Praktikum

Was ist das Ziel des psychologischen Praktikums?

Das psychologische Praktikum soll es Ihnen ermöglichen, einem erfahrenen Psychologen bzw. einer erfahrenen Psychologin (mit Hochschulabschluss) über die Schulter zu schauen. Sie sollen durch das Praktikum Einblicke in das psychologische Tätigkeitsfeld und relevante Anwendungsbereiche der Psychologie im nicht-klinischen Bereich bekommen. Das Praktikum soll zudem dazu dienen, praktische Erfahrungen zu gewinnen und die im Studium erworbenen theoretischen Kenntnisse im Praxiszusammenhang zu erproben. Durch Einblick in Berufsfelder und Berufslaufbahnen soll Ihre Berufswahl unterstützt werden. Da das Praktikum einen Überblick über ein Berufsfeld, die Berufswege und die Trägerstrukturen der Einrichtungen bieten soll, erfüllen Ferienjobs oder Tätigkeiten als studentische Hilfskraft nicht die Voraussetzungen für ein Praktikum.

Muss das Praktikum genehmigt werden?

Ja, und zwar VOR Antritt des Praktikums durch den Betreuer/die Betreuerin (d.h. Ihren Mentor/Ihre Mentorin, siehe unten), und zwar schriftlich auf dem Formular zur Vereinbarung eines Praktikums mit dem Mentor/der Mentorin (siehe unten). Ein nachträglicher Versuch der Genehmigung kann auch abschlägig beschieden werden.

Wer betreut mein psychologisches Praktikum von Seiten der Universität Erfurt?

Das psychologische Praktikum wird von Ihrem Mentor/Ihrer Mentorin betreut. Als Mentoren fungieren die Professor*innen im Fachgebiet Psychologie. Zu Beginn Ihres Bachelor-Studiums der Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie (während der Studieneinführungstage) wurde Ihnen ein Mentor/eine Mentorin zugewiesen. Diese/r ist, wenn Sie nach der Prüfungsordnung aus dem Jahr 2012 studieren, zusätzlich für die Betreuung Ihres Stufu-Praktikums zuständig.

Bitte beachten Sie, dass die Betreuung unterschiedlich organisiert ist. Bei Betreuung durch Prof. Claudia Steinbrink oder JProf. Dr. Hauke Meyerhoff wenden Sie sich bitte per E-Mail direkt an die Person. Im Falle der Betreuung durch Prof. Tilmann Betsch bitte alle Anfragen zuerst per E-Mail an Frau Cindy Engel. Im Falle der Betreuung durch Prof. Inga Frey bitte alle Anfragen zuerst per E-Mail an Frau Jenny Girbert.

Wann und wo kann ich das psychologische Praktikum durchführen?

Das psychologische Praktikum wird i.d.R. in der vorlesungsfreien Zeit absolviert.

Da sich das Studium der Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie mit den nicht-klinischen Handlungsfeldern der Psychologie befasst, soll das Praktikum in nicht-klinischen Bereichen durchgeführt werden. Möglich sind sämtliche Tätigkeitsbereiche außerhalb des klinischen Bereichs, in denen Psychologinnen und Psychologen tätig sind. Beispiele hierfür sind im Jugendamt, in Beratungsstellen, bei der Polizei oder der Bundeswehr, im Sportbereich, in Marktforschungsinstituten, im betrieblichen Gesundheitsmanagement oder im Bereich der Erwachsenenbildung. Auch Forschungspraktika sind möglich.

Das Studium der Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie qualifiziert nicht für klinisch-psychologische Tätigkeiten, bzw. Aufbaustudiengänge. Insbesondere ermöglicht das Studium keine Ausbildung in Richtung Approbationsprüfung Psychotherapie. Praktika in Kliniken sind dennoch nicht ausgeschlossen, da auch sie eine Auseinandersetzung mit Ihren beruflichen Interessen im Bereich der Psychologie befördern und Einblicke in psychologische Tätigkeitsfelder bieten. Entscheidend ist, dass berufsrelevante psychologische Tätigkeiten durchzuführen sind. Ausschließlich pädagogische oder sozialpädagogische Tätigkeiten, ergotherapeutische Tätigkeiten etc. kommen für ein psychologisches Praktikum nicht in Frage.

Hinweise zu Praktikumsplätzen erhalten Sie auch beim Fachschaftsrat Psychologie.

Bitte beachten Sie: Eine Vermittlung von Praktikumsplätzen über die Mentorierenden/Betreuenden ist nicht vorgesehen.

Welchen Umfang muss das Praktikum haben?

Das Praktikum sollte einen Umfang von mindestens 160 Präsenzstunden in der Praxis haben. Dabei ist zu berücksichtigen, dass für das gesamte Praktikum (einschließlich Suche, Vorstellungsgespräch, Absprache mit dem Mentor bzw. der Mentorin, Anfertigung des Abschlussberichts bei Studierenden, die nach der Prüfungsordnung 2012 studieren) 180 Stunden vorgesehen sind. Im Einzelfall kann dies dazu führen, dass für die Präsenzphase nicht volle 160 Stunden eingeplant werden können.

