Wer darf wo Religion unterrichten? Kritik des DÖSTA an der aktuellen Vergabepraxis für die Unterrichtserlaubnis für den Religionsunterricht

Kommentare & Meinungen
Die Hände von Schüler*innen, die ein Arbeitsblatt ausfüllen
Prof. Dr. Julia Knop
Prof. Dr. Julia Knop

Im Rahmen seiner letzten Klausurtagung hat der Deutsche Ökumenische Studienausschuss ein Positionspapier erarbeitet, in dem es um die Zukunft der kirchlichen Unterrichtserlaubnis für den Religionsunterricht geht. Julia Knop, eine der beiden Vorsitzenden des DÖSTA, erklärt im Interview, was an der aktuellen Vergabepraxis problematisch ist und welche Änderungen nach Ansicht des DÖSTA sinnvoll wären. 

Könnten wir zunächst einmal für ein besseres Verständnis zwei Begriffe klären: Was genau ist der Deutsche Ökumenische Studienausschuss (DÖSTA) und was ist die Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen (ACK) in Deutschland?

Die „Arbeitsgemeinschaft Christlicher Kirchen in Deutschland (ACK)“ ist gewissermaßen das nationale Pendant zum Ökumenischen Rat der Kirchen (ÖRK) und auf Bundes- und Landesebene organisiert. Sie wurde 1948 gegründet; von ursprünglich 5 christlichen Kirchen ist sie mittlerweile auf 25 Mitgliedskirchen gewachsen. Diese Kirchen verbindet das christliche Bekenntnis und der Wunsch nach ökumenischer Zusammenarbeit. Inhaltliche Basis ist die CHARTA OECUMENICA (2001/2025). Die Mitgliedskirchen informieren und unterstützen einander und vertreten gemeinsame Anliegen in der Öffentlichkeit und bei politischen Institutionen. Bekannt sind die jährliche Gebetswoche für die Einheit der Christen im Januar und der Ökumenische Tag der Schöpfung Anfang September, die die ACK gestalten, oder kooperative Projekte wie die Ökumenische Friedensdekade oder das interreligiöse Projekt „Weißt du, wer ich bin?

Neben Vernetzung und Öffentlichkeitsarbeit ist die Theologie für die ACK ganz wichtig. Hier kommt der DÖSTA ins Spiel, das theologische Gremium der ACK. Seine Mitglieder sind überwiegend Theologie-Professor*innen, die an theologischen Instituten und Fakultäten künftige Pfarrer*innen, Seelsorger*innen und Lehrkräfte ausbilden. Sie werden von ihren Kirchen entsandt; ich selbst bin von der Deutschen Bischofskonferenz für die römisch-katholische Kirche in den DÖSTA delegiert worden. Andere Mitglieder wurden aus der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), von der Orthodoxen Bischofskonferenz (OBKD), vom Bund Evangelisch-Freikirchlicher Gemeinden in Deutschland (BEFG), vom Bund Freier evangelischer Gemeinden, aus der Armenisch-Apostolischen Orthodoxen Kirche, der Altkatholischen Kirche, der Arbeitsgemeinschaft Mennonitischer Gemeinden in Deutschland, der Evangelisch-methodistischen oder der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche entsandt. Der Vorsitz wechselt alle 3 Jahre, derzeit leite ich das Gremium zusammen mit meiner Kollegin Yauheniya Danilovich. Der DÖSTA erarbeitet ökumenische Studien – zuletzt zur Diaspora und zum 1.700 jährigen Jubiläum des Konzils von Nicäa; gerade arbeiten wir zu „Sprache(n) des Gebets“ und schauen voraus auf das 500jährige Jubiläum der Confessio Augustana 2030 –, äußert sich aber auch zu aktuellen ökumenischen Fragen wie etwa zum Religionsunterricht oder zur Bedeutung der Ökumene in der theologischen Ausbildung.

Das Besondere an der ACK und am DÖSTA ist, dass hier nicht nur evangelische und katholische Christ*innen, sondern Vertreter*innen verschiedener christlicher Kirchen zusammenkommen: aus (hierzulande) Mehrheitskirchen, aber auch aus diversen anderen christlichen Kontexten. Das gibt es im theologischen und kirchlichen Alltag sonst total selten!

Im Positionspapier zur Zukunft der kirchlichen Unterrichtserlaubnis für den Religionsunterricht des DÖSTA wird die aktuelle Vergabepraxis der kirchlichen Unterrichtserlaubnis kritisiert. Wie funktioniert diese Vergabe im Moment und was sind die wichtigsten Kritikpunkte?

