FAQ - Master-Democracy and Economics

Wie funktioniert das Programm "Fast Track" zur Promotion?

Siehe § 7 PO-M-DuW:

(1) Besonders qualifizierte Studierende können im Rahmen ihres Master-Studiengangs ab dem 3. Fachsemester die Aufnahme in ein „Fast Track"-Programm zur Promotion beantragen. Dieser Antrag ist bis zum 15. Juli bzw. 30. Januar eines Jahres bei der/dem zuständigen Master-Programmbeauftragten einzureichen und wird zunächst vom Master-Prüfungsausschuss und bei zulassendem Votum vom Promotionsausschuss der Staatswissenschaftlichen Fakultät spätestens vier Wochen vor Vorlesungsbeginn beschieden.

 

(2) Dem Antrag sind beizufügen:

1. eine lückenlose Aufstellung aller in den ersten beiden Fachsemestern belegten Lehrveranstaltungen sowie die Belegungen des dritten Fachsemesters;

2. ein Motivationsschreiben (max. 750 Wörter), das die Gründe für die „Fast Track"-Bewerbung und deren Einbettung in die persönliche Studien- und Lebensplanung erläutert;

3. eine Skizze eines möglichen Gegenstands für die Masterarbeit (max. 750 Wörter), die zu einer Dissertation ausgebaut werden soll, für die eine Hochschullehrerin bzw. ein Hochschullehrer der Staatswissenschaftlichen Fakultät die potenzielle Tauglichkeit und grundsätzliche Bereitschaft zur Betreuung der Promotion schriftlich erklärt.

 

(3) In ihrem vierten Fachsemester fertigen die zum „Fast Track"-Programm zugelassenen Studierenden eine Masterarbeit i. S. d. § 21 Abs. 1 M-RPO an, die die Annahme als Doktorandin/Doktorand mit einem Thema inhaltlich aufbauend auf der Masterarbeit rechtfertigt.

 

(4) Bezüglich der Anforderungen an die Masterarbeit, das Verfahren und die Zuständigkeiten, hier insb. die Betreuung, gelten die Regeln der §§ 21 und 22 M-RPO. Über die Bewertung, ob mit dem Abschluss des Masterstudiums gleichzeitig auch die Annahme als Doktorandin/Doktorand ausgesprochen werden kann, befindet der Promotionsausschuss der Staatswissenschaftlichen Fakultät auf der Grundlage der Promotionsordnung der Staatswissenschaftlichen Fakultät.

 

Weitere Informationen:

https://sulwww.uni-erfurt.de/pruefungsangelegenheiten/pruefungsordnungen/M_2018/M_RPO_2019__2019-06-28.pdf

Masterarbeit

Informationen zum Verfahren bei Masterarbeiten finden Sie auf der Seite des M.A.-Prüfungsausschusses.

Antworten auf die häufigsten Fragen zur Masterarbeit finden Sie in den FAQs zum M.A. Staatswissenschaften (siehe Menü links).