Nachgefragt: "Ist die Entscheidung des Bundesgerichtshofs gegen die Abschaffung des generischen Maskulinums ein Rückschritt in der Gleichbehandlung von Frauen und Männern, Frau Prof. Schauer?"

Gastbeiträge
Symbolbild: Transgender

Frauen haben kein Recht auf eine weibliche Ansprache in Formularen – das entschied jetzt der Bundesgerichtshof. Das oberste deutsche Zivilgericht hat die Revision einer Sparkassen-Kundin aus dem Saarland zurückgewiesen, die in männlichen Formulierungen wie „Kunde“ oder „Kontoinhaber“ einen Verstoß gegen den im Grundgesetz garantierten Gleichheitsgrundsatz sieht. „WortMelder“ hat bei Prof. Dr. Gila Schauer, Sprachwissenschaftlerin an der Universität Erfurt, nachgefragt: „Ist diese Entscheidung gegen die Abschaffung des generischen Maskulinums ein Rückschritt in der Gleichbehandlung von Frauen und Männern oder am Ende doch ein Versuch, die Lesbarkeit und Handhabbarkeit von Formularen zu gewährleisten, Frau Professor Schauer?“

Prof. Dr. Gila Schauer
Gila Schauer

„Ja, ich finde diese Entscheidung rückschrittlich. Bereits seit den 1970er-Jahren wird in vielen Ländern über geschlechtergerechte oder gendersensible Sprache diskutiert. Die Idee der geschlechtergerechten oder gendersensiblen Sprache ist es, dass Sprache die Realität der Menschen abbildet, um die es in dem jeweiligen Zusammenhang geht und Gruppen von Menschen nicht diskriminiert oder sprachlich unsichtbar macht. Das bedeutet zum Beispiel, dass, wenn es an einer Institution wie der Universität Erfurt, sowohl männliche als auch weibliche Personen gibt, die einer bestimmten Berufskategorie angehören, diese dann auch beide in der schriftlichen, mündlichen und auch bildlichen (wenn vorhanden) Kommunikation der Institution vorkommen sollten. So sollten dann in der E-Mail-Kommunikation Professorinnen und Professoren nicht kollektiv als Professoren angesprochen werden, sondern in einer Form, die deutlich macht, dass es sich nicht nur um eine Gruppe mit männlichen Mitgliedern handelt, z.B. also ‚Sehr geehrte Professorinnen und Professoren‘. Gendersensible Sprache ist oft auch in besonderen Satzungen, Beschlüssen oder Gesetzen geregelt. Im Fall der Universität Erfurt finden sich entsprechende Texte im Senatsbeschluss vom 8 Juni 2011, im Leitfaden für gendersensible Sprache des Thüringer Netzwerks Gleichstellung (http://www.tkg-info.de/wp-content/uploads/2015/07/TKG_Sprachleitfaden.pdf ), der vom Thüringer Ministerium für Wissenschaft, Wirtschaft und Digitale Gesellschaft unterstützt und gefördert wird, sowie im Thüringer Gleichstellungsgesetz.

Besonders wichtig ist auch, dass es bei der geschlechtergerechten Sprache nicht nur darum geht, Frauen und Mädchen in der Sprache sichtbarer zu machen, sondern, dass alle Menschen so gut wie möglich in Texten abgebildet werden und sich wiederfinden können. So sollten dann zum Beispiel auch in Texten, in denen es um Kindererziehung geht, nicht nur Mütter sondern auch Väter angesprochen werden.

Wenn es um die Umsetzung gendersensibler Sprache geht, werden häufig zwei Gegenargumente genannt: 1) das generische Maskulinum ist nun einmal Teil der Grammatik und somit richtig und nicht änderbar und 2) durch die Umsetzung gendergerechter Sprache werden Texte unnötig kompliziert. Zu Punkt 1): Dieses Argument ignoriert sprachwissenschaftliche Kernkonzepte wie Sprachwandel und Sprachpolitik. Unsere Sprache ist dynamisch und nicht statisch. Das merken wir u.a. daran, dass neue Worte oder Phrasen in unser Leben kommen oder manche Begriffe, die unsere Großeltern verwendet haben, kaum noch von jüngeren Menschen verwendet werden. Diese Begriffe werden eines Tages wohl nur noch in schriftlichen oder mündlichen Aufzeichnung zu finden sein, aber nicht mehr im alltäglichen Sprachgebrauch. Sprache wandelt sich also und wird es auch in Zukunft tun. Eine Gesellschaft kann zudem auch selbst Veränderungen in der Sprache durch aktive Sprachpolitik forcieren. So kann eine Gesellschaft entscheiden, dass die Verwendung gewisser Begriffe – wenn sie mit der Absicht verwendet werden einen anderen Menschen zu beleidigen – strafrechtlich verfolgt werden kann. Gleiches gilt zum Beispiel auch für Gesten. Ebenso können neue Sprachregelungen beschlossen werden, die regeln, dass Sprache in einer bestimmten Weise verwendet werden soll. Beispiele dafür sind der oben genannte Senatsbeschluss, das Thüringer Gleichstellungsgesetz, oder, wie der deutsche Juristinnenbund im Fall der Klägerin aus Saarbrücken erwähnt, das Landesgleichstellungsgesetz Saarland. Zu Punkt 2): Die Umsetzung gendergerechter Sprache kann es mit sich bringen, dass Texte länger und in gewisser Beziehung auch komplexer werden. Der oben erwähnte Leitfaden des Thüringer Kompetenznetzwerks Gleichstellung enthält viele gute Ideen, wie Menschen, die Texte verfassen, damit umgehen können. Eine Möglichkeit ist zum Beispiel die Verwendung von neutralen Formen, wie ‚Lehrende‘ oder ‚der Fakultätsrat‘. Neutrale Formen bieten den Vorteil, dass sie alle Menschen gleichermaßen aufnehmen, auch Menschen, die sich bezüglich ihrer Genderindentität nicht festlegen möchten oder sich gerade in einem Veränderungsprozess befinden (z.B. Trans- oder Intersex-Personen).

Gesellschaftliche Veränderungen, wie die Gleichberechtigung von Männern und Frauen, die sich auch durch Sprache ausdrücken, sind am Anfang oftmals mit einer gewissen Komplexität verbunden, da unterschiedliche Dinge angepasst werden müssen. Meine Sicht als Sprachwissenschaftlerin ist es, dass Sprache wesentlich dazu beiträgt, wie wir die Welt und unsere Gesellschaft wahnehmen und empfinden. Wenn sich Teile der Gesellschaft aufgrund von offiziellen institutionellen Sprachgebrauch bezüglich ihrer Geschlechtsidentität nicht wahrgenommen oder angesprochen fühlen, sollten Institutionen tätig werden und auf diese Menschen zugehen.“

Einen Leitfaden für gendersensible Sprache...

... stellt das Thüringer Netzwerk Gleichstellung zur Verfügung.