Der Religionsunterricht wird in Deutschland nach Art. 7 Abs. 3 GG in den meisten Bundesländern konfessionsbezogen erteilt und zunehmend in kooperativen und ökumenischen Formaten organisiert. In Niedersachsen startet bald das Schulfach „Christliche Religion nach evangelischen und katholischen Grundsätzen“. Die Verantwortung für alle diese Formen liegt, historisch gewachsen, weit überwiegend bei den beiden Mehrheitskirchen (römisch-katholisch und evangelisch-landeskirchlich). Auch die akademische Ausbildung erfolgt weit überwiegend an katholisch- oder evangelisch-theologischen Instituten und Fakultäten. Dort studieren jedoch auch Angehörige anderer christlicher Konfessionen, etwa der Orthodoxie oder Mitglieder von Freikirchen. Auch sie benötigen, um katholischen, evangelischen, konfessionell-kooperativen oder christlichen Religionsunterricht erteilen zu dürfen, eine Unterrichtserlaubnis durch die katholische oder evangelische Kirche. 

Allerdings kommt es bei der Vergabe dieser Unterrichtserlaubnis immer wieder zu Unsicherheiten. Die derzeitige Praxis wird als uneinheitlich und intransparent erlebt. 

Die gewachsene christliche Pluralität in der Gesellschaft, an den Universitäten und in den Klassenzimmern spiegelt sich nicht ausreichend in den kirchlichen Ordnungen und Verfahren wider. Für (künftige) Religionslehrkräfte, die nicht einer der Mehrheitskirchen angehören, können daraus gravierende Konsequenzen entstehen: von eingeschränkten Berufsperspektiven über erzwungene Studien- oder Ortswechsel bis hin zu faktischem Konversionsdruck, wenn beispielsweise einer orthodoxen Christin, die an einer evangelisch-theologischen Fakultät ein Theologie-Studium erfolgreich absolviert hat, nahe gelegt wird, evangelisch zu werden. Manche konvertieren auch in „in vorauseilendem Gehorsam“, um ihr Berufsziel, Religion zu unterrichten, nicht zu gefährden. Von solchen Problemen können Mitglieder des DÖSTA einiges erzählen. Zudem fehlen häufig geregelte Widerspruchsverfahren gegen eine Ablehnung des Antrags auf Erteilung der Lehrerlaubnis. 

Neben der Konfession von Lehramtsstudierenden und Lehrer*innen haben Sie als einen weiteren relevanten Punkt die Aktualisierung der Inhalte des Religionsunterrichts genannt und gesagt: "Das Nachdenken über den Glauben erfolgt im Dialog und aus einer reflektierten Positionalität heraus." Könnten Sie etwas weiter ausführen, was Sie damit meinen und inwieweit sich das auf die Vergabepraxis auswirken sollte. 

Gern. Christlicher Religionsunterricht findet in Deutschland in Verantwortung und nach den Grundsätzen der Kirchen statt. Die Kirchen erteilen ausgebildeten Lehrkräften die Erlaubnis, Religionsunterricht zu erteilen. Im katholischen Kontext ist das die Missio Canonica, im evangelischen die Vokation. Historisch gewachsen, beruht die Organisation des Religionsunterrichts auf der Annahme, dass Schüler*innen, Lehrkräfte und Inhalte konfessionell übereinkommen: dass katholische Lehrkräfte katholische Kinder in katholischer Religion unterrichten. 

Religionsunterricht ist in Deutschland also keine Religionskunde aus einer neutralen Beobachterperspektive heraus, sondern Reflexion eines gelebten Glaubens. Er ist aber – im katholischen Kontext spätestens seit der Würzburger Synode (1970-1975) – auch keine Katechese (mehr): Aufgabe der katholischen Religionslehrerin ist nicht, ihre Schüler*innen katholisch(er) zu machen oder zum Kirchgang anzuleiten. Es ist wie an der Uni: Unterrichtet wird (nur), was auch geprüft werden kann. Und das persönliche Glaubensbekenntnis oder die „Rechtgläubigkeit“ von Studierenden kann ich nicht abprüfen oder benoten. Reflektierte Positionalität meint: der Mehrwert des Religionsunterrichts und des Theologiestudiums liegt zwischen diesen beiden Polen, zwischen Neutralität und Mission. Ziel ist Religionskompetenz: über den Glauben, den persönlichen wie den der eigenen und der anderen Kirchen, auskunftsfähig zu werden, sprechfähig, dialogfähig, kritikfähig. Dazu gehört ganz elementar auch Sprechfähigkeit in Sachen Ökumene. 

Konfessionelle Homogenität von Schüler*innen, Lehrer*innen und Inhalten ist vielerorts Vergangenheit. Die Realität in der Gesellschaft und im Klassenzimmer ist viel pluraler und ökumenischer. 

