Der Hauptpersonalrat beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat gemäß § 64 Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) die im Download-Dokument genannten Personen zum Wahlvorstand bestellt.
Der Hauptpersonalrat beim Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft hat gemäß § 64 Thüringer Personalvertretungsgesetz (ThürPersVG) die im Download-Dokument genannten Personen zum Wahlvorstand bestellt.