FAQ

I. Fragen von Studierenden im 1. Semester

Typische Fragen von Studierenden im 1. Semester werden hierbeantwortet.

II. Fragen zum Kursangebot Anglistik, Romanistik und Slawistik

1. Wonach richten sich die Zulassungen zu einem sprachpraktischen Kurs der Anglistik?     

Über die Zulassung zu einem sprachpraktischen Kurs entscheidet die erreichte Punktzahl im OPT bzw. welche GLP Kurse Sie bereits absolviert haben. Infos zu den Voraussetzungen gibt es unter Kurse und Seminare.

2. Wie viele Sprachkurse sollte ich in einem Semester besuchen?    

Bezogen auf die Module, zum Beispiel in der Anglistik, sind in der Q-Phase zwei sprachpraktische Kurse, also 6 LP optimal, da 3 LP unter einer (studentischen) Arbeitsleistung / Workload von 90 Stunden vergeben werden und somit eine kontinuierliche Vorbereitung auf die Modulprüfung (C1) am Ende der Q-Phase abgesichert ist. Studierende der Anglistik in der O-Phase sollten im Wintersemester entweder einen Kurs im Modul spr-en (6 LP) oder zwei Kurse im Modul LKI (je 3 LP) belegen, im anschließenden Sommersemester dann das jeweils andere Modul abschließen.

3. Wie melde ich mich an, was habe ich dabei zu beachten? 

Die Anmeldung für alle Kurse der Anglistik und Romanistik erfolgt online. Bitte die Informationen auf den entsprechenden Internetseiten der Bereiche EnglischFranzösischSpanischItalienischPortugiesisch und Russisch beachten.

4. Wie erfahre ich, ob ich zum Kurs zugelassen bin?  

Nach absolviertem OPT (Englischkurse) und C-Test (Französisch-, Spanisch- und Italienischkurse) und der Onlineanmeldung werden Sie per Mail verständigt bzw. sehen Sie im Onlineregister, ob Sie sich für einen Platz auf der Kurs- bzw. Warteliste anmelden konnten (Die eigentliche Belegung erfolgt ab der dritten Vorlesungswoche). In jedem Fall sollten Sie zur ersten Lehrveranstaltung erscheinen. Treten Sie selbst vom Kurs zurück, dann melden Sie sich ab, um anderen den „Weg frei zu machen“. Erscheinen Sie nicht zur ersten LV, nimmt ein*e andere*r Student*in im Einvernehmen mit dem/der KursleiterIn den Platz ein.                                             

Bei anderen Kursen entscheidet meist ein Eignungsgespräch mit den Koordinatoren bzw. Kursleitern über die Belegung, z.B. im Falle von Polnischkursen.

5. Bis wann muss ich mich für den Kurs angemeldet haben? 

Die Anmeldung sollte in den ersten 2 Wochen final erfolgen, d.h. am Ende der zweiten Woche müssen die Lehrkräfte wissen, wer die einzelnen Kurse in der sich anschließenden Belegungszeit offiziell belegen wird und will. Nur so kann gewährleistet werden, dass die KursteilnehmerInnen am Ende des Kurses ihre Scheine erhalten können. Bei der Belegung achten Sie bitte auf die korrekten Modulkennzeichnungen.

6. Wie erfahre ich, welche Studien-/ Prüfungsleistungen mit den einzelnen Kursen verbunden sind ? 

Diese Informationen werden durch die Dozierenden am Beginn der Lehrveranstaltungen/Seminare/Kurse bekanntgegeben, bzw. sind häufig schon in den Kommentaren des VVZ erwähnt.

7. Was mache ich, wenn ich in keinen der angebotenen Kurse hineingekommen bin? 

In diesem Falle kann der spezifische Kurs möglicherweise im darauffolgenden Semester belegt werden. Wenn es Probleme mit der Studienordnung gibt und ein Kurs aus studienorganisatorischen Gründen unbedingt besucht werden muss (z.B. GLP in der Anglistik), so sollte eine Lösung im individuellen Gespräch mit dem Studienberater oder dem Kursleiter gesucht werden.

8. Welche Anwesenheitsregelung gibt es für den Kursbesuch? 

Die Lehrkräfte im Sprachenzentrum gehen davon aus, dass Sie regelmäßig an den Kursstunden teilnehmen. Fehlen KursteilnehmerInnen, dann können sie sich auch nicht optimal auf Tests vorbereiten und ihre Sprachkompetenz trainieren, denn eine Sprache, die man nicht "benutzt", kann sich nur schlecht bzw. gar nicht entwickeln.

9. Gibt es Möglichkeiten einen Teilnahmeschein zu erhalten? 

Grundsätzlich ja, allerdings hängt dies auch von der Art der Belegung des Kurses ab. Grundsätzlich haben Teilnehmer, die spezifische Studienleistungen für einen qT erbringen müssen, immer Vorrang, da damit die Vergabe von Leistungspunkten verbunden ist.

