This information is also available on our english page.
Seit Beginn der Corona-Pandemie hat die Universität Erfurt verschiedene Maßnahmen ergriffen, um ihre Studierenden und Beschäftigten zu schützen. Auf dieser Seite informieren wir Sie über die aktuelle Situation, über Schutzmaßnahmen und beantworten die am häufigsten gestellten Fragen. Nachdem Ende Mai die bundes- und landesweiten Schutzmaßnahmen weitgehend entfallen sind, hat auch die Uni Erfurt ihre Regelungen bis auf Weiteres angepasst. Sie beschränken sich aktuell auf das Abstandsgebot, allgemeine Hygieneregeln und das Tragen einer Maske innerhalb der Gebäude (wo Abstände nicht eingehalten werden können). Die aktuellen Regelungen finden Sie unter folgendem Link.
Sobald sich die Pandemie-Lage wieder verschärft, werden wir Sie an dieser Stelle selbstverständlich informieren und erneut verstärkte Schutzmaßnahmen ergreifen.
Auf unseren Themenseiten finden Sie eine Übersicht über die wichtigsten Fragen (und natürlich Antworten) rund um die digitale Lehre an der Universität Erfurt.
Im Zuge der Corona-Schutzmaßnahmen haben wir für Sie Vorlagen für Aushänge und Plakate erstellt, die Sie bei Bedarf nutzen und auch individuell anpassen können. Sie finden diese auch auf unseren Service-Seiten unter (Print-)Vorlagen:
Für alle Fragen rund um das Coronavirus SARS-CoV-2 hat die Universität Erfurt beim Universitären Gesundheitsmanagement eine Mail-Adresse eingerichtet (s.u.). Bitte beachten Sie: Wenn Sie eine Corona-Meldung machen wollen, wenden Sie sich als Beschäftigte*r bitte an personal@uni-erfurt.de und als Studierende*r an die Corona-Hotline (s.u.) bzw. per E-Mail an studierendenangelegenheiten@uni-erfurt.de und füllen das Meldeformular aus. Vielen Dank!
Das Büro für Gleichstellungs- und Familienfragen hat auf seiner Website alle wichtigen Informationen für Sie zusammengestellt und steht Ihnen auch für weitere Fragen und für Beratung zur Verfügung.
>> siehe auch Website "Familie in der Hochschule"
Die FAQ werden bei Bedarf entsprechend ergänzt oder aktualisiert.
Die Universität Erfurt hat einen Krisenstab eingerichtet. Er beurteilt die sich sehr schnell verändernde Lage zur Ausbreitung des Coronavirus (Covid-19) kontinuierlich und spricht dem Präsidium gegenüber Empfehlungen zu geeigneten Schutzmaßnahmen aus. Dabei folgt der Krisenstab in seiner Beurteilung den Empfehlungen des Robert Koch-Instituts und steht in engem Austausch mit dem Studierendenwerk Thüringen, der Stadt Erfurt sowie dem Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft und den anderen Thüringer Hochschulen.
Zu Beginn der Pandemie hat der Krisenstab einen Maßnahmenkatalog erarbeitet, dessen Umsetzung die Gesundheit der Beschäftigten und Studierenden sowie weiterer Personen schützen soll. Dazu zählen die Umstellung auf digitale Lehr- und Lernformate, die zeitweilige Einstellung von Dienstreisen sowie eine flexiblere Arbeitszeitgestaltung. Darüber hinaus wurde ein Schutzkonzept erarbeitet, das stetig angepasst bzw. fortgeschrieben wird. Die aktuelle Version finden Sie hier.
Personen, die Kontakt mit einer am Coronavirus erkrankten Person hatten, sollten sich engmaschig selbst testen, die Husten- und Niesetikette sowie die Regeln zu Abstand und Händehygiene beachten sowie vorerst unnötige Kontakte vermeiden.
