Aufbau des Studiums

Überblick

Die viersemestrige Regelstudienzeit des Master-Studiengangs "Gesundheitskommunikation" umfasst eine dreisemestrige Studienphase und ein Semester zur Erstellung der Masterarbeit. In einem Praktikum sollen Kontakte und Erfahrungen mit der Praxis vertieft werden. Partner aus der Gesundheitspolitik, Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitskommunikation und Gesundheitswirtschaft bereichern das Lehrangebot und bieten Anknüpfungspunkte für eigene Erfahrungen, Praktika und Masterarbeiten.

Das Lehrangebot gliedert sich in Module aus dem Pflichtbereich, dem Wahlpflichtbereich und dem Wahlbereich.

Module

Modulüberblick Gesundheitskommunikation

Modulübersicht Gesundheitskommunikation

Pflichtbereich

  • Einführung in die Medien- und Kommunikationswissenschaft (je nach Vorerfahrung)
  • Einführung in die Psychologie (je nach Vorerfahrung)
  • Grundlagen und Theorien der Gesundheitskommunikation
  • Statistik
  • Empirische Methoden
  • Praktikum: Evidenz-informierte Gesundheitskommunikation
  • Projektmodul: Masterarbeit

Wahlpflichtbereich (1 aus 2)

  • Medizinische Grundlagen von Gesundheit (je nach Vorerfahrung)
  • Einführung in Public Health

Wahlbereich (3 aus 7)

  • Sozialwissenschaftliche Erklärung individuellen Verhaltens
  • Psychologische Erklärung individuellen Verhaltens
  • Verhaltensveränderung und Gesundheitsförderung
  • Öffentliche Kommunikation
  • Interpersonale und Organisationskommunikation
  • Ethik der modernen Medizin
  • Vertiefung Forschungskompetenz
  • Medizinische Grundlagen von Gesundheit oder Einführung in Public Health (wenn nicht im Wahlpflichtbereich belegt)

Masterarbeit

Die Masterarbeit ist eine umfangreiche wissenschaftliche Arbeit und wird mit 30 Leistungspunkten bewertet. Die Studierenden zeigen mit ihrer Masterarbeit, dass sie innerhalb einer vorgesehenen Zeit ein Problem aus der Gesundheitskommunikation selbstständig unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden bearbeiten und die Ergebnisse sinnvoll darstellen und diskutieren können.

Von der Anmeldung, Bearbeitung bis zur Abgabe – einen umfassenden Überblick mit zugehörigen Verweisen zur Master-Rahmenprüfungsordnung (M-RPO) erhalten Sie hier

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Masterarbeit

Wer kann meine Masterarbeit betreuen?

Professoren und andere prüfungsberechtigte Personen, die in dem Master-Programm eine eigenverantwortliche, selbstständige Lehrtätigkeit ausüben, sind berechtigt, die Masterarbeit zu betreuen. Zudem können Sie eine/n externe/n Zweitgutachter/in bestellen. Diese Person muss mindestens den Hochschulabschluss besitzen, den Sie mit Ihrem Studium anstreben. Es kann sich also auch um eine sach- bzw. fachkundige Person aus einem Unternehmen oder einer anderen Hochschule handeln. Deren Bestellung muss jedoch schriftlich beim Prüfungsausschuss beantragt und begründet werden (Muster Antrag Bestellung externer Zweitprüfer).

Gibt es eine Mindestanzahl an Leistungspunkten, die ich zur Anmeldung der Masterarbeit nachweisen muss?

Eine Mindestanzahl an Leistungspunkten ist nicht konkret festgelegt. Dennoch empfehlen wir Ihnen, möglichst alle Module bis zur Anmeldung abzuschließen. Sollte beispielsweise noch die Benotung einer Leistung bei der Anmeldung ausstehen, ist das kein Problem.

Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung der Masterarbeit?

Für die Anmeldung der Masterarbeit sind folgende Dokumente beim Dekanat der Philosophischen Fakultät einzureichen (RPO 2010/2019):

  • Antrag auf Ausgabe des Themas der Masterarbeit mit Unterschrift beider Betreuer bzw. Betreuerinnen
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Ggf. Antrag auf Bestellung einer externen Zweitprüferin bzw. eines externen Zweitprüfers

 

Welche Anmeldefristen sind zu beachten?

Die Anmeldung der Masterarbeit ist jeweils zum 15. eines Monats möglich. Die Bearbeitung des Antrags kann 2 Wochen umfassen. In einem Schreiben vom Dekanat sollte Ihnen dann das Thema und die PrüferInnen bestätigt werden, so dass zum 1. des darauffolgenden Monats die Bearbeitungszeit beginnt.

Welchen Umfang hat eine Masterarbeit?

Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 5 Monate. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Masterarbeit sind vom Betreuer bzw. der Betreuerin so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung der Masterarbeit eingehalten werden kann. Der Umfang der Masterarbeit soll in der Regel ca. 25.000 Wörter nicht überschreiten.

Wie reiche ich meine Masterarbeit ein?

Die Masterarbeit ist fristgemäß in digitaler Form bei der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über ein von der Universität Erfurt vorgegebenes Portal einzureichen. Das Portal stellt dabei sicher, dass die eingereichte Arbeit zugeordnet werden kann. Sofern die Erst- und ZweigutacherInnen die Einreichung einer Papierfassung wünschen, sind parallel unterschriebene Ausfertigungen der Masterarbeit beim Prüfungsausschuss einzureichen.

Wie lange dauert die Begutachtung der Masterarbeit?

Für die Begutachtung gilt eine Frist von 6 Wochen ab der Einreichung der Masterarbeit. Das Bewertungsverfahren (ggf. notwendig werdenden Drittgutachten und Ausstellung des Notenscheins durch den Prüfungsausschuss) sollte nach 8 Wochen abgeschlossen sein.

Handelt es sich bei der Masterarbeit um die letzte Prüfungsleistung, erhalten Sie im Anschluss das Masterzeugnis und werden automatisch exmatrikuliert.

Verschiebt sich die Abgabefrist bei Krankheit?

Bitte nehmen Sie eine Anzeige Ihrer Krankheitstage beim Dezernat 1: Studium und Lehre umgehend vor. Nutzen Sie dafür das folgende Formular. Hier ist auch eine Erklärung durch Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt notwendig. Wird dieser anerkannt, verlängert sich die Bearbeitungszeit um die entsprechenden Krankheitstage.

Muss ich mich erneut immatrikulieren, wenn ich meine Masterarbeit am letzten Tag des Semesters einreiche?

Sollte die Abgabefrist auf den 31.03. bzw. 30.09. fallen, dann müssen Sie sich nicht zwingend für das folgende Semester zurückmelden. Auch wenn das Gutachten noch aussteht. Allerdings kann es beispielsweise durch Krankheit passieren, dass sich die Frist verschiebt und in das folgende Semester fällt. Dann wäre eine Immatrikulation notwendig. Darum ist eine Rückmeldung empfehlenswert. Sollten Sie den 31.03. bzw. 30.09. doch einhalten können, dann können Sie bis zu diesem Tag einen Antrag auf Exmatrikulation und Rückerstattung des Studienbeitrags für das Semester beim Dezernat 1: Studium und Lehre stellen. So würden Sie den Beitrag wieder zurückbekommen.

Weitere Informationen: https://www.uni-erfurt.de/studium/studierendenangelegenheiten/exmatrikulation

Praktikum

Ob im Rahmen des Studienbereichs Studium Fundamentale im Bachelor- oder im Masterstudium der Gesundheitskommunikation – Bestandteil des Studiums für jeden Studierenden ist ein Praktikum. Dauer, Umfang und Leistungspunkte sind in der Modulbeschreibung der einschlägigen Prüfungs- und Studienordnung festgelegt.

Hier finden Sie organisatorische Hinweise zum Ablauf und zum Praktikumsbericht.

Von der Suche bis zur Note – Schritte der Organisation

  1. Eigenständig Praktikumseinrichtung finden durch die Studierenden.
  2. Eigenständige Suche nach einer Betreuerin bzw. eines Betreuers aus dem Team der Professur der Gesundheitskommunikation.
  3. Formular zur Vereinbarung und Bestätigung eines Praktikums (Praktikumsschein) ausfüllen und von der Betreuerin bzw. dem Betreuer unterzeichnen lassen.
  4. Belegen des entsprechenden Praktikumsmoduls über E.L.V.I.S. im laufenden oder kommenden Semester.
  5. Durchführung des Praktikums durch die Praktikumseinrichtung auf dem Formular bestätigen lassen.
  6. Praktikumsbericht verfassen und bei der Betreuerin bzw. dem Betreuer im gemeinsam besprochenen Format einreichen.
  7. Note des Praktikumsberichts wird von der Betreuerin bzw. dem Betreuer auf dem Vereinbarungsformular vermerkt und in E.L.V.I.S. übertragen.

Hinweise zum Erstellen des Praktikumsberichtes

Grundsätzliche Inhalte

Ein Praktikumsbericht ist kein Erlebnisbericht, sondern eine wissenschaftliche Reflexion Ihrer Tätigkeiten, der Inhalte und der sonstigen dort erlebten Fachbezüge. Im Praktikumsbericht ist über folgende Punkte Auskunft zu geben, die aus der Gliederung des Dokuments hervorgehen müssen.

