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Erhöhung der Vergütungssätze der studentischen Assistent*innen zum 1. Januar 2024

Das Dezernat 2: Personal informiert in seinem Rundschreiben darüber, dass sich aufgrund der geplanten Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns der Vergütungssatz der studentischen Assistent*innen zum 1. Januar 2024 auf 12,41 Euro erhöht.

  Stundensatz für Arbeitnehmer (AN-Brutto) Kosten für Arbeitgeber (AG-Brutto)
wissenschaftliche und künstlerische Assistent*innen mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung 14,00 € 18,20 €
wissenschaftliche und künstlerische Assistent*innen mit Bachelorabschluss oder Fachhochschulabschluss 13,00 € 16,90 €
studentische Assistent*innen ohne Hochschulabschluss 12,41 € 16,13 €

Eine detaillierte Übersicht über die Arbeitnehmer- und Arbeitgeber-Bruttobeträge finden Sie in der Anlage 1 zu diesem Schreiben.