Beim Auftreten von akuten respiratorischen Symptomen oder bei einem positivem Selbsttestergebnis sollten Sie als Studierende*r Folgendes tun:
Für Beschäftigte gilt:
Mitarbeiter*innen mit einem positivem Selbsttestergebnis sollten sich umgehend telefonisch bzw. per Mail bei Ihrer/Ihrem Vorgesetzen sowie im Dezernat 2: Personal unter E-Mail: personal@uni-erfurt.de melden. Gemeinsam mit Ihnen besprechen die Kolleg*innen dann das weitere Vorgehen, wie z.B. die Möglichkeit von Telearbeit bzw. mobilem Arbeiten.
Nein, dafür fehlt aktuell die gesetzliche Grundlage.
Aber: Die Zahl der Infektionen mit Corona steigt seit dem Herbst 2022 wieder deutlich. Vor diesem Hintergrund hat der Vizepräsident für Studienangelegenheiten der Universität Erfurt, Prof. Dr. Gerd Mannhaupt, nach Rücksprache im Corona-Krisenstab an die Studierenden und Beschäftigten appelliert, sich und andere durch das Tragen von geeigneten Masken vor einer Corona-Infektion zu schützen. Auch die der Studierendenrat unterstützt diesen Appell ausdrücklich. Zwar biete die gesetzliche Lage derzeit (noch) keine Möglichkeit, zum Tragen von Masken in Innenräumen zu verpflichten. Dennoch bittet die Hochschulleitung alle Uniangehörigen darum, sich und andere dadurch zu schützen, dass sie in den Situationen, in denen ein Mindestabstand von 1,50 m zwischen ihnen und anderen nicht einzuhalten ist, verantwortungsvoll und selbstständig einen Mund-Nase-Schutz tragen. Insbesondere in den Seminarräumen und Hörsälen sollten alle bis auf die jeweils Sprechenden unaufgefordert eine Maske tragen.
Aber auch die nicht in der Lehre beschäftigten Personen und Gäste der Universität werden weiterhin darum gebeten, in den Innenräumen eine Maske zu tragen, enstprechende Abstände einzuhalten und die Innenräume ausreichend zu belüften. (siehe Infektionsschutzkonzept).
Ja, seit dem 1. November 2021 können die Beschäftigten und Studierenden der Universität Erfurt das Campusnetz über einen sogenannten VPN-Zugang auch von zu Hause aus erreichen. Der Zugang wird auf Basis der OpenSource-Anwendung eduVPN freigeschaltet. Eine Dokumentation der Einrichtung und Nutzung von eduVPN finden Sie über den folgenden Link auf den Webseiten des URMZ: https://www.uni-erfurt.de/universitaetsrechen-und-medienzentrum/beratung-und-hilfe/weiteres/vpn. Eine gesonderte Beantragung dieses Dienstes ist nicht erforderlich. Der VPN-Zugang kann mit dem bereits bekannten Nutzer-Account (Uni-Login) genutzt werden. Bitte beachten Sie dabei dringend die Nutzungsrichtlinien.
Für Fragen dazu und bei Support-Bedarf stehen die Mitarbeiter*innen des URMZ gern zur Verfügung.
Über einen sogenannten Softclient ist es möglich, das Diensttelefon auf den Rechner bzw. das Laptop im Homeoffice umzuleiten. Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es sich um ein vom Universitätsrechen- und Medienzentrum administriertes Gerät handelt und Sie ein Headset besitzen. Die Einrichtung des Softclients erfolgt per Verteilung über das Rechenzentrum. Die Vorgesetzten bzw. Abteilungsleitungen werden gebeten, ggf. die Bedarfe in ihren Abteilungen/Bereichen abzufragen und gesammelt an das URMZ weiterzuleiten. Zur Einrichtung benötigen die Kolleg*innen im URMZ jeweils die Inventarnummer des Endgerätes und die Telefonnummer des Diensttelefons.
Alternativ steht Ihnen aktuell nur Möglichkeit eines WebEx-Meetings zur Verfügung.
Das Robert-Koch-Institut hat dazu eine Orientierungshilfe veröffentlicht.
Mit einfachen Maßnahmen können Sie helfen, sich selbst und andere vor dem Corona-Virus zu schützen:
Weitere Tipps liefert eine Broschüre der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.