Die Wahlen werden elektronisch stattfinden, die Auszählung der abgegebenen Stimmzettel erfolgt am 09.12.2022 ab 12 Uhr.
Wahlvorschläge für Kandidat*innen können noch bis zum 21.11.2022 um 16 Uhr mit dem entsprechenden Formular im Büro des StuRa oder elektronisch per E-Mail eingereicht werden. Formulare für Wahlvorschläge stehen im Büro des Studierendenrates oder online zur Verfügung. Wählen und gewählt werden darf jede*r, die*der in dem Wähler*innenverzeichnis eingetragen ist. Jede*r Wahlberechtigte*r hat vier Stimmen, diese können bei der Wahl der Mitglieder auch gehäuft werden. Für die Wahlen des Studierendenrates gilt die Wahlordnung der verfassten Studierendenschaft vom 08.05.2020.
Die Wahlunterlagen werden elektronisch an die universitäre E-Mail-Adresse der Wahlberechtigten versendet. Die Wahlunterlagen bestehen aus dem Wahlschreiben mit den Zugangsdaten sowie Informationen zur Durchführung der Wahl und der Nutzung des Wahlportals. Gewählt wird per Smart Link mit dem Online-Wahl-System uniWAHL 6.1.3. Der Zugang zur Online-Wahl erfolgt über das Intranet der Universität.
Nach §6 (2) der Wahlordnung der Studierendenschaft der Universität Erfurt besteht die Möglichkeit zur Briefwahl. Ein*e Wahlberechtigte*r, die*der zum Zeitpunkt der Wahl verhindert ist oder aus sonstigen Gründen nicht an der Wahl teilnehmen kann, erhält auf schriftlichen oder elektronischen Antrag für die Wahl gesondert Briefwahlunterlagen. Briefwahlunterlagen können bis zum 21.11.2022 um 12 Uhr beantragt werden. Die Stimmabgabe gilt als rechtzeitig erfolgt, wenn der Wahlbrief am 09.12.2022 bis zum Ende der Abstimmungszeit um 12 Uhr bei der Wahlleitung eingeht.
Für Rückfragen steht der Studierendenrat unter E-Mail: stura.wahl@uni-erfurt.de gern zur Verfügung.