Deutschkurse während des Semesters

Wie kann ich mich zu den Deutschkursen anmelden?

Die Anmeldung für die Deutschkurse im Wintersemester 2023/24 findet über Moodle von Mittwoch, 18.10.23, 12 Uhr bis Donnerstag, 19.10.23, 13 Uhr über Moodle statt.

Weitere Informationen erhalten Sie während der Info-Woche Deutsch als Fremdsprache vom 16. bis zum 19.10.23 (siehe "Aktuelles").

 

Gibt es einen Einstufungstest?

Der Bereich Deutsch als Fremdsprache nutzt den Einstufungstest "onSET". Dieser findet zweimal pro Jahr, jeweils zu Beginn des Semesters statt.

Sie müssen den Einstufungstest ablegen, wenn

  • Sie über Vorkenntnisse verfügen und
  • zum ersten Mal einen Deutschkurs an der Uni Erfurt belegen.

Die nächsten Termine:

  • Mittwoch, 11.10.23., 10 - 13 Uhr: Anmeldung bis 01.10. per Email an daf@uni-erfurt.de mit folgenden Informationen:
    • Name
    • bisherige Deutschkenntnisse
    • Haben Sie im letzten Semester einen Deutschkurs an der Uni Erfurt besucht?
       
  • Während der Info-Woche: 18.10.23, 8 Uhr und 10 Uhr, KIZ/Pool 2 - ohne Anmeldung

 

Welche Deutschkurse werden angeboten? (Stundenplan)

Stundenplan Deutsch Wintersemester 2023/24

Weitere Informationen zu den Deutsch-Kursen im Vorlesungsverzeichnis unter "Zusätzliches Sprachstudium"

Welche Deutschkurse kann ich besuchen?

Zwei Frauen lernen zusammen

Intensivkurse Deutsch (A1, A2.1, B1.1)

Wann finden die Intensivkurse statt?

Die Intensivkurse Deutsch finden in der Semesterpause vor dem Wintersemester (September/Oktober) und vor dem Sommersemester (März/April) statt.
Der nächste Intensivkurs findet vom 18. September bis zum 13. Oktober 2023 statt.

Wer kann an den Intensivkursen teilnehmen?

  • internationale Austauschstudierende zu Beginn des Austauschsemesters an der Universität Erfurt (Priorität)
  • internationale Studierende (ab 2. Semester) in englischsprachigen Masterstudiengängen an der Universität Erfurt oder internationale Promovierende

Es gibt drei Kursgruppen:

  • Intensivkurs A1
    für internationale Studierende ohne Vorkenntnisse
  • Intensivkurs A2.1
    für internationale Studierende mit geringen Kenntnissen
  • Intensivkurs B1.1
    für internationale Studierende mit Grundstufenkenntnissen

Wie kann ich mich anmelden?

  • Neu anreisende Austauschstudierende wenden sich bitte an das Internationale Büro.
  • Andere internationale Studierende und Promovierende melden sich bitte über den Bereich Deutsch als Fremdsprache an: daf@uni-erfurt.de
    Die Anmeldefrist für die Intensivkurse im September/Oktober 2023 ist bereits abgelaufen.

Weitere Informationen

  • Der Unterricht findet Montag bis Freitag vormittags vier Stunden statt.
  • Bei regelmäßiger, aktiver Teilnahme und bestandenem Abschlusstest erhalten Sie 6 Leistungspunkte (ECTS).

An den Sprachkursen der Uni Erfurt können nur Studierende der Uni Erfurt teilnehmen.
Studierende anderer Thüringer Hochschulen können unter Umständen als Zweithörende teilnehmen.
Eine Gasthörerschaft ist leider nicht für Sprachkurse möglich.

Zweithörerschaft

Prüfungen

Niveaustufenprüfungen

Was sind Niveaustufenprüfungen?

Das Sprachenzentrum der Universität Erfurt bietet diese Prüfungen zur Ermittlung des Sprachniveaus nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) an.
Sie bestehen aus vier Teilen: Hörverstehen, Leseverstehen, Schreiben und mündlicher Ausdruck.
Die Prüfungen werden für Deutsch als Fremdsprache von Niveau A2 bis C1 angeboten.

Wann finden die Niveaustufenprüfungen statt?

Die Niveaustufenprüfungen finden zwei Mal im Jahr (im Februar bzw. Juli) statt.
Die nächsten Termine werden rechtzeitig bekannt gegeben.

Wer kann an den Niveaustufenprüfungen teilnehmen?

Teilnehmen können auch Studierende, die keinen Kurs belegt haben. Voraussetzung ist der Nachweis entsprechender Vorkenntnisse bei der Anmeldung.

Wie kann ich mich anmelden?

