Auf dieser Seite finden Sie aktuelle Informationen sowie Fragen und Antworten zu den Themen Home Office, Dienstreisen, Kinderbetreuung und mehr.
Bitte beachten Sie auch unsere allgemeinen Informationen zum Umgang mit Corona.
Die Beschäftigteninformationen des Dezernat 2: Personal finden Sie zudem stets aktuell auf den internen Serviceseiten der Uni unter Personalangelegenheiten im Unterpunkt „Arbeiten und Corona“.
Informationen sowie FAQ zum Hygienekonzept, zum Umgang mit Verdachtsfällen und grundsätzlichen Fragen finden Sie auf unserer allgemeinen Corona-Informationsseite.
Die Beschäftigteninformationen finden Sie stets aktuell auf den internen Serviceseiten der Uni unter Personalangelegenheiten im Unterpunkt „Arbeiten und Corona“. Auf die Veröffentlichung neuer Informationen machen wir überdies jeweils auf unserer Corona-Infoseite in den "News" aufmerksam.
Dazu hat das Dezernat 2: Personal eine Beschäftigteninformation herausgegeben. Sie finden Sie in unserem internen Servicebereich.
Ja, seit dem 1. November 2021 können die Beschäftigten und Studierenden der Universität Erfurt das Campusnetz über einen sogenannten VPN-Zugang auch von zu Hause aus erreichen. Der Zugang wird auf Basis der OpenSource-Anwendung eduVPN freigeschaltet. Eine Dokumentation der Einrichtung und Nutzung von eduVPN finden Sie über den folgenden Link auf den Webseiten des URMZ: https://www.uni-erfurt.de/universitaetsrechen-und-medienzentrum/beratung-und-hilfe/weiteres/vpn. Eine gesonderte Beantragung dieses Dienstes ist nicht erforderlich. Der VPN-Zugang kann mit dem bereits bekannten Nutzer-Account (Uni-Login) genutzt werden. Bitte beachten Sie dabei dringend die Nutzungsrichtlinien.
Für den verschlüsselten Zugriff auf dienstliche Laufwerke kann darüber hinaus das Angebot WebDAV genutzt werden. Für Fragen dazu und Support-Bedarf stehen die Mitarbeiter*innen des URMZ gern zur Verfügung.
Die rechtliche Grundlage hierfür findet sich in § 56 Abs. 1 S. 4 Infektionsschutzgesetz:
„Eine Entschädigung […] erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, oder durch Nichtantritt einer vermeidbaren Reise in ein bereits zum Zeitpunkt der Abreise eingestuftes Risikogebiet ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.“
Das Thüringer Landesverwaltungsamt, das in Thüringen für die Gewährung der Entschädigungen nach dem Infektionsschutzgesetz zuständig ist, hat entschieden, ab 1. Oktober 2021 die Zahlung vom Nachweis einer Impfung (bzw. dem Nachweis, dass eine Impfung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich ist) abhängig zu machen. Das bedeutet: Bei Inanspruchnahme der Entschädigung wird das Dezernat 2: Personal im jeweiligen Einzelfall den Impfstatus abfragen müssen.
Wenn Sie eine Corona-Meldung machen wollen, wenden Sie sich als Beschäftigte*r bitte an personal@uni-erfurt.de und als Studierende*r an die Corona-Hotline (s.u.) bzw. per E-Mail an studierendenangelegenheiten@uni-erfurt.de und füllen das Meldeformular aus. Vielen Dank!
Universität Erfurt (Campus)
Nordhäuser Str. 63
99089 Erfurt
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