Praktikum in der B_PO_IntB-2021_H und der B_PO_Sta-2021_HN

Für die Praktikums-Module in den Prüfungs- und Studienordnungen B_PO_IntB-2021_H und B_PO_Sta-2021_HN ist Folgendes zu beachten:

Das Praktikum dient dem Sammeln praktischer Erfahrungen mit intra-organisatorischen Prozessen und Strukturen, der Anwendung von im Studium erlangten Fachwissen in der Berufspraxis und der Reflexion der Bezüge zwischen Studium und Berufspraxis. Es soll die Studierenden in die Lage versetzen, einen selbständigen Zugang zu einem Berufsfeld zu gewinnen, ihre beruflichen Ziele kritisch zu prüfen und die Möglichkeiten zur Erreichung dieser Ziele realistischer einzuschätzen.

Bei Belegung des Praktikumsmoduls ist folgende Abfolge unbedingt zu beachten:

  1. Geeignete Praktikumseinrichtung finden und ein Gespräch mit Ihrem Mentor / Ihrer Mentorin vereinbaren. Wer Ihre Mentorin oder Ihr Mentor ist sehen sie hier. Ideen für Praktikumsstellen finden Sie hier.  Aktuelle Praktikumsangebote finden Sie hier.
  2. bei Bedarf stellt das Dekanat auf Anfrage ein Schreiben für die Praktikumsstelle aus, das bekräftigt, dass das Praktikum für den Studienerfolg maßgeblich ist.
     
  3. Gespräch mit dem Mentor / der Mentorin führen und…
    1. klären ob das angestrebte Praktikum bezüglich Inhalt und Umfang mit der Prüfungsordnung kompatibel ist und somit anerkannt werden kann.
    2. das  Formular zur Vereinbarung und Bestätigung eines Praktikums ausfüllen und durch Ihren Mentor oder Ihre Mentorin bestätigen lassen. 
  4. Rechtzeitiges Belegen des entsprechenden Praktikumsmoduls in E.L.V.I.S. Für Studierende staatswissenschaftlicher Studienrichtungen über Frau Ass. Jur. Sandra Ostermann, Jan Grundmann (Management) oder für Studierende der Internationalen Beziehungen über PD Dr. Ulrich Franke bzw. Dr. Zeynep Gülşah Çapan .
     
  5. Praktikum absolvieren.
     
  6. Von der Praktikumseinrichtung auf dem Formular zur Vereinbarung und Bestätigung eines Praktikums bestätigen lassen, dass das Praktikum durchgeführt wurde. Anschließend dieses Formular bei den Modulverantwortlichen, also Frau Ass. Jur. Sandra Ostermann (Briefkasten des Dekanats LG 1 Raum 0052), PD Dr. Ulrich Franke oder Dr. Zeynep Gülşah Çapan bzw. bei Jan Grundmann einreichen. Eine gesonderte Modulprüfung ist zum Abschluss des Moduls nicht notwendig, d.h. nach der Prüfungsordnung B RPO 2019 muss kein Praktikumsbericht mehr geschrieben werden.

Informationen zum Praktikumsmodul BF SPS R „Schulpraktische Studien – Regelschule“ erhalten Sie hier.
(relevant für Studierende, die den Zugang zum MEd-Studiengang Regelschule oder Berufsbildende Schulen mit dem Schulfach Sozialkunde anstreben und daher im Hauptfach Sozialwissenschaften im BA Staatswissenschaften verpflichtend dieses Praktikum anstelle des sozialwissenschaftlichen Berufsfeldpraktikums absolvieren müssen)