  • Inhaltsverzeichnis (fakultativ)
  • Bericht enthält:
    • Kurz: Vorstellung des Arbeitgebers
    • Kurz: Eigene Tätigkeiten im Praktikum
    • Größter Anteil: Wissenschaftliche Reflexion über den Bezug zu Ihrem Studienfach und Schwerpunkten
    • Kurz: Persönliche Erfahrungen bezogen auf Ihr Studienfach, angestrebte Berufstätigkeit, das Fachverständnis oder sonstige Beobachtungen
    • Literaturverzeichnis
    • Wenn Sie das Praktikum weiterempfehlen: Adresse und Kontakt der/des Verantwortlichen, kurze Begründung
  • Auf dem Deckblatt vermerken, falls es ein begründetes Datum gibt, an dem Sie die Note spätestens benötigen.
  • Länger ist nicht zwingend besser. Konzise schreiben (80% der maximalen Länge kann auch eine sehr gute Note ergeben).
  • Bitte füllen Sie auf dem Praktikumsformular alles aus bis auf die Unterschrift.

Formale Anforderungen

  • Arial, Schriftgröße 10 Pkt., 1,5-zeilig, linksbündig, keine Silbentrennung, Seitenränder jeweils 2,5 cm links, rechts und oben; 2 cm unten.
  • Deutsch oder Englisch
  • Zitierstil und Formatierung: APA
  • Auf dem Deckblatt Abgabetermin vermerken.
  • Auf dem Deckblatt Modul vermerken.
  • Dateiname: NAME_[BA/STUFU/GEKO]_DATUM[xx.xx.xx].pdf (z.B. Mustername_GEKO_24.08.2021)
  • Auffällige Mängel in Form und/oder Sprache geben Notenabzug.
  • Der Umfang des Praktikumsberichts beträgt…
    …im Bachelorstudium maximal 10 Seiten (all in) und
    …im Masterstudium maximal 30 Seiten (all in).
Hinweise zur Betreuung des Praktikums durch Prof. Dr. Cornelia Betsch
  • Ausschließlich per E-Mail an die Assistenz der Professur (Sabine Altwein) senden
  • Betreff: Abgabe Praktikum [BA/Stufu/GEKO]
  • Angabe der Betreuerin bzw. des Betreuers
  • Praktikumsschein als Scan in das Abgabe-PDF integrieren (als erste Seite/n)
  • Original an Sabine Altwein geben

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Praktikum im Master Gesundheitskommunikation

Welche Ziele hat das Praktikum?

Im Rahmen des Praktikums gilt es eine Intervention oder Kampagne zu gestalten, durchzuführen und/oder zu evaluieren. Das Anfertigen einer empirischen Forschungsarbeit oder systematischen Literaturreview ist möglich. Das Praktikum kann sich außerdem aus den Tätigkeitsbereichen der internen oder externen Kommunikation im Gesundheitssektor, der Marktforschung oder dem Medizin-/ Gesundheitsjournalismus ergeben.

Wo und wann kann das Praktikum durchgeführt werden?

Das Praktikum kann jederzeit während Ihres Studiums z. B. in einer Gesundheitsbehörde/-organisation, einem Unternehmen, einer Forschungs- oder anderen Einrichtung im In- oder Ausland absolviert werden. Wenn Unsicherheiten bestehen, ob sich eine Institution für das Praktikum eignet, kann im Zweifelsfall die beratende Person zu Rate gezogen werden.

Welchen Umfang hat das Praktikum?

Das Praktikum umfasst 360 Präsenzstunden und 90 Stunden für das Berichtschreiben. Es wird laut Prüfungs- und Studienordnung mit 15 Leistungspunkten bewertet. Das Praktikum ist grundsätzlich zweiteilbar. 

Wie ist der Praktikumsbericht zu gestalten?

Die Studierenden wenden Theorien und Methoden der evidenz-informierten Gesundheitskommunikation in der Praxis an und reflektieren diese kritisch in einem Forschungs- oder einem Evaluationsbericht oder einem systematischen Literatur-Review. Weitere Hinweise siehe oben.

Wie erfolgt die Benotung des Praktikumsberichts?

Wenn Praktika zweigeteilt werden, gilt es 2 Berichte einzureichen. Sind die Praktika von unterschiedlichem Umfang, wird der Praktikumsbericht des längeren Praktikums bewertet. Sind beide Praktika gleichlang, wird der zweite Praktikumsbericht benotet.

Auslandsaufenthalt

Das dritte Semester, das Praktikum oder die Zeit der Master-Arbeit eignen sich besonders gut für einen Auslandsaufenthalt. Das Internationale Büro berät Sie dazu gern.

Hier finden Sie eine Übersicht der Erasmus+ Austauschplätze für Studierende im Master Gesundheitskommunikation.