10. Ist es möglich, einen Kurs zu wiederholen? 

Die zurzeit gültige Sprachenordnung sieht vor, dass ein Kurs auf einer bestimmten (Niveau)Stufe einmal wiederholt werden kann. Daran können bestimmte Bedingungen gebunden sein. Jedoch empfiehlt es sich immer, mit Lehrkräften zeitnah und lösungsorientiert Rücksprache zu nehmen.

11. Welche Kurse soll ich im entsprechenden Semester belegen? 

Informationen hierzu gibt es in der Studienordnung der jeweiligen Studienrichtung. Darin sind auch empfohlene Musterstudienpläne für das Semester aufgeführt. Bitte achten Sie auch auf die Modullisten im VVZ.

III. Fragen zu Sprachanforderungen in B-Studienrichtungen und Zugangsvoraussetzungen im MaL bzw. MEd

1. Welche Sprachanforderungen gelten für den B Anglistk/Amerikanistik ? 

In der Haupt- und Nebenstudienrichtung muss Englisch auf Niveau C1 und eine weitere Sprache auf Niveau B1 nachgewiesen werden. Es ist immer zu empfehlen die zweite Schulfremdsprache fortzuführen, da man ca. 4 Semester benötigt, um (ausgehend von Anfängerkursen) das Niveau B1 zu erreichen. 

2. Welche Sprachanforderungen gelten für den BA/B Romanistik ? 

Für die Hauptstudienrichtung (PO 2007) müssen Spanisch oder Französisch auf Niveau C1 und eine weitere romanische Fremdsprache auf Niveau A2 nachgewiesen werden.

Für die Nebenstudienrichtung (PO 2007 und PO 2012) müssen Spanisch oder Französisch auf Niveau B2 nachgewiesen werden.

3. Welche Sprachanforderungen gelten für den BA/B Slawistik (PO 2007/PO 2012) ? 

Für die Haupt- und Nebenstudienrichtung Slawistik muss Russisch auf Niveau B2 nachgewiesen werden.

4. Welche Zugangsvoraussetzung gilt für den MaL bzw. MEd? 

Hier ist es wichtig, dass die Studierenden im Sprachenzentrum im Bereich der Sprecherziehung den Kurs Grundlagen des Sprechens absolvieren. Außerdem ist natürlich das Vorbereitende Orientierungspraktikum, welches von der ESE angeboten wird, Pflicht. Darüberhinaus müssen zukünftige GeschichtslehrerInnen das Kleine Latinum bzw. Lateinkenntnisse nachweisen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über das sprachpraktisch- und landeskundlich- orientierte Kursangebot des Sprachenzentrums für die Module im Rahmen des MEd für die Grund- und Regelschule und fragen Sie konkret bei den Kursleitenden nach, falls es Terminschwierigkeiten geben sollte.

IV. Fragen zum Zusätzlichen Sprachstudium und den Berufsfeldmodulen der PO

1. Woran erkenne ich, welche Kurse im Zusätzlichen Sprachstudium, in Berufsfeldmodulen verschiedener Studienrichtungen oder in Pflichtmodulen der Einzelphilologien angeboten werden? 

Zunächst an den Modulkennzeichnungen, z.B. ZS 801-SprK ru#01 // Ku 3LP, das heißt: Zusätzliches Sprachstudium Sprachkurs Russisch zweistündig mit 3 LP oder B Ger 2012 HABF#01 // Ku 3LP, das heißt: dieser Kurs kann im Berufsfeldmodul der Hauptstudienrichtung Germanistik (PO 2012) als zweistündiger Kurs mit 3 LP belegt und absolviert werden. B Ang 2012 AA08#03 // Ku 3LP bedeutet: dieser Kurs ordnet sich in das sprachpraktische Modul AA08 der Studienrichting Anglistik/Amerikanistik ein und bedient das Submodul #03 (Spezielle Sprachpraxis), ist zweistündig und erbringt 3 LP. English Spr en B2.2 Group C bezeichnet einen Kurs im Modul Spr en B2.2, welches in der O-Phase absolviert werden muss. Wichtig bei den Belegungen ist also in jedem Fall die genaue Zuordnung zu den Modulkennzeichnungen, damit die Anerkennung der LP ohne Schwierigkeiten vonstatten gehen kann. Bitte bei der Belegung die korrekten Modulkennzeichnungen anstreichen und auf die Anzahl der Leistungspunkte achten.

2. Wann, wie und warum belege ich Sprachkurse? 

Gemäß Rahmenprüfungsordnung ab dem 3. Fachsemester, also in der Q-Phase. Lernen Sie eine völlig neue Sprache, dann kann die Kursbelegung bereits in der O-Phase im Modul des Zusätzlichen Sprachstudiums (ZS 801-SprK) notwendig sein, da Sie das geforderte Sprachniveau, zum Beispiel B1 in Spanisch, frühestens nach vier Semestern erreichen können. 

