Studium in Jena – wie geht das?

Die beiden theologischen Fakultäten in Erfurt (katholisch) und Jena (evangelisch) haben am 6.2.2023 in einer Vereinbarung zugunsten einer Stärkung ökumenischer Kooperation im Bereich der Lehre vereinbart, in der Lehre stärker zu kooperieren, insbesondere durch eine leichtgängige wechselseitige Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen. Das bedeutet: Sie können Lehrveranstaltungen in Jena belegen und eine Prüfung dazu ablegen, die Ihnen für Ihr Studium in Erfurt anerkannt werden.

Hier finden Sie das aktuelle LV-Angebot in Jena: Zum Vorlesungsverzeichnis

Folgendes Procedere ist zwischen den Studiendekanaten der beiden Fakultäten vereinbart:

  • Sie nehmen in Jena an einer LV teil und legen ggf. eine Prüfung dort ab.
  • Am Ende der LV bzw. nach einer Prüfung erhalten Sie in Jena einen Papierschein, der Ihre Teilnahme und ggf. Prüfungsleistung dokumentiert.
  • Ihre Studien- und Prüfungsleistung durchläuft das normale Anerkennungsverfahren in Erfurt: https://sulwww.uni-erfurt.de/Dokumente/PA/PA__MOD_Anerkennung_MP__SUL20150630.pdf. Teil A füllen Sie selbst aus, Teil B der/die für Anerkennung zuständige Dozierende der KTF Erfurt, Teil C das Prüfungsamt der KTF Erfurt; anschließend wird die Leistung bei SuL eingetragen. Schritte B und C sollen in der Regel innerhalb von 14 Tagen erfolgen.

Damit alle Beteiligten im Bilde sind und Sie Planungssicherheit haben, sollten Sie gut mit den Dozierenden in Jena, deren LV Sie besuchen wollen, und mit den (für die Anerkennung zuständigen) Dozierenden in Erfurt kommunizieren.

Damit Sie während der LV sowie auf der An- und Abreise zwischen Erfurt und Jena versichert sind, universitätsseitig einen Anspruch auf Lehre und Prüfung erheben können und in Friedolin LV belegen können, ist eine (kostenfreie) Zweithörerschaft nötig: https://www.uni-jena.de/zweithoerer.

Prinzipiell gilt, dass alle LV in Jena für Studierende aus Erfurt geöffnet sind und prinzipiell im Pflicht- und Wahlpflichtbereich des eigenen Studiengangs anerkannt werden können (Obergrenze: 1/3 der Studienleistungen; Ausnahme: Abschlussarbeiten; Sonderfall: Sprachen, die zwischen den PSOen nicht kompatibel sind).

Ansprechpartner*innen

Ansprechpartner*innen für Fragen zur Kooperation in Erfurt sind der/die Studiendekan*in sowie die Studierenden-Vertreter*innen in der Studienkommission.