Voraussetzungen

Nachwuchswissenschaftler:innen der Universität Erfurt können sich um Aufnahme in das Nachwuchskolleg über das Erfurter Promotions- und Postdoktorand:innen-Programm (EPPP) bewerben; die Aufnahme ist jeweils zum 1. eines Monats möglich. Voraussetzung ist, dass der/die betreuende Professor:in ebenfalls Mitglied im Kolleg ist.

Liste der Mitglieder im Nachwuchskolleg "Wissensgeschichte der Neuzeit"

Für die volle Mitgliedschaft im Nachwuchskolleg „Wissensgeschichte der Neuzeit“ ist eine Annahme als Doktorand:in an der Philosophischen Fakultät der Universität Erfurt und eine Immatrikulationsbescheinigung als Promotionsstudent:in vorzulegen. Überdies muss der/die Kandidat:in Mitglied der Universität Erfurt sein. Der Antrag auf Annahme erfolgt zentral über die Online-Plattform Docata.

Eine Aufnahme ins Nachwuchskolleg erfolgt im Regelfall als Vollmitglied. Die Vollmitgliedschaft verlangt die kontinuierliche Teilnahme am verpflichtenden Kolloquium sowie die rechtzeitige Erbringung aller laut Studienprogramm geforderten Leistungen. Ist eine kontinuierliche Teilnahme am Kolloquium aus gewichtigen Gründen nicht gewährleistet, kann in Ausnahmefällen auch eine Teilmitgliedschaft vereinbart werden. Die Mitgliedschaft als Vollmitglied im Nachwuchskolleg ist für drei bis max. vier Jahre möglich. Sollte die Promotion nach Ablauf des vierten Jahres nicht abgeschlossen sein, geht die reguläre Mitgliedschaft automatisch in eine assoziierte Mitgliedschaft über.


Finanzierung der Promotion

Bei Interesse und Fragen zu Finanzierungsmöglichkeiten der Promotion: 

 Karrierefinanzierung und Stipendien (Übersichtsseite der Universität Erfurt)


Bewerbung

Die Bewerbung um Aufnahme ins Nachwuchskolleg ist jederzeit möglich. 

Das Aufnahmeverfahren für das Nachwuchskolleg besteht aus einer schriftlichen Bewerbung (Lebenslauf, Kurzexposé, Zeugnisse). Bitte wenden Sie sich an das Sprecherteam:  iris.schroeder@uni-erfurt.deund  bernhard.kleeberg@uni-erfurt.de