In Thüringen wird mit Beginn des zweiten Schulhalbjahres 2025/26 die sogenannte „Verfassungsviertelstunde“ an Schulen eingeführt. Wir haben im Vorfeld mit Thomas Mikhail, Professor für Schulpädagogik und Allgemeine Didaktik an der Universität Erfurt, über die Sinnhaftigkeit gesprochen und darüber, wie das Format gelingen kann…
Herr Professor Mikhail, was genau ist unter der „Verfassungsviertelstunde“ zu verstehen, und welche pädagogischen Ziele verfolgt sie?
Dabei handelt es sich bei uns im Freistaat zunächst um ein Pilotprojekt, das an ausgewählten weiterführenden Schulen erprobt werden soll. Zunächst ist das Projekt beschränkt auf die Jahrgangsstufen 6 und 8. Bayern hat die Verfassungsviertelstunde bereits flächendeckend zu Beginn dieses Schuljahres eingeführt, auch an Grundschulen. Ziel soll es sein, politische Bildung, insbesondere die Werte und Grundsätze unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung, zeitlich noch stärker in der Schule zu implementieren. Dabei soll der Sozialkunde-Unterricht nicht ersetzt, sondern um eine zusätzliche unterrichtliche Komponente ergänzt werden. Organisatorisch soll dafür auch kein eigens vorgesehenes Zeitfenster auf der Stundentafel notwendig werden. Die Verfassungsviertelstunde kann, so zumindest die Idee der Initiator*innen, in jeden Fachunterricht eingebaut und entsprechend auch von jeder Fachlehrperson durchgeführt werden.
Halten Sie das Format für eine gute Idee?
Ich muss gestehen, dass ich, was die Verfassungsviertelstunde als Element der politischen Bildung angeht, kein ausgewiesener Experte bin. Experten dafür sind die Kolleginnen und Kollegen aus den Fachdidaktiken der Sozial- und Politikwissenschaften. Ich bin Schulpädagoge und Allgemeiner Didaktiker und kann bloß von dieser Warte ein Urteil abgeben. Aber aus meiner Perspektive kann ich sagen, dass es auf die Art und Weise der Durchführung ankommen wird. Dazu bedarf es zum einen gut geschulter Lehrpersonen, die wissen, wie sie die Verfassungsviertelstunde sinnvoll in ihren Fachunterricht integrieren. Zum anderen braucht es ein geeignetes Klassen- und sogar Schulklima, in dem auch kontroverse Diskussionen möglich sind sowie nachteils- und diskriminierungsfrei stattfinden können.
Reicht denn eine Viertelstunde überhaupt aus, um komplexe Inhalte wie Grundrechte oder demokratische Prinzipien sinnvoll zu vermitteln?
Genau genommen, lässt die Planung den Schulen hierfür Spielraum, was das Zeitbudget anbelangt. Zwar soll dieses Element einmal pro Woche 15 Minuten in Anspruch nehmen, es ist aber auch möglich, Einheiten zu 30 oder 45 Minuten zu bündeln. Nehmen wir aber 15 Minuten an, dann wird es – wie gesagt – darauf ankommen, wie didaktisch geschickt die politischen Inhalte an die anderen Fachinhalte angebunden werden können. Das verlangt den Kolleginnen und Kollegen an den Schulen schon eine Menge an fachwissenschaftlichen und vor allem didaktischen Skills ab.
Und wo sehen Sie persönlich die Grenzen einer solchen Maßnahme im schulischen Alltag?
Grenzen sehe ich auf jeden Fall dann, wenn die 15 Minuten an den Fachunterricht einfach additiv drangehängt werden. Wenn sie also, sowohl von den Lehrpersonen als auch von den Schülerinnen und Schülern, als lästige Routine wahrgenommen werden würden. Nach dem Motto: „Die Verfassungsviertelstunde müssen wir diese Woche auch noch irgendwann machen.“ Dafür wäre die Zeit zu schade, zumal sie ja die Lernzeit in den anderen Fächern abzieht.
Welche Rolle spielt die Qualifikation und Haltung der Lehrkräfte für den Erfolg des Formats?
Eine maßgebliche Rolle. Was die Qualifikation angeht, bräuchten Lehrpersonen ein Wissen und Strategien, wie sie politische Inhalte so an ihren Unterricht anbinden oder besser noch: in ihren Unterricht einbinden, sodass für das Lernen der Schülerinnen und Schüler kein inhaltlicher Bruch entsteht. Hier sehe ich gerade auch uns, also den Kolleginnen und Kollegen der Erziehungswissenschaftlichen und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erfurt in der Pflicht, in unserer Lehre solche Strategien gemeinsam mit den Studierenden zu entwickeln.
