Die Lehrveranstaltung „Musisch-rhythmische Grundbildung“ ist lediglich für Studierende im Bachelor Primare und Elementare Bildung obligatorisch. Sie besteht aus zwei Teilveranstaltungen und kann nur erfolgreich abgeschlossen werden, wenn beide im selben Semester besucht wurden:
Jeweils im Sommersemester wird ein spezieller MRG-Kurs für Musikstudierende angeboten. Die Einschreibung für diesen Kurs findet im Rahmen der fachgebietsinternen Einschreibungen statt. Wer PEB mit Musikerziehung oder Musikvermittlung studiert, muss an den im folgenden beschriebenen Einschreibungen also nicht teilnehmen.
Termine für die Einschreibung in MRG-Kurse sowie die Kurszeiten zum Sommersemester 2021 werden zu gegebener Zeit hier bekanntgegeben.
Da es häufig Unklarheiten gibt, ob MRG-Studierende die Praxiskurse besucht und somit die nötige Voraussetzung für das Ablegen des qualifizierten Teilnahmescheins im dazugehörigen Seminar erfüllt haben, gibt es ein Prozedere, welches eine klare und effektive Vorgehensweise bieten kann.
Die Praxiskursleiter*innen drucken Teilnahmescheine aus. Wenn die zu Beginn des Semesters verabredeten Teilnahmebedingungen am Praxiskurs erfüllt sind (z.B. Klassenvorspiel am Ende des Semesters o.ä.), werden diese den Studierenden ausgehändigt.
Die Studierenden bringen ihre Teilnahmebescheinigung zur letzten Seminarsitzung mit. Wer keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, bekommt keinen bestätigten qT im Seminar. Falls der Praxiskurs erst nach der letzten Seminarsitzung abgeschlossen wird, liegt es dann in der Verantwortlichkeit der Studierenden, ihrem Seminarleitenden z.B. einen Scan des Teilnahmescheins zu schicken.
Universität Erfurt (Campus)
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