FAQ Masterstudium an der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät

Wann kann ich das Thema der Masterarbeit beantragen?

Die Beantragung für Ihren Themenwunsch für eine Masterarbeit in den Studiengängen:

  • Master-Studiengang Sonder- und Integrationspädagogik
  • Master-Studiengang Erziehungswissenschaft – Management und Forschung im Bildungswesen sowie
  • Master-Studiengang Psychologie mit dem Schwerpunkt Lehren, Lernen und Kompetenzentwicklung

ist jeweils zum 15.03. (Bearbeitungsbeginn: 01.04.) und 15.09. (Bearbeitungsbeginn: 01.10.) eines jeden Jahres möglich. 

Wie melde ich meine Masterarbeit an?

Für die Anmeldung Ihres Themas benötigen Sie folgendes Formular Antrag auf Ausgabe des Themas der Masterarbeit, in welches Ihr Themenwunsch einzutragen ist. Ebenso schlagen Sie Ihre beiden Gutachter für diese Arbeit vor (jeweils mit Unterschrift). Auf Seite 2 muss der/die Erstgutachter*in das vereinbarte Thema nochmals benennen und bestätigen. Das Formular ist digital (per E-Mail) mit Ihrer aktuellen Immatrikulationsbescheinigung beim M-Prüfungsausschuss einzureichen.

Ihr Thema ist erst endgültig bestätigt, wenn Sie vom Prüfungsausschuss eine E-Mail dazu erhalten. Das erfolgt in der Regel in der Woche, in der die Bearbeitungszeit beginnt. 

 

Wie reiche ich meine Masterarbeit digital ein?

Masterarbeiten werden grundsätzlich digital über die Prüfungsplattform WISEFlow eingereicht. 

Nachfolgende Informationen sind dabei zu beachten: 

1. Laden Sie bitte Ihre aktuelle Immatrikulationsbescheinigung (PDF) als Anhang hoch.

2. Laden Sie bitte Ihre unterschriebene eidesstattliche Erklärung (PDF) als Anhang hoch. (Ein Beispiel hierfür finden Sie als separate Datei unter „Allgemeines Informationsmaterial“).

3. Erstellen Sie bitte in WISEFlow ein Deckblatt durch Ausfüllen der geforderten Angaben.

4. Laden Sie bitte Ihre Masterarbeit als PDF-Datei (Deckblatt hier nur mit Angabe des Themas und der beiden Gutachter) hoch (max. 20 MB). Achten Sie darauf, dass bei eventuell integrierten Anhängen keine Rückschlüsse auf Ihren Namen oder Adresse gezogen werden können (personenbezogene Daten – Datenschutz). Für diesen Fall trennen Sie die Anlagen von der Arbeit und laden diese extra hoch.

5. Laden Sie weitere notwendige Anlagen der Arbeit hoch (Videoaufnahmen, Statistikdateien etc. – im Fall, dass diese zu groß sind, ist auch das Hochladen einer ZIP-Datei möglich).

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an den M-Prüfungsausschuss.

Wie erreiche ich den M-Prüfungsausschuss?

Sie erreichen den M-Prüfungsausschuss über das Sekretariat – Kathrin Peinelt – Lehrgebäude C07 | Raum 203 | Hieranaplatz 4 | 99089 Erfurt, telefonisch unter 0361 737-2100 oder per E-Mail unter M-Prüfungsausschuss der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät.

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Anerkennung von Prüfungsleistungen

Studien- und Prüfungsleistungen, die an einer Hochschule oder Berufsakademie in der Bundesrepublik Deutschland oder an einer ausländischen Hochschule abgelegt bzw. erworben wurden, können an der Universität Erfurt anerkannt werden, sofern sie vergleichbar sind. 

Bitte lesen Sie die allgemeinen Hinweise zur Anerkennung von Studienleistungen auf E.L.V.I.S. Dort kann das zu verwendende Formular abgerufen werden.

Die Checkliste gibt Ihnen Aufschluss über die benötigten Unterlagen.
Bitte beachten Sie, dass diese Verwaltungsverfahren ca. vier Wochen Bearbeitungszeit in Anspruch nehmen können. Anträge, die kurzfristig entschieden werden sollen, bedürfen einer nachvollziehbaren Begründung. Eine Information zum Stand erfolgt i.d.R. nur bei Rückfragen, Problemen oder der Ablehnung von Anträgen (Ablehnungsbescheid). Bei antragsgemäßer Entscheidung erfolgt die Bekanntmachung mittels Eintragung der Anerkennung in das E.L.V.I.S.-Studienkonto.