Senat

Senatssaal

Zum Senat der Universität Erfurt gehören als stimmberechtigte Mitglieder drei Professor*innen, darüber hinaus drei Vertreter*innen aus der Gruppe der Studierenden, drei akademische Mitarbeiter*innen sowie drei Vertreter*innen aus der Reihe der nichtakademischen Mitarbeiter*innen. Geht es um Entscheidungen, die Forschung und Lehre direkt betreffen, tagt der erweiterte Senat, welchem zusätzlich sieben weitere Professor*innen angehören, sodass die professorale Mehrheit gegeben ist. Den Vorsitz hat der Universitätspräsident. Der Senat tagt – ausgenommen von Personalentscheidungen – öffentlich. Die Amtszeit der Mitglieder beträgt drei Jahre, die der Studierenden ein Jahr.

Zu den Aufgaben des Senats gehören unter anderem:

  • Beschluss von Geschäfts-, Haus-, Prüfungs- und Studienordnungen der Universität
  • Wahl und Abwahl des Präsidenten/der Präsidentin und Kanzlers/Kanzlerin
  • Stellungnahmen z.B. gegenüber der Landesregierung, zu Entwicklungsplänen der Hochschule und zum Jahreshaushalt
  • Einrichtung und Abschaffung von Hochschulgremien, Fakultäten und Studiengängen

Im Senat der Universität Erfurt sitzen drei gewählte Vertreter*innen der Studierendenschaft. Die aktuelle Vertretung findest ihr auf der Website des Senats.

Außerdem sitzen verschiedene Vertrer*innen auch in den Unterausschüssen des Senats, diese könnt ihr ganz einfach bei uns erfragen.