Learning Agreement bei Nicht-ERASMUS-Gasthochschulen (ohne ECTS-System)
Bitte beachten Sie unbedingt die Informationen des Internationalen Bürosfür Learning Agreements an Hochschulen, die nicht Teil des ERASMUS+ Programms sind.
Senden Sie das vorbereitete Learning Agreement (LA) möglichst frühzeitig und unter selbstständiger Beachtung der Ihnen gesetzten Fristen zusammen mit aussagekräftigen Unterlagen zur Prüfung an den Studienfachberaterdes betreffenden Studienfachs.
Wichtig sind Informationen zu Inhalten, Qualifikationszielen, Workload, Dozent*in, Prüfungsform und Literatur; senden Sie hierzu bitte einen Link zur Veranstaltung im Vorlesungsverzeichnis der ausländischen Hochschule oder ein pdf mit der Kursbeschreibung.
Für jede Studienrichtung ist ein gesondertes LA zu beantragen, das Sie anschließend dem zuständigen Prüfungsausschuss zur finalen Bestätigung per E-Mail senden.
Änderungen zu Beginn des Auslandssemesters sprechen Sie innerhalb der ersten zwei Wochen mit den Studienfachberatern ab.
Informationen zum Anerkennungsverfahren nach dem Auslandsstudium finden Sie hier

