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Abschaffung des Sonderurlaubs anstelle der Jahressonderzahlung

In einer Rundmail hat der Kanzler heute die Beschäftigten der Universität Erfurt über die Abschaffung des sogenannten Sonderurlaubs statt der Jahressonderzahlung informiert:

Das Thüringer Finanzministerium hat das seit 2005 bestehende Instrument des "Sonderurlaubs statt Jahressonderzahlung", mit dem Tarifbeschäftigte bis zu vier Wochen Sonderurlaub unter Verrechnung mit der Jahressonderzahlung in Anspruch nehmen konnten, mit sofortiger Wirkung eingestellt.

Sonderurlaube, die bis zum 8. November 2023 genehmigt wurden, d.h. für die über das Dezernat 2: Personal eine entsprechende Vereinbarung abgeschlossen wurde, werden wie vereinbart durchgeführt. Späteren Anträgen kann leider nicht mehr entsprochen werden.

Als Begründung der Abschaffung werden insbesondere der Fachkräftemangel sowie die aus dem Sonderurlaub resultierende Mehrbelastung für andere Beschäftigte genannt.

Die Möglichkeit der Gewährung von Sonderurlaub unter Verzicht auf die Fortzahlung des Entgelts nach Maßgabe des § 28 TV-L sowie für Beamte unter anteiliger Einbehaltung vom künftigen Grundgehalt bleibt davon unberührt.

Ansprechpartner:

Kanzler
(Kanzlerbüro)
Verwaltungsgebäude / Raum 1.33