Urheberrecht und Open Access

Die rechtliche Grundlage für Veröffentlichungen bilden Verlagsverträge, die zwischen Urheber:in und einem Verlag abgeschlossen werden. Verlagsverträge regeln die Verwertungsrechte für Publikationen, das heißt, in welchem Umfang diese für eine Publikation an den Verlag abgetreten werden.

In Deutschland gelten als grundlegend das Verlagsgesetz VerlGund das Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte UrhG, §§ 31-44

Neben den im Verlagsvertrag eingeräumten Rechten regelt  §§ 38 UrhGdas sogenannte Zweitveröffentlichungsrecht. Es besagt, dass Urheber:innen nach Ablauf eines Embargos (Sperrfrist) von 12 Monaten seit Erscheinen Werke, die in periodisch erscheinenden Sammlungen publiziert wurden, "anderweitig vervielfältigen, verbreiten und öffentlich zugänglich machen [dürfen]."

Dies gilt nur, wenn Verträge nach deutschem Recht geschlossen werden. Bei Verträgen mit ausländischen Verlagen gelten die Regeln des Gerichtsstandes, es sei denn, Deutschland wird im Vertrag ausdrücklich als Gerichtsstand vereinbart.

Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Webseite Open-access-network

Open-Content-Lizenzen

Urheberrecht und Open-Access-Publizieren schließen sich keineswegs aus. Wenn Sie Ihren wissenschaftlichen Text Open Access publizieren möchten, sollten Sie für Ihr Dokument Nutzungsrechte definieren. Dabei können Open-Content-Lizenzen hilfreich sein. Bei diesem Lizenztyp handelt es sich um standardisierte Verträge, in denen Sie die möglichst freie (Nach)Nutzung für Ihre Publikation festlegen. Im Gegensatz zu Closed-Access-Publikationen verbleiben bei der Nutzung von Open-Content-Lizenzen die Verwertungsrechte bei den Autor:innen.

Viele Verlage ermöglichen mittlerweile die Vergabe von freien Lizenzen für Ihre Open Access-Publikation. Zunehmend erbitten auch Förderer, dass von ihnen geförderte Publikationen unter einer freien Lizenz veröffentlicht werden.

Zu der bekanntesten Open-Content-Lizenz gehören die Creative-Commons-Lizenzen.

 

 

Creative-Commons-Lizenzen

Bei CC-Lizenzen handelt es sich um standardisierte Lizenzverträge mit deren Hilfe Sie wie in einem Baukastensystem die Nutzungsrechte für Ihre Inhalte zusammenstellen können. Entsprechend individueller Wünsche können die Autor:innen bei der Wahl einer CC-Lizenz festlegen, wie offen bzw. geschlossen die Nutzungsrechte ausfallen sollen.

Weitere Informationen zu CC-Lizenzenund zur Erstellung einer eigenen CC-Lizenz

 

 

 

Kontakt

Dr. Franziska Wein
Abteilungsleiterin Bestandsentwicklung / Elektronisches Publizieren
(Universitätsbibliothek Erfurt)
Universitätsbibliothek (UB) / Raum 054
Martina Schlütter
Electronic Text Center ETC
(Universitätsbibliothek Erfurt)
Universitätsbibliothek (UB) / Raum 151