M-Phase
Vertiefende Betrachtung des kirchlichen Eherechts und weitergehender ausgewählter Rechtsbereiche
Das Zweite Vatikanische Konzil hat das theologische Verständnis der Ehe neu artikuliert, welches anschließend die Grundlage für das kirchliche Eherecht wurde. Diese Gesetze werden dargelegt und analysiert. Fallbeispiele werden die Anwendung des Gesetzes erläutern.
Termin: Donnerstag, 08:15-09:45 Uhr
M-Phase
Kirchenrecht für Leitungspersonal
In der Vorlesung werden verschiedenen Themen des Kirchenrechts, welche für die Verwaltung von großer Relevanz sind, studiert. Z.B. Rechtspersonen, durch welche kirchliche Organisationen am zivilen und kirchlichen Rechtsverkehr teilnehmen, Rechtshandlungen, Vermögensrecht, Amtsübertragung und -verlust, Entscheidungsprozesse, Kirchenaustritt, Strafrecht. Ziel ist es, die Studierenden mit den Rechtsfiguren, durch die sich Institutionen im Rechtsverkehr bewegen, vertraut zu machen, damit sie als Leitungspersonal bspw. bei Verwaltungen und Geschäftsführungen in Kirchen, christlichen Dienstleistungsunternehmen oder auch Non-Profit-Organisationen adäquat handeln können.
Termin: Freitag, erste Semesterhälfte, 10:15-13:45 Uhr
In diesem Semester wird kein Seminar angeboten.
Quaestiones disputatae
In dem Oberseminar wird die Analyse interdisziplinärer Problemlagen auf ihren Bedeutungshorizont für die Kanonistik und Entwicklung von Lösungsansätzen eingeübt. Das Ziel des Oberseminars ist es, Theorie und Anwendung des Kanonischen Rechts in Forschung und praktischen Feldern zu verbinden, um angehenden Spezialisten in Kirchenrecht weitere Kompetenzen zu vermitteln.
Teilnahmevoraussetzung: Abfassung einer Abschlussarbeit im Fach Kirchenrecht.
Die Teilnahme ist erst nach Voranmeldung bei Frau Dr. Dr. Anna-Maria Bader möglich.
Termin: Donnerstag 16:15-17:45 Uhr
Kindeswohl: Förderung - Schutz - Rechte (LV in deutscher und englischer Sprache)
Ziel der Lehrveranstaltung ist das Verständnis des Konzeptes „Kindeswohl“ aus verschiedenen Perspektiven – rechtlich, medizinisch, sozial, psychologisch, theologisch, ethisch usw. – zu reflektieren. Studierende sollen in der Lage sein, die Vielfältigkeit und die mehrfache Dimension zu erkennen, zu verstehen und miteinander zu verbinden. Methodisch gesehen handelt es sich um eine Vorlesungsreihe in der Expert:innen das Thema „Kindeswohl“ aus ihrer Expertise heraus beleuchten.
Termin: Mittwoch 14:15-15:45 Uhr (auf Englisch)
Donnerstag 14:15-15:45 Uhr (auf Deutsch)
Bitte beachten: Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung erfolgt über das zentrale Verteilungsverfahren.
Sexueller Missbrauch von Minderjährigen im Kontext von Institutionen: Rechtslage – Hintergründe – Präventionsmaßnamen
Im Seminar wird das Thema "sexueller Missbrauch von Minderjähigen im Kontext von Institutionen" erforscht. Erstes Ziel ist, dass Studierende mit der Rechtslage nach deutschem und kirchlichen Strafrecht sowohl mit Hinblick auf das Delikt als auch auf die Prozessordnung vertraut werden. Weiterhin sollen die Ursachen des Missbrauchs insbesondere aus psychologischer Sicht studiert werden: Wie können Täterprofil und Opferprofil erfasst werden? Was ist Pädophilie, was ist Ephebophilie? Welche Umstände begünstigen den Missbrauch oder erschweren die Meldung? Endgültiges Ziel ist Präventionsmaßnahmen zu treffen: Wie können Kinder sich wehren? Wie können Institutionen und ihre Mitarbeiter(innen) sich schützen bzw. was ist ein vernünftiger Umgang mit Kindern und Jugendlichen? Was kann man tun, damit Täter in Zukunft nicht erneut missbrauchen? Gibt es erfolgreiche Therapien?
Vorbesprechung: Freitag, 23.10.2026, 12:00-14:00 Uhr, Hörsaal Coelicum
Erster Blocktermin: 08./09.01.2027
Zweiter Blocktermin: 22./23.01.2027
Bitte beachten: Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung erfolgt über das zentrale Verteilungsverfahren.