Zweithörer*in werden

Was ist eine Zweithörerschaft?

An einer anderen deutschen Universität immatrikulierte Studierende können auf Antrag als Zweithörer*innen an der Universität Erfurt zugelassen werden. Bei der Zweithörerschaft wird unterschieden in:

Zweithörer*in ohne Abschluss

Zweithörer*innen ohne Abschluss sind berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen und studienbegleitende Prüfungen an der Universität Erfurt abzulegen. Sie werden nicht immatrikuliert; sondern durch die Zulassung für einzelne Lehrveranstaltungen und für die Dauer der Zulassung Angehörige der Universität Erfurt, ohne Mitglieder zu sein. 
In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist eine Zweithörerschaft ohne Abschluss nicht möglich!

Bevor Sie einen Bewerbungsantrag auf Zweithörerschaft ohne Abschluss stellen können, müssen Sie sich im Bewerbungsportal zunächst registrieren, um ein Bewerberkonto an der Universität Erfurt anzulegen. Für die Registrierung nutzen Sie bitte eine E-Mail-Adresse, die Sie regelmäßig abrufen. Nach der Registrierung erhalten Sie an die angegebene E-Mail-Adresse eine Nachricht (Willkommens-E-Mail) mit Ihrer Benutzerkennung und einem Freischaltcode / Freischaltlink. Sie können Ihren Account durch Eingabe des Freischaltcodes oder auch durch Aufruf des Freischaltlinks aus der E-Mail freischalten. Bitte merken Sie sich Ihre Benutzerkennung, die Sie in der Willkommens-E-Mail nach Ihrer Registrierung erhalten, sowie Ihr selbstgewähltes Passwort. Diese benötigen Sie, um sich künftig am Bewerbungsportal anzumelden.

Nach erfolgreicher Anmeldung im Bewerbungsportal wählen Sie “Bewerbung starten” und fügen einen neuen Bewerbungsantrag hinzu. Als Abschluss wählen Sie “Zweithörer ohne Abschluss” aus - anschließend werden Sie Schritt für Schritt durch die Bewerbung geführt. Nach Abschluss der Dateneingaben ist Ihre Bewerbung im Status "In Vorbereitung". Sie haben die Möglichkeit, alles noch einmal zu prüfen und ggf. zu korrigieren. Unvollständige und (noch) nicht abgegebene Bewerbungsanträge werden gespeichert, so dass die Bewerbung bei Wiederaufruf fortgesetzt werden kann. Vergessen Sie im Anschluss nicht, Ihre Bewerbung (elektronisch) abzugeben!
Nach Prüfung Ihrer Daten und hochgeladenen Dokumente werden Sie als Zweithörer*in registriert und per E-Mail darüber benachrichtigt.
Es stehen Ihnen dann auf der Startseite im Bewerberportal Ihre Benutzerdaten für das Uni-Konto (E-Mail-Adresse der Universität Erfurt, Ihr Benutzername sowie das Anfangspasswort) zur Verfügung. Das Anfangspasswort muss für die uneingeschränkte Nutzung der Dienste des Universitätsrechen- und -medienzentrums (URMZ) zunächst geändert werden. Die Änderung erfolgt über das Benutzerportal des URMZ. Erst dann ist Ihr Uni-Konto aktiv. Sobald Sie Ihr Uni-Konto durch Änderung des Anfangspasswortes aktiviert haben, können Sie dieses auch für die Anmeldung im Bewerber-/Studierendenportal nutzen. Ihre bisherigen Zugangsdaten (Bewerberaccount) werden nach Immatrikulation nur noch übergangsweise als Login zur Verfügung stehen.

Im Studierendenportal steht Ihnen dann die Zweithörerbescheinigung für das beantragte Semester zur Verfügung.
Zweithörer*innen ohne Abschluss zahlen keinen Semesterbeitrag und melden sich durch Vorlage der jeweils aktuellen Immatrikulationsbescheinigung der Ersthochschule zurück.

Im Rahmen des Bewerbungs- bzw. Einschreibprozesses an der Universität Erfurt werden personenbezogene Daten von Ihnen erhoben und gespeichert. Vor dem Ausfüllen des Online-Formulars beachten Sie daher bitte die folgenden Informationen:
Information nach Art. 13 EU-DSGVO zur Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten im Rahmen der Zulassungs- und Einschreibverfahren.

Zweithörer*in mit Abschluss

Zweithörer*innen mit Abschluss sind zur Ablegung einer Abschlussprüfung bzw. zum Erwerb eines akademischen Grades an der Universität Erfurt berechtigt, d.h. sie sind parallel an einer anderen Hochschule als Haupthörer*innen eingeschrieben und studieren einen weiteren Studiengang im Rahmen einer Zweithörerschaft an der Universität Erfurt. Damit sind sie berechtigt, Lehrveranstaltungen zu besuchen, Prüfungen abzulegen und ihr Studium abzuschließen.

Die Einschreibung/Bewerbung erfolgt online über das jeweilige Formular für einen zulassungsfreien Bachelor- oder Masterstudiengang. Es ist (analog zur Haupthörerschaft) erforderlich, dass alle Immatrikulationsvoraussetzungen gemäß § 2 Immatrikulationsordnung erfüllt werden. Für die Immatrikulation in einen Masterstudiengang ist eine Zulassung notwendig.

Zweithörer*innen mit Abschluss werden immatrikuliert und damit Mitglieder der Universität Erfurt. Der Semesterbeitrag ist voll zu entrichten, sofern die Haupthörerschaft nicht an einer anderen Hochschule in Thüringen besteht.

In zulassungsbeschränkten Studiengängen ist eine Zulassung als Zweithörer*in nicht möglich!

Kontakt

Studierendenangelegenheiten (Dezernat 1: Studium und Lehre)
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(Dezernat 1: Studium und Lehre)
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persönlich: montags bis donnerstags 12-15 Uhr sowie nach Vereinbarung

telefonisch: montags bis freitags 9-11:30 Uhr