Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2023

Vorlesungen

O-Phase

Einführung in das Recht der katholischen Kirche – Allgemeine Normen

Neben der theologischen Fundierung des kirchlichen Rechts bietet die Vorlesung einen grundlegenden Überblick über das Recht der Katholischen Kirche und die Quellen, aus denen es besteht. Mithilfe der Regeln zur Gesetzesinterpretation wird in die kanonistische Methodik eingeführt und anhand der Definition elementarer kirchenrechtlicher Begriffe und ihrer Funktion zentrale strukturelle Prinzipien erläutert.

Termin: Donnerstag 08:15- 09:45 Uhr 

 

Q-Phase

Die Verfassungsstrukturen der katholischen Kirche

Das Verfassungsrecht der katholischen Kirche beinhaltet sowohl die Rechtsstellung aller Gläubigen wie auch die interne Struktur der Gesamt- und Ortskirche. Themen wie Rechte und Pflichten der Gläubigen, die Kirche als synodale Gemeinschaft, die Rechtstellung des Papstes und der Bischöfe sowie die Relevanz der Ortskirche (Bistum) in der Kirche werden nachgegangen.

Termin: Freitag (A-Woche) 10:15-13:45 Uhr 

Seminare

Beziehungsstatus (un)geklärt: das Verhältnis zwischen Liturgie und Recht

Liturgie und Recht stehen in einem gewissen Verhältnis und sind oft aufeinander bezogen, besonders in der Feier der Sakramente und Sakramentalien, in der Wort-Gottes-Feier, beim kirchlichen Begräbnis, der Segnung und Profanierung kirchlicher Gebäuden. Dabei ist es wichtig die kanonischen Normen im Bereich des Heiligungsdiensts der Kirche zu kennen und anzuwenden. Exemplarisch sollen dabei Eucharistieempfang bei konfessionsverschiedener Ehe, Taufe und Predigt durch Laien, Beerdigung von „aus der Kirche Ausgetretenen“ sowie weitere Themen in den Blick genommen werden.

Termin: Donnerstag 16:15-17:45 Uhr

Oberseminar

Quaestiones disputatae

In dem Oberseminar wird die Analyse interdisziplinärer Problemlagen auf ihren Bedeutungshorizont für die Kanonistik und Entwicklung von Lösungsansätzen eingeübt. Das Ziel des Oberseminars ist es, Theorie und Anwendung des Kanonischen Rechts in Forschung und praktischen Feldern zu verbinden, um angehenden Spezialisten in Kirchenrecht weitere Kompetenzen zu vermitteln. Teilnahmevoraussetzung: Abfassung einer Abschlussarbeit im Fach Kirchenrecht. Die Teilnahme ist erst nach Voranmeldung bei Herr Dr. Mykola Marksteiner-Mishchenko möglich.

Termin:  Donnerstag 12:15-13:45 Uhr

Lehrveranstaltung im Studium Fundamentale

Kindeswohl: Förderung- Schutz - Rechte (LV in deutscher und englischer Sprache)

Ziel der Lehrveranstaltung ist das Verständnis des Konzeptes "Kindeswohl" aus verschiedenen Perspektiven - rechtlich, medizinisch, sozial, psychologisch, theologisch, ethisch usw. - zu reflektieren. Studierende sollen in der Lage sein, die Vielfältigkeit und die mehrfache Dimension zu erkennen, zu verstehen und miteinander zu verbinden. Methodisch gesehen handelt es sich um eine Vorlesungsreihe in der Experten:innen das Thema "Kindeswohl" aus ihrer Expertise heraus beleuchten.

Termin: Mittwoch 14:15-15:45 Uhr (englisch)

              Donnerstag 14:15-15:45 Uhr (deutsch)

Bitte beachten: Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung erfolgt über das zentrale Verteilungsverfahren.