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Rundschreiben Nr. 05/2023 - Interne Meldestelle für Beschäftigte zur Meldung von Rechtsverstößen

Mit Inkrafttreten des deutschen Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz – HinSchG) zum 2. Juli 2023 wird die im vergangenen Jahr auf der Grundlage der sogenannten EU-Whistleblower-Richtlinie im Bereich der Antikorruptionsbeauftragten eingerichtete Meldestelle zur Meldung von Verstößen gegen das EU-Recht zur internen Meldestelle im Sinne von § 12 HinSchG.

Als Beschäftigte:r der Universität können Sie sich mit Informationen über Verstöße im beruflichen Kontext bzw. Hinweise auf entsprechende Verstöße,

  • die strafbewehrt sind,
  • die bußgeldbewehrt sind, soweit die verletzte Vorschrift dem Schutz von Leib, Leben, Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient oder
  • gegen Rechtsvorschriften des Bundes und der Länder sowie unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft in vorgegebenen Rechtsbereichen (wie z. B. Bekämpfung von Geldwäsche; Vorgaben zum Umweltschutz; Regelungen zum Verfahren der Vergabe von öffentlichen Aufträgen etc.).

weiterhin mündlich, per Brief oder per E-Mail an die Meldestelle wenden.

Nähere Informationen finden Sie im Intranet auf der Seite "Antikorruption und Meldung von Rechtsverstößen gegen das EU-Recht"

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