Für Studierende, die nach der Prüfungsordnung 2012 studieren: Besteht die Möglichkeit, das psychologische Praktikum mit einem anderen Praktikum im Rahmen des Studiums zu verbinden?

Sie können das psychologische Praktikum mit dem StuFu-Praktikum verknüpfen und dieses um die entsprechende Stundenzahl verlängern, sofern Ihr Mentor/Ihre Mentorin dem zustimmt.

Da jedes der Praktika mit einer Prüfungsleistung abgeschlossen wird, sind zwei getrennte Praktikumsberichte einzureichen, deren Inhalte vorab mit dem Mentor/der Mentorin abzustimmen sind.

Wie lege ich die Praktikumseinrichtung fest?

Am besten nehmen Sie mit der Praktikumseinrichtung selbst Kontakt auf. Nach einer vorläufigen Zusage klären Sie die Anrechenbarkeit des vorgesehenen Praktikums mit Ihrem Mentor bzw. Ihrer Mentorin. Wenn das Praktikum anrechenbar ist, reichen Sie das ausgefüllte Praktikumsformular ein, das Sie vom Mentor bzw. der Mentorin unterzeichnet zurückerhalten.

Das Formular zur Vereinbarung eines Praktikums mit dem Mentor/der Mentorin nach der Prüfungsordnung 2012 erhalten Sie hier.

Das Formular zur Vereinbarung eines Praktikums mit dem Mentor/der Mentorin nach der Prüfungsordnung 2021 erhalten Sie hier.

Welche Qualifikation soll die mich betreuende Person in der Praktikumseinrichtung haben?

Die betreuende Person verfügt im Idealfall über einen psychologischen Hochschulabschluss (Diplom oder Master). In Ausnahmefällen können auch Personen mit einer verwandten Qualifizierung das Praktikum betreuen. Die Entscheidung über die Zulässigkeit des Praktikums trifft der Mentor bzw. die Mentorin.

Für Studierende nach der Prüfungsordnung 2012: Welche Inhalte sollen im Praktikumsbericht dargestellt werden?

Inhalt und Umfang des Praktikumsberichts sprechen Sie mit Ihrem betreuenden Mentor / Ihrer betreuenden Mentorin ab.

Für Studierende nach der Prüfungsordnung 2012: Bei wem reiche ich meinen Praktikumsbericht ein?

Den Praktikumsbericht reichen Sie in der Regel bei dem*der Sie betreuenden Mentor*in zusammen mit dem Praktikumsformular von Studium und Lehre ein. Diese*r bewertet Ihren Praktikumsbericht (6 LP, wenn mit 4,0 oder besser bewertet).

In Ausnahmefällen (bspw. wenn sich Ihr*e Mentor*in im Forschungsfreisemester befindet) kann der Praktikumsbericht nach vorheriger Absprache auch von einem anderen Mentor /einer anderen Mentorin aus dem Fachgebiet Psychologie begutachtet werden.

Wie weisen Studierende, die nach der Prüfungsordnung 2021 studieren, das Absolvieren des Praktikums nach?

Studierende nach der Prüfungsordnung 2021 schreiben keinen Praktikumsbericht. Sie weisen das Praktikum mit einer Praktikumsbescheinigung nach, die von der Praktikumsstelle auszufüllen ist. Diese enthält neben der Angabe des Studienabschlusses des Betreuers/der Betreuerin auch Angaben zu ausgeführten Tätigkeiten während des Praktikums. Dies dient dem Nachweis, dass das Praktikum von einer Person mit einem Hochschulabschluss in Psychologie betreut wurde und dass es sich um ein Praktikum mit (vorwiegend) psychologischen Inhalten handelt.

Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass die Anrechenbarkeit des Praktikums vor Antritt des Praktikums mit dem Mentor/der Mentorin zu klären ist. Eine Betreuung durch eine Person, die einen Hochschulabschluss in einer der Psychologie verwandten Disziplin hat, bedarf der Zustimmung durch den Mentor/die Mentorin.

Für Studierende, die nach der Prüfungsordnung 2021 studieren: Die von der Praktikumsstelle auszufüllende Praktikumsbescheinigung finden Sie hier.

Muss ich im Masterstudiengang Psychologie auch ein Praktikum absolvieren?

Studierende des Masterstudiengangs Psychologie (Prüfungsordnung 2021) absolvieren im Rahmen des Moduls PSYA 340 ein in der Regel externes Praktikum in einem nicht-klinischen Berufsfeld der Psychologie mit einem Umfang von 180 Präsenzstunden.

Weiterführende Informationen finden Sie in der Prüfungsordnung.

An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zum Praktikum habe?

Ansprechpartnerin für alle organisatorischen Fragen zum Praktikum im Studiengang Lehr-, Lern- und Trainingspsychologie ist Juliane Knüpfer
(juliane.knuepfer@uni-erfurt.de).

Wenn Sie konkrete inhaltliche Fragen zum Praktikum haben, wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Mentor bzw. Ihre Mentorin.