"Mit Urteil vom 5. Juni 2018 hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH), Aktenzeichen C-210/16, entschieden, dass eine gemeinsame Verantwortlichkeit von Facebook-Fanpage-Betreiberinnen und Betreibern und Facebook besteht. Die Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) hat in ihrer Entschließung vom 6. Juni 2018 deutlich gemacht, welche Konse-quenzen sich aus dem Urteil für die gemeinsam Verantwortlichen – insbesondere für die Betreiberinnen und Betreiber einer Fanpage – ergeben.
Bei einer gemeinsamen Verantwortlichkeit fordert die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) unter anderem eine Vereinbarung zwischen den Beteiligten, die klarstellt, wie die Pflichten aus der DSGVO erfüllt werden."
Beschluss der zentralen Datenschutzkonzferenz (DSK) (pdf) zum Betrieb von Fanpages vom 5.9.2018
Jeder Lehrstuhl, jedes Seminar, jede Alumni-Stelle, jedes Forschungsprojekt, jeder Fachschaftsrat mit einem Social-Media-Auftritt muss für sich die oben genannten Punkte beachten und nachweisbar dokumentieren.
Will man seinen Facebook-Account löschen, so ist hier unter https://de-de.facebook.com/help/359046244166395/ eine Anleitung zu finden, wie dies geht.
Alternativen, zu Social-Media-Plattformen und Messengern finden sich im Kompass der Universität Magedburg. (Security-by-Design)
Möchte man seinen WhatsApp Account löschen, sollte man diesen Links folgen: https://faq.whatsapp.com/en/android/21119703/?lang=de für Android, https://faq.whatsapp.com/de/iphone/21325453/?category=5245246 für IOS.
Quelle: Kompass der Universität Magedeburg und Meldung des TLfDI
Universität Erfurt (Campus)
Nordhäuser Str. 63
99089 Erfurt