Kollegrat

Informationen und Mitglieder

Der Kollegrat ist das Selbstverwaltungsgremium des Max-Weber-Kollegs gemäß §40 ThürHG.
Seine Aufgaben sind in der Grundordnung der Universität Erfurt in § 15(9) geregelt.

Der ständige Kollegrat besteht aus:

Mitglieder aus den Nachbarfakultäten sind:

Bei Entscheidungen gemäß §40 (1) Satz2 ThürHG gehören dem Kollegrat zusätzlich alle Mitglieder aus der Gruppe der Hochschullehrer und Hochschullehrerinnen des Max-Weber-Kollegs stimmberechtigt an.