Alle Beschäftigten (außer Beamt:innen) sind nach Maßgabe der beigefügten Beschäftigteninformation selbstverständlich dazu berechtigt, sich an rechtmäßigen Arbeitskampfmaßnahmen zu beteiligen.
Ich möchte Sie bitten, Ihre:n Vorgesetzte:n zu informieren, wenn Sie während Ihrer regulären Arbeitszeit an einer solchen Arbeitskampfmaßnahme teilnehmen. Die Vorgesetzten sind wiederum gebeten, dem Dezernat 2: Personal unverzüglich den Beginn der Arbeitseinstellung sowie nachfolgend die Beendigung und die Anzahl der durch die Arbeitseinstellung ausgefallenen Arbeitsstunden bzw. -tage der betroffenen Beschäftigten mitzuteilen. Die Mitteilung ist notwendig, damit die Universität Erfurt ihrerseits den ihr obliegenden Mitteilungspflichten, insbesondere gegenüber dem TMWWDG und der Agentur für Arbeit, nachkommen kann und darüber hinaus die Gewerkschaften in die Lage versetzt werden, Streikgelder auszubezahlen.
Ich muss in diesem Zusammenhang darauf hinweisen, dass die Missachtung der gesetzlichen Meldepflichten gegenüber der Agentur für Arbeit zu einer Verhängung von Bußgeldern gegenüber der Universität Erfurt führen kann, die es zwingend zu vermeiden gilt.