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Rundmail: Arbeitszeit an Sommertagen - Änderung der Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit

Mit Unterzeichnung der 3. Änderung der Dienstvereinbarung zur flexiblen Arbeitszeit werden ab 10. August 2022 die Regelungen zur Arbeitszeit an Sommertagen angepasst (Ziff. 7.6).

Damit gelten die Flexibilisierungen, die bisher lediglich ab einer bestimmten Raumtemperatur in Anspruch genommen werden konnten, generell in den Sommermonaten Juni, Juli und August.

Folgende Flexibilisierungen sind dabei möglich:

  • Die Rahmenzeit wird auf 6 bis 20 Uhr erweitert.
  • Die Kernzeit wird aufgehoben. Der Dienst kann also auch erst nach 9 Uhr aufgenommen und/oder bereits vor 15 Uhr beendet werden.
  • Es darf ein Arbeitszeitrückstand von bis zu 16 Stunden aufgebaut werden. Dieser muss bis zum Jahresende auf die regulär möglichen acht Minusstunden reduziert werden.
  • Es können bis zu drei Gleittage im Monat genommen werden.

Die genannten Flexibilisierungsmöglichkeiten können in Absprache mit der/dem jeweiligen Fachvorgesetzten in Anspruch genommen werden, soweit dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Insbesondere muss dabei die Erreichbarkeit der einzelnen Bereiche zu den üblichen Arbeitszeiten (v.a. zu den Sprechzeiten) sichergestellt bleiben.

Eine Anzeige bei der Gleitzeit oder das Einreichen eines Korrekturbeleges ist daher ab 10. August 2022 nicht mehr erforderlich.