Informationen zur Promotion

Am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europäische Integration werden Doktoranden bei der Planung und Durchführung eines Forschungsvorhabens betreut. 

Bitte prüfen Sie vor einer Anfrage, ob Ihr Forschungsvorhaben inhaltlich zu den Forschungsschwerpunkten des Lehrstuhls passt. Anhaltspunkte hierfür finden Sie insbesondere anhand des Schriftenverzeichnissesdes Lehrstuhlinhabers.

Grundlage für die Annahme als Doktorand ist die Promotionsordnung der Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Erfurt.

Einer Anfrage fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:

  • Kopien des Abiturzeugnisses, der Abschlussprüfungen (i.d.R. M.A.) auf dem Gebiet der Staatswissenschaften, Zeugnis der Ersten und ggfs. der Zweiten Juristischen Staatsprüfung; ferner  Seminarscheine, weitere Leistungsnachweise wie etwa Zeugnisse über eine Zusatzausbildung, Bescheinigungen über Stipendien;

  • Angabe des Themas des beabsichtigten Projekts.

Weitere Auskünfte zum Annahme- und Promotionsverfahren erhalten Sie im Büro für Promotions- und Habilitationsangelegenheiten