Die Lehrenden sind aufgefordert, noch in Präsenz angebotene Veranstaltungen auf das erforderliche und verantwortbare Mindestmaß zu beschränken. Sofern Präsenzveranstaltungen stattfinden, besteht Maskenpflicht für Studierende und Lehrende, die geltenden Abstandsregeln sind überdies einzuhalten. Wie lange dieser Beschluss Gültigkeit hat, darüber verständigt sich der Senat fortlaufend.
„Gerade jetzt, wo Bund und Länder sich unter dem Druck des Infektionsgeschehens auf eine Senkung von Mobilität und Kontakten verständigt haben, sollten auch wir unseren verantwortlichen Beitrag leisten“, erklärt dazu der Präsident der Universität Erfurt, Prof. Dr. Walter Bauer-Wabnegg. Dies gelte umso mehr dann, wenn das Gruppenverhalten vieler Studierender auf dem Campus zwischen den Lehrveranstaltungen und auf dem Weg zur Universität nicht zu steuern sei. „Es ist uns absolut bewusst, dass die Online-Lehre eine klare Mehrbelastung für Studierende und Lehrende darstellt, dennoch haben wir uns zu diesem Schritt entschieden – zum Schutz unserer Universitätsangehörigen und ihrer Familien. Seien Sie aber versichert, dass wir seitens des Präsidiums alles unternehmen werden, um Sie bestmöglich bei digitalen Lehrformaten zu unterstützen.“