Learning Agreement bei Nicht-ERASMUS-Gasthochschulen (ohne ECTS-System)

Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen des Internationalen Bürosund lesen Sie vorab die Leitlinien zur Anerkennung auswärtiger und inländischer Studienleistungen mit Beispiel-Antrag!

Senden Sie das/die vorbereitete/n Learning Agreement/s (LA) möglichst frühzeitig und unter selbstständiger Beachtung der Ihnen gesetzten Fristen zusammen mit aussagekräftigen Unterlagen zur Prüfung an den/die Studienfachkoordinator*in des betreffenden Studienfachs. Anschließend wird dieses dem Prüfungsausschuss zur finalen Bestätigung zugeleitet. Für jede Studienrichtung ist ein gesondertes LA zu beantragen

Änderungen nach Beginn des Auslandssemesters sprechen Sie innerhalb der ersten zwei Wochen mit dem/der Studienfachkoodinator*in ab.

Informationen zum Anerkennungsverfahren finden Sie hier