Die Möglichkeit für eine Anerkennungvon Vorleistungen sollte zuerst mit dem für die Lehrveranstaltung verantwortlichen Dozenten besprochen werden. Sollte die Möglichkeit einer Anerkennung gesehen werden, kann ein entsprechender Antrag gestellt werden, der dann vom jeweiligen Prüfungsausschuss (Bachelor, Master, MEd) endgültig beschieden wird.
Die Fachschaftsräte helfen bei der Orientierung sowie bei Fragen zu Studium und Prüfungen innerhalb des Studiengangs. Ebenso helfen der/die Studienrichtungsbeauftragte und der/die Studienfachberater*in der jeweiligen Studienrichtung weiter.
Die nächste Adresse sind die für den jeweiligen Studiengang verantwortlichen Professor*innen, bzw. bei Fragen den ganzen Fachbereich betreffend die Fachbereichsleitung.
Die Rahmenprüfungsordnung der Universität und jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung der einzelnen Studienfächer finden sich in E.L.V.I.S. unter der Rubrik Prüfungsordnungen/Module
Ansprechpartner hierfür sind die Prüfer*innen.
Es kann ein Antrag auf Prüfung des Sachverhaltes an den zuständigen Prüfungsausschuss (Bachelor, Master, MEd) gerichtet werden.
In diesem Fall ist der Präsident als nächste Instanz zuständig.
Universität Erfurt (Campus)
Nordhäuser Str. 63
99089 Erfurt
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