Allgemeine Hinweise

Akademische Gutachten

Angesichts zahlreicher Bitten um die Erstellung von Gutachten darf ich auf folgende Punkte zu Ihrer freundlichen Beachtung hinweisen:

  1. Ein Gutachten kann nur verfasst werden, wenn neben dem Gesuch ein Lebenslauf, eine Dokumentation der bisherigen Studienleistungen sowie eine ausführliche Darlegung der Motivation Ihrer Bewerbung - gleich ob es sich um ein Stipendium, in Auslandsstudium, ein Praktikum oder dergleichen handelt - vorgelegt werden.
  2. Gutachten werden grundsätzlich nur zu Gunsten von Mentorees und nur nach vorheriger Einreichung der erforderlichen Unterlagen und nach Erörterung des Anliegens in der Sprechstunde verfasst.
  3. Die Anfrage, die auf ein Gutachten gerichtet ist, muss so rechtzeitig am Lehrstuhl eingehen, dass zwischen der Erörterung in der Sprechstunde und der erbetenen Fertigstellung eine Bearbeitungszeit von zwei Wochen bleibt.

 

Klausuren

Bitte beachten Sie die allgemeinen Klausurhinweise, die für alle Klausuren des Lehrstuhls Gütligkeit besitzen.

 

Seminararbeiten

Beim Verfassen von Seminar- und Hausarbeiten beachten Sie bitte die folgenden Hinweise.

 

Leistungsscheine

Sämtliche Leistungsscheine des Zivilrechts der vergangenen Semester können bei Frau Sandra Nier im LG 1 im Raum 0069 (EG) abgeholt werden. Bitte beachten Sie die Sprechzeiten!