Max-Weber-Kolleg (Steinplatz 2) / Raum 405 (3. OG)
nach Vereinbarung
Max-Weber-Kolleg für kultur- und sozialwissenschaftliche Studien
Am Steinplatz 2
99085 Erfurt
Universität Erfurt
Max-Weber-Kolleg für kultur- und sozialwissenschaftliche Studien
Postfach 90 02 21
99105 Erfurt
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Steinplatz 2
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Academic qualification: Habilitation, Social Anthropology, University of Heidelberg; PhD, Sociology, J.W. Goethe-University, Frankfurt; M.A., Social Anthropology, Sociology, Modern Indian Languages and Literatures, University of Heidelberg
Current affiliation: Fellow, Max Weber Centre for Advanced Cultural and Social Studies, University of Erfurt, Germany; Privatdozentin, University of Heidelberg, Germany; Research member of the M.S. Merian-R.Tagore International Centre for Advanced Studies ‘Metamorphoses of the Political (ICAS:MP), Delhi (India)
Previous affiliations, visiting and teaching positions: SINUS Markt- und Sozialforschung, Heidelberg, Germany; South Asia Institute, University of Heidelberg, Germany; University of Tübingen, Germany; University of Bielefeld, Germany: Centre for Modern Oriental Studies Berlin, Germany; University of Zürich, Switzerland; Graduate Institute of International and Development Studies, Geneva, Switzerland; University of Christchurch, New Zealand.
Research expertise: Anthropological and sociological theory; anthropology of development and environment; social movements and civil society; social justice and inequality; human rights and indigenous rights.
Current research activities: Development and environment in the Central Himalayas; the politics of dispossession and displacement in Jharkhand; ideas and realities of justice in India; the intercultural connectivity of human rights.
Das Menschenrechtsregime präsentiert sich als globale normative Ordnung mit universalistischem Anspruch und als positives Recht in Form internationaler Gerichtsbarkeit. Die globale Akzeptanz der Menschenrechte darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass es sich bei ihrer Anerkennung oft nur um formale Zustimmung handelt, ohne konsequente praktische Umsetzung im politischen und lebensweltlichen Alltag. Dies auch weil das Menschenrechtspaket vielfach als ein primär westliches Produkt angesehen wird, welches kulturelle Differenz und alternative normative bzw. Wert-Vorstellungen zu ignorieren tendiere und dessen interkulturelle Legitimität dadurch nicht problemlos gegeben sei. Mein Projekt stellt daher die Frage nach der Anschlussfähigkeit bzw. Anschlussmöglichkeit anderer kultureller Traditionen an das bestehende Menschenrechtsregime sowie nach dem Potential zu dessen konzeptueller Erweiterung – beispielweise durch vorangehende Prozesse interkategorieller Übersetzung und Wertegeneralisierung. Menschenrechte in der jetzigen Form sind kein ein für alle Mal festgeschriebenes und unveränderbares Produkt, sie sind vielmehr im Prinzip offen für Neu-Interpretationen, Reformulierungen und Erweiterungen, die sich aus dem interkulturellen Dialog ergeben können.
Eine erste Quelle zur Identifikation von potentiell anschlussfähigen Werten und Normen, wie auch solchen, die eine Reformulierung bzw. Erweiterung des bestehenden Menschenrechtsregimes nahelegen, sind – so die These – regionale Menschenrechtsentwürfe aus partikularen kulturellen Kontexten (z.B. African (Banjul) Charter on Human and Peoples’ Rights, 1981; Universal Islamic Declaration of Human Rights, 1981; Cairo Declaration on Human Rights in Islam,1990; Bangkok Declaration, 1993.) Die Regionalentwürfe kann man zum einen als Versuche ansehen, die UN-Menschenrechtserklärung in spezifische kulturelle Kontexte zu übersetzen, um sie dort verstehbar und annehmbar zu machen. Man kann sie aber auch – und dies erscheint mir von weiterführender Bedeutung – als Hinweise lesen auf leitende Ideale aus partikularen Kontexten, die, übersetzt in die Sprache des Rechts, den Anspruch auf universale Geltung und damit auch auf Einbezug in das globale Menschenrechtsregime erheben. Wertdimensionen, die aus regionaler Sicht stärker Berücksichtigung finden sollten, sind z.B. ökonomische und soziale Gerechtigkeit, die Stärkung/Resurrektion der Sozialität sowie eine konsequente Anerkennung von Pflichten als Basis der moralischen Gemeinschaft.
Mein Projekt verfolgt zwei Forschungsziele. Erstens versucht es, die Grundlinien des Wertehorizonts und des möglichen menschenrechtsrelevanten Wertespektrums ausgewählter zivilisatorisch-kultureller Kontexte (z.B. Südasien, Afrika) herauszuarbeiten; und zweitens, die Bedingungen und Möglichkeiten der Wertegeneralisierung kritisch auszuloten.
Eine systematische Herausarbeitung der normativen bzw. Wert-Konstellationen erscheint mir die notwendige Grundlage für einen Diskurs der „Wertegeneralisierung“ (Hans Joas), bei dem sich dann auch die westliche Tradition einer kritischen Revision unterziehen müsste. Für ein solches dialogisch-hermeneutisches Unterfangen lässt sich das Konzept der kulturellen „Übersetzung“ und besonders das der „trans-categorical translation“ methodisch fruchtbar machen (vgl. die Arbeiten von Doris Bachmann-Medick). Übersetzung – im Sinne einer kultursensitiven, hermeneutisch angeleiteten Analyse- und Kommunikationspraxis – ist in der Lage, auf eine Bezugsebene vorzustoßen, auf der Ausgangsbedingungen und Tiefenstrukturen interkultureller Kommunikation und Interaktion kritisch beleuchtet werden können. Nur wenn man die Theorien und Konzepte des eigenen wie des fremden Denksystems unter die Lupe nimmt, wenn man ihre Geltungsbereiche, Interpretationsdimensionen, Geschichte und Kontexte klärt, werden Schlüsselbegriffe der verschiedenen Traditionen erkennbar und „verhandelbar“ und können als Basis für Universalisierungs- und Wertegeneralisierungsprozesse dienen. Menschenrechte erweisen sich damit auch als ein Übersetzungsproblem.
Monographs
Edited Volumes
Articles and chapters
University of Erfurt (Campus)
Nordhäuser Str. 63
99089 Erfurt
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