Impfung bei der Vermeidung einer Infektion bzw. schwerer Verläufe.

Weitere Tipps liefert eine Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.