Am katholischen Religionsunterricht nehmen auch Schüler*innen teil, die keiner oder einer anderen Konfession angehören, aus Interesse oder weil für ihre Konfession kein eigener Unterricht angeboten wird. Religionsunterricht wird immer regelmäßiger ökumenisch oder konfessionell kooperativ gestaltet. Dazu gibt es eine Reihe zwischenkirchlicher Vereinbarungen. Sie beruhen auf dem Vertrauen in die ökumenische Verbundenheit, in die Qualität theologischer Abschlüsse und eben dem Bewusstsein, dass Religionsunterricht religiös sprachfähig machen soll, aber nicht missioniert. 

Aus diesen Gründen – gewachsener Ökumene, qualifizierter Ausbildung und konfessioneller Pluralität im Klassenzimmer – ist nicht einzusehen, warum eine theologisch ausgebildete Lehrkraft keinen Religionsunterricht erteilen sollte, weil sie der „falschen“ Konfession angehört. Und es widerspricht fundamental dem Stand der Ökumenischen Verständigung, diese Personen dazu zu drängen, die eigene religiöse Beheimatung zu verlassen, also ihre „Positionalität“ im Glauben aufzugeben, damit die Konfession formal „stimmt“. Das ist das Gegenteil der Idee von bekenntnisbezogenem (statt neutralem) Religionsunterricht! 

Welche konkreten Veränderungen hofft der DÖSTA mit diesem Papier zu erreichen und wie geht es damit jetzt weiter? 

In den geltenden Missio- und Vokationsordnungen ist konfessionelle Passung in der Regel die Voraussetzung dafür, die Unterrichtserlaubnis zu bekommen. Der DÖSTA plädiert dafür, diese Ordnungen zu überarbeiten, damit auch Angehörige anderer Konfessionen eine Unterrichtserlaubnis erhalten können. Es gibt diese Möglichkeit bereits in einigen evangelischen Vokationsordnungen und mancherorts auch in katholischer Praxis. Die Erlaubnis heißt dann halt nicht „Missio“ oder „Vokation“, sondern „Unterrichtserlaubnis“ oder „Bevollmächtigung“, aber das Ergebnis ist das Gleiche: eine theologisch und religionspädagogisch qualifizierte Lehrkraft gibt Religionsunterricht. 

In Baden-Württemberg erhalten beispielsweise syrisch-orthodoxe Lehrkräfte vom katholischen Bischof nach einem katholischen Theologiestudium die Unterrichtserlaubnis für katholischen Religionsunterricht. Es gibt regionale kirchliche Vereinbarungen zur evangelischen Vokation, wonach eine Bevollmächtigung zum Religionsunterricht erhalten kann, wer zu einer der evangelischen Mitgliedskirchen der ACK gehört. Was in diesen Regionen, Landeskirchen und Bistümern langjährige gute Praxis ist, gilt es auszuweiten, verlässlich und regelhaft zu verwirklichen und transparent zu kommunizieren. 

Im Sinne der guten Zusammenarbeit, die in der christlichen Ökumene in Deutschland erreicht ist, votiert der DÖSTA daher dafür, in den zuständigen kirchlichen Gremien Lösungswege zu beschließen, Studierenden aus den Mitgliedskirchen der ACK und ggf. anderen Freikirchen an den für sie erreichbaren Fakultäten und Instituten ein Studium und später den Schuldienst zu ermöglichen. „Konfessionelle Vielfalt ist keine Bedrohung, sondern eine Chance für religiöse Bildung“, sagt meine Kollegin Yauheniya Danilovich, orthodoxe Religionspädagogin, zu Recht. „Gerade angesichts des Lehrkräftemangels ist es notwendig, bestehende Hürden zu überprüfen und abzubauen.“

Wie geht es jetzt weiter? Wir haben das Votum an die Mitgliedskirchen der ACK und an die Schulabteilungen der Bistümer und Landeskirchen versandt und möchten damit eine inner- und zwischenkirchliche Diskussion anregen. Adressiert sind in erster Linie die Mehrheitskirchen, also die römisch-katholischen Bistümer und die evangelischen Landeskirchen. Denn sie vergeben (oder verweigern) die Unterrichtserlaubnis. Sie haben die Möglichkeit, (kurzfristig) ihre Vergabepraxis und (mittelfristig) ihre Missio- und Vokations-Ordnungen zu überdenken und im Geist der Ökumene weiterzuentwickeln. Damit könnten sie Planungssicherheit für Lehramtsanwärter*innen aus hierzulande „kleinen“ Kirchen schaffen, aber auch Verfahrenssicherheit für diejenigen in den Schulabteilungen und Mentoraten, die künftige Lehrkräfte beraten und die erforderlichen Gespräche führen. 

Julia Knop ist Professorin für Dogmatik an unserer Fakultät. Mehr Informationen zu Ihrer Forschung, ihren Mitgliedschaften und ihren Beratertätigkeiten finden Sie auf der Seite der Professur. 

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