Nachgefragt: "Zementieren Schulpolitik und Verwaltungspraxis die soziale Abschottung privater Schulen, Herr Prof. Helbig?"

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Eine neue Studie des Wissenschaftszentrums Berlin für Sozialforschung (WZB) attestiert mehreren Bundesländern die Missachtung des Grundgesetzes bei der Genehmigung von Privatschulen. Laut Verfassung ist die „Sonderung der Schüler nach den Besitzverhältnissen der Eltern“ verboten. Die Studie behauptet nun, dass diese Regelung durch die Schulpolitik und Verwaltungspraxis unterlaufen werde. „WortMelder“ hat mit Marcel Helbig, einem der Autoren und Professor an der Universität Erfurt, gesprochen und gefragt: „Inwiefern zementieren Ihrer Ansicht nach Schulpolitik und Verwaltungspraxis die soziale Abschottung privater Schulen, Herr Prof. Helbig?“

Prof. Dr. Marcel Helbig
Marcel Helbig

„Es gibt eine Reihe von Gründen, die es für die Eltern höherer Schichten rational erscheinen lassen, ihre Kinder auf eine private Schule zu schicken. Dafür, dass sich die höheren Schichten nicht in privaten Schulen ballen und Privatschulen das soziale Spiegelbild öffentlicher Schulen darstellen, haben die Väter und Mütter des Grundgesetzes in Art. 7, dies zur Voraussetzung zur Privatschulgründung gemacht. Dadurch, dass kein Bundesland Art. 7 vollumfänglich erfüllt (einige überhaupt nicht), ist davon auszugehen, dass die soziale Spaltung zwischen privaten und öffentlichen Schulen vorangetrieben wird. Dies wird durch einige Studien auch empirisch belegt. Wenn dem seitens der Politik bzw. der Verwaltung kein Riegel vorgeschoben wird, ist sogar davon auszugehen, dass sich die soziale Schere zwischen öffentlichen und privaten Schulen in den nächsten Jahren weiter öffnet.“