Die Anmeldung ist nur für Studierende ohne Kursteilnahme nötig.
Die Anmeldefristen werden rechtzeitig bekannt gegeben. (Kontaktadressen unten)

Wo bekomme ich weitere Informationen?

Ansprechpersonen:

Bundestag
Studierende im Kurs

Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH)

Was ist die DSH?

Die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ist eine Sprachprüfung zum Nachweis der erforderlichen deutschen Sprachkenntnisse nicht muttersprachlicher Studienbewerber:innen.
Sie besteht aus fünf Teilen: Hörverstehen, Leseverstehen, wissenschaftssprachliche Strukturen, Textproduktion und mündlicher Ausdruck.
Das Ergebnis wird auf drei Niveaustufen ausgegeben: DSH-1, -2 oder -3, was in etwas dem Niveau B2 bis C1 entspricht.

Wann findet die DSH an der Uni Erfurt statt?

Die Universität Erfurt nimmt die DSH einmal pro Jahr (in der Regel Mitte September) ab. Geprüft werden nur Studienbewerber:innen mit einer bedingten Zulassung für ein Studium an der Universität Erfurt oder der Fachhochschule Erfurt. Externe Studienbewerber werden nicht geprüft.

Nächster Prüfungstermin: Montag, 11. September 2023 (schriftlich) und 14./15. September 2023 (mündlich)

Wie kann ich mich anmelden?

Bitte schicken Sie das ausgefüllte Anmeldeformular an: dsh@uni-erfurt.de
Schicken Sie in dieser E-Mail ebenfalls folgende Unterlagen:

  • bedingte Zulassung zum Studium an der Universität Erfurt oder der Fachhochschule Erfurt
  • Sprachzeugnis Deutsch Niveau C1 oder
    Sprachzeugnis Deutsch Niveau B2 mit dem Ergebnis "gut" oder "sehr gut"

Anmeldeschluss ist der 18. August 2023.

Müssen alle internationalen Studienbewerber:innen die DSH ablegen?

Nein. Von der DSH freigestellt sind Bewerberinnen und Bewerber,

  1. welche die zur Aufnahme eines Studiums erforderlichen Sprachkenntnisse im Rahmen eines Schulabschlusses nachweisen, der einer deutschen Hochschulzugangsberechtigung entspricht;
  2. die über das „Deutsche Sprachdiplom (Stufe II) der Kultusministerkonferenz“ (DSD II) [Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. Dezember 1996] verfügen;
  3. die ein Zeugnis über das bestandene Goethe-Zertifikat C 2: Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) nachweisen oder die Oberstufenprüfungen des Goethe-Instituts – Zentrale Oberstufenprüfung (ZOP), Kleines Deutsches Sprachdiplom (KDS) und Großes Deutsches Sprachdiplom (GDS) – abgelegt haben;
  4. die über ausländische Zeugnisse verfügen, die gemäß Ziffer 3 (4. Spiegelstrich) der Vereinbarung „Zugang von ausländischen Studienbewerbern mit ausländischem Bildungsnachweis zum Studium an deutschen Hochschulen: Nachweis der deutschen Sprachkenntnisse“ (Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 02.06.1995 in der jeweiligen Fassung) ausgewiesen sind;
  5. die die DSH unter organisatorischer und inhaltlicher Verantwortung eines Studienkollegs oder eines Lehrgebietes Deutsch als Fremdsprache einer deutschen Hochschule an einer ausländischen Hochschule abgelegt haben;
  6. die ein Germanistikstudium abgeschlossen haben;
  7. die den Test Deutsch als Fremdsprache (TestDaF) mit einem Ergebnis, das in allen vier Teilprüfungen die TestDaF-Niveaustufe "vier" (TDN 4) oder "fünf" (TDN 5) aufweist, abgelegt haben;
  8. die den Prüfungsteil „Deutsch“ im Rahmen der Feststellungsprüfung an einem Studienkolleg bestanden haben;
  9. die ein Zeugnis über eine bestandene telc-Prüfung C1 für die Hochschule nachweisen.

Sprachprüfungen, die älter als fünf Jahre sind, werden an der Universität Erfurt nicht anerkannt.

Wo finde ich weitere Informationen?

  1. Rahmenordnung über Deutsche Sprachprüfungen für das Studium an deutschen Hochschulen (RO-DT) vom 25. Juni 2004 in der Fassung vom 17. November 2011
  2. Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang an der Universität Erfurt (DSH) in der Fassung vom 14. Mai 2021

Bei Fragen zur DSH wenden Sie sich gern per Mail an: dsh@uni-erfurt.de

Informationen zur generellen Bewerbung für ein Studium an der Uni Erfurt erhalten Sie beim Internationalen Büro.