In den Kommentaren zu den Sprachkursen im Vorlesungsverzeichnis ist der Weg der Einschreibung, z.B. online, beschrieben. Dort finden Sie auch Hinweise zu Tests, die vor Belegung der Kurse zu absolvieren sind. Für einige Sprachen, z.B. Englisch, Französisch und Spanisch ist während der STET ein computergestützter Test zu absolvieren. Zu den anderen Sprachen werden auf der Internetseite des SPZ weitere Angaben gemacht. Tests im Bereich Englisch, hier der Oxford Placement Test, können auch zur Feststellung des Sprachniveaus (z.B. B1) absolviert werden. Fragen Sie dazu in Ihren Studienrichtungen nach. Sprachkurse, die in Berufsfeldmodulen belegt werden, können auch mit einer Modulprüfung abgeschlossen werden. Lesen Sie dazu die Hinweise in Ihren Studienordnungen und sprechen Sie mit den entsprechenden Lehrkräften. Nachfragen genereller Art beantworten Ihnen gern die Studienfachberater.

Für die Sprachkurse sollte man sich generell bis spätestens zur zweiten Vorlesungswoche anmelden, da nur so effektiv das Sprachtraining aufgenommen werden kann. Das letzte Wort über die dann folgende Belegungsmöglichkeit hat immer der Kursleiter.

3. Welche Prüfungsleistungen muss ich erbringen, um den Kurs zu bestehen bzw. die LP zu erwerben? 

Das erfährt man in der ersten Lehrveranstaltung von dem/der KursleiterIn. Sollten keine Informationen darüber genannt werden, fragt man selbst in der ersten Lehrveranstaltung nach.

V. Fragen zur Sprachenordnung und Niveaustufenprüfungen

1. Wann sollte sich ein Anglistikstudent zur Niveaustufenprüfung C1 anmelden ? 

Frühestens Ende des 5. Semesters, da 3 Kurse aus den Q-Phasen-Modulen absolviert sein müssen. Man sollte pro Semester mindestens einen Sprachpraxiskurs belegen, um am Ball zu bleiben.

2. Welche hochschulinternen Prüfungen sind neben international standardisierten empfehlenswert ? 

Die Niveaustufenprüfung B2 (Englisch), da diese in den Erasmusverträgen mit Partneruniversitäten als Zugangsvoraussetzungen für Auslandssemester vereinbart sind. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite des Internationalen Büros. Andere Niveaustufenprüfungen, die von allen Sprachbereichen angeboten werden, können zur Erfüllung der Sprachanforderungen der einzelnen Studienrichtungen genutzt werden. Bei Bewerbungen an anderen Hochschuleinrichtungen bzw. potentiellen Arbeitgebern ist jedoch vorher zu prüfen, ob diese hochschulinternen Prüfungen anerkannt werden. Sollte dem nicht so sein, bitte die Hinweise der Sprachbereiche zu internationalen Sprachprüfungen beachten.

3. Woher weiß ich, welche Sprachanforderungen ich mittels Niveaustufenprüfung erfüllen kann ? 

Natürlich aus der Studienordnung oder vom entsprechenden Studienberater/ der entsprechenden Studienberaterin. Im Bereich Englisch werden nur B2- und die C1-Prüfungen (Modulprüfungen laut PO 2012) angeboten.

4. Gibt es bestimmte Voraussetzungen, die ich zur Zulassung für die Niveaustufenprüfungen beachten muss ? 

Dazu findet man unter Niveaustufenprüfungen alle grundlegende Informationen. Aktuelle Informationen sind ebenfalls auf den Internetseiten der einzelnen Bereiche des Sprachenzentrums zu finden bzw. bei den Lehrkräften zu erfragen.

5. Was bedeutet das (B1) oder (B2) hinter den Kurstiteln? 

Diese Kennzeichung zeigt an auf welchem Sprachniveau der jeweilige Kurs durchgeführt wird, bzw., welches Niveau am Ende des Kurses erreicht werden soll. Die in solchen Kursen erbrachten Prüfungsleistungen sind nicht gleichzusetzen mit den Anforderungen einer Niveaustufenprüfung, d.h. Kursprüfung ist nicht gleich Niveaustufenprüfung. Hochschulinterne Niveaustufenprüfungen gemäß dem GER werden vorrangig am Ende der Vorlesungszeit angeboten, zum Beispiel für Erasmusstudierende immer im Januar/Februar des Jahres (B2-Niveaustufenprüfung Englisch). Die Anmeldung zu diesen Niveaustufenprüfungen erfolg meist online oder über die Bereiche des Sprachenzentrums.

VI. Fragen zu Ansprechpartnern

1. Wo kann ich AnsprechpartnerInnen zu den verschiedenen Sprachen finden ? 

Alle AnsprechpartnerInnen sind auf dieser Seite ihren Fächern gemäß aufgelistet.