Was die Haltung der Lehrkräfte angeht, kann man zunächst darauf verweisen, dass alle Kolleginnen und Kollegen einen Diensteid auf die bundesdeutsche Verfassung sowie auf die Landesverfassung des Freistaats abgelegt haben. Die für die Verfassungsviertelstunde notwendige Haltung haben sie also bereits unter Eid bezeugt, sogar geschworen, dass sie das Grundgesetz sowie alle in Deutschland und Thüringen geltenden Gesetze wahren und ihre darauf gründende Amtspflicht erfüllen. Problematisch wird es, wenn nun Lehrkräfte aller Fächer potenziell – so ist ja die Idee – die Verfassungsviertelstunde und damit bei vielen ein „fachfremdes Element“ in ihren Unterricht integrieren sollen. Ich wiederhole mich hier gern: Wir sollten aufpassen, dass wir den Lehrkräften nicht zu viel abverlangen, in ihnen keine „eierlegenden Wollmilchsäue“ sehen, die für sämtliche Fächer zuständig sind. Man geht ja auch nicht zu einem Maurer und sagt: „Du bist doch Handwerker, dann musst du doch auch den Stromkreislauf in meiner Wohnung anschließen können.“
Worauf es bei der Haltung vielleicht noch ankäme, wäre die Wahrung dessen, was im Beamtenrecht als „Äquidistanz“ bezeichnet wird. Gemeint ist damit keine „Neutralität“ der Lehrkräfte, die ja bezüglich der Verfassung gerade nicht vorliegen soll. Was wider die Verfassung ist, muss sogar klar benannt werden. Mit „Äquidistanz“ ist vielmehr gemeint, dass Lehrpersonen zu ausnahmslos jeder Partei in Diskussionen mit den Schülern den „gleichen Abstand“ wahren.
Kritiker befürchten eine Politisierung des Unterrichts. Halten Sie diese Sorge für berechtigt?
Vom Philosophen Schelling stammt der Ausspruch „Das Reich der Wissenschaft ist keine Demokratie“. Nur, um ihn hier richtig zu verstehen: Er will damit sagen, dass es in Wahrheitsfragen nicht um Mehrheitsentscheid geht. Salopp formuliert und auf die Schule runtergebrochen: Wir können nicht in der Klasse darüber abstimmen, was 5 mal 5 ergibt. Aus allgemeindidaktischer Perspektive würde ich daher zunächst auch sagen: Das Reich des Unterrichts ist keine Demokratie, weil es in erster Linie um Wissens- und Kompetenzerwerb, letztlich ebenfalls um Wahrheitsfragen geht. Auch die Verfassungsviertelstunde soll ja politische Bildung, d.h. Unterricht sein, also günstigstenfalls nicht einfach inhaltsungebunden als viertelstündiger Meinungsaustausch an den Fachunterricht „drangeklatscht“ werden. Wenn diese Koppelung oder vielmehr Implementierung gelingt, teile ich die Sorge nicht. Für berechtigt halte ich die Sorge, wenn die beiden Sprachspiele – wenn Sie mir diesen Ausdruck hier erlauben – des Unterrichts und des Politisierens vermengt oder sogar ausgetauscht werden.
Weil wir gerade bei den Kritikern sind: Inwiefern unterscheidet sich politische Bildung von politischer Indoktrination – und wie kann diese Grenze gewahrt bleiben?
Buchstäblich bedeutet „Indoktrination“ im Deutschen das „Hineinlehren“ oder das „Einpflanzen der Lehre“ in eine andere Person. Dafür ist Macht über diese Person nötig, und es liegt eine psychische Abhängigkeit vor. Gerade von jüngeren Heranwachsenden wissen wir, wie leicht wir sie als Erwachsene beeinflussen, also ihnen unsere Meinung aufdrücken können. Bei den eigenen Kindern macht man das auch oft, ohne es zu merken. In der Schule wird Indoktrination eigentlich durch Unterricht verhindert. Die Lehrerin pflanzt den Schülern nicht ein, dass 5 mal 5 25 ergibt. Die Schüler sollen der Mathematik-Lehrerin auch nicht nur glauben, dass es so ist, sie sollen auch keine Angst vor einer schlechten Note haben. Nein, im Unterricht sorgt die Lehrerin dafür, dass die Heranwachsenden etwas selbst einsehen, etwas verstehen, etwas selbst erkennen. Und das nennen wir Bildung. Bildung ist im Unterschied zur Indoktrination die eigene Einsicht, das selbstbestimmte Verstehen, das eigenverantwortliche Erkennen – allerdings wissensbasiert, von den Lernenden selbst geprüft und jederzeit nachprüfbar.
Politische Bildung bedeutet daher, die Schüler dabei zu unterstützen, die Gültigkeit und Sinnhaftigkeit der Prinzipien und Werte unserer Verfassung selbst einzusehen, deren Bedeutung für ein freiheitliches Zusammenleben zu verstehen sowie die Bedeutsamkeit für das je eigene Leben zu erkennen. Indoktrination wäre es, wenn man mit allen Machtmitteln, die in der Schule zur Verfügung stehen, den Heranwachsenden verkünden würde: „So und so steht es im Grundgesetz. Haltet euch dran, sonst gibt’s Ärger oder schlechte Noten.“ Nach dem Beutelsbacher Konsens, einem juristisch zwar nicht bindenden, aber überall akzeptierten Orientierungsrahmen für politische Bildung, wird einem solchen Umgang daher auch mit einem sogenanntes „Überwältigungsverbot“ begegnet.
Man wahrt diese Grenze zwischen politischer Bildung und politischer Indoktrination, wenn auch die Verfassungsviertelstunde gemäß den didaktischen Prinzipien gestaltet wird, die für jeden anderen Fachunterricht gelten.