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Nach Wegfall der meisten Corona-Beschränkungen: Was gilt ab Montag?

Zum Beginn des Sommersemesters 2022 hat der Vizepräsident für Studienangelegenheiten zusammen mit dem Dezernat 1: Studium und Lehre einen Leitfaden erstellt, der darüber informiert, wie die Lehre ab dem 4. April an der Uni Erfurt erfolgen soll.

Danach finden die Lehrveranstaltungen ab Montag, 4. April wieder in Präsenz statt. Das Dezernat 1 weist aufgrund zahlreicher Nachfragen noch einmal darauf hin, dass im Vorlesungsverzeichnis zwar beide Varianten – Präsenz und remote – ausgewiesen sind, remote (rot gekennzeichnet) aber nur für den Fall, dass die pandemische Lage eine Rückkehr in die Online-Lehre erforderlich machen würde. Dies würde dann ggf. noch einmal eigens kommuniziert.

Da die Corona-Schutzverordnung des Landes Thüringen aktuell keine spezifischen Regelungen mehr für die Hochschulen vorsieht, gilt für den Zugang zu den Präsenzlehrveranstaltungen keine "3G"-Regelung mehr. Das bedeutet auch, dass die Testpflicht als Zugangsvoraussetzung für Ungeimpfte entfällt.

Gleichwohl wird im Infektionsschutzkonzept der Universität Erfurt das Gebot zum Tragen von Masken in den Räumen der Universität Erfurt als Maßnahme zur Reduzierung des Infektionsrisikos aufrechterhalten. Davon ausgenommen sind u. a. die Personen, die in der Veranstaltung eine aktive Rederolle einnehmen. Und natürlich sollen auch die bestehenden Hygieneregelungen weiter eingehalten werden.

Mit dem Wegfall der "3G"-Regelung entfallen auch die Zugangskontrollen in der Mensa sowie die Möglichkeiten zur Kontaktnachverfolgung durch das Studierendenwerk. Auch die Anwesenheitsdokumentation in den Lehrveranbstaltung wird bis auf Weiteres ausgesetzt.

Die flexible Kinderbetreuung "Räuberhöhle" wird am Montag wieder geöffnet.

Bitten beachten Sie, dass auch das Corona-Meldeformular für Studierende geändert wurde. Sie finden es zum Download auf unserer Corona-Infoseite bzw. hier:

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