März 2020

Nachgefragt: „Können wir in Zukunft selbstbestimmt sterben, Herr Prof. Römelt?“

Jeder hat das Recht, selbstbestimmt zu sterben – wenn nötig auch mit Hilfe Dritter. Das entschied das Bundesverfassungsgericht kürzlich mit seinem Urteil zum §217. Nun machen sich Ärzte, die einen Patienten bei der Selbsttötung unterstützen, nicht länger strafbar – vorausgesetzt die Mediziner handeln im Einzelfall.

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