Aufbau des Studiums

Überblick

Die viersemestrige Regelstudienzeit des Master-Studiengangs "Gesundheitskommunikation" umfasst eine dreisemestrige Studienphase und ein Semester zur Erstellung der Masterarbeit. In einem Praktikum sollen Kontakte und Erfahrungen mit der Praxis vertieft werden. Partner aus der Gesundheitspolitik, Gesundheitsberichterstattung, Gesundheitskommunikation und Gesundheitswirtschaft bereichern das Lehrangebot und bieten Anknüpfungspunkte für eigene Erfahrungen, Praktika und Masterarbeiten.

Das Lehrangebot gliedert sich in Module aus dem Pflichtbereich, dem Wahlpflichtbereich und dem Wahlbereich.

Module (nach Prüfungsordnung 2026)

Modulüberblick Gesundheitskommunikation

Im Masterstudiengang Gesundheitskommunikation sind die Pflichtmodule verbindlich zu absolvieren. Abhängig vom zuvor abgeschlossenen Bachelorstudium können zusätzlich Auflagenmodule und ein Wahlpflichtmodul erforderlich sein.

Modulübersicht Gesundheitskommunikation

Pflichtbereich

  • Medien- und Kommunikationswissenschaft (je nach Vorerfahrung)
  • Psychologie (je nach Vorerfahrung)
  • Gesundheitskommunikation und Gesundheitspsychologie
  • Statistik
  • Empirische Methoden
  • Praktikum (MoP)
  • Abschlussmodul: Masterarbeit

Wahlpflichtbereich (mind. 1 aus 2)

  • Medizinische Grundlagen
  • Public Health und Planetary Health

Wahlbereich (5 aus 7)

  • Sozialwissenschaftliche Erklärung individuellen Verhaltens
  • Psychologische Erklärung individuellen Verhaltens
  • Verhaltensveränderung und Gesundheitsförderung
  • Öffentliche Kommunikation
  • Interpersonale und Organisationskommunikation
  • Ethik der modernen Medizin
  • Vertiefung Forschungskompetenz
  • * Medizinische Grundlagen oder Public Health und Planetary Health (wenn nicht im Wahlpflichtbereich belegt)

Masterarbeit

Die Masterarbeit ist eine umfangreiche wissenschaftliche Arbeit und wird mit 30 Leistungspunkten bewertet. Die Studierenden zeigen mit ihrer Masterarbeit, dass sie innerhalb einer vorgesehenen Zeit ein Problem aus der Gesundheitskommunikation selbstständig unter Anwendung wissenschaftlicher Methoden bearbeiten und die Ergebnisse sinnvoll darstellen und diskutieren können.

Von der Anmeldung, Bearbeitung bis zur Abgabe – einen umfassenden Überblick mit zugehörigen Verweisen zur Master-Rahmenprüfungsordnung (M-RPO) erhalten Sie hier auf der Übersichtsseite des Dekanats der Philosophischen Fakultät. 

FAQ - Häufig gestellte Fragen zur Masterarbeit

Wer kann meine Masterarbeit betreuen?

Professoren und andere prüfungsberechtigte Personen, die in dem Master-Programm eine eigenverantwortliche, selbstständige Lehrtätigkeit ausüben, sind berechtigt, die Masterarbeit zu betreuen. Zudem können Sie eine/n externe/n Zweitgutachter/in bestellen. Diese Person muss mindestens den Hochschulabschluss besitzen, den Sie mit Ihrem Studium anstreben. Es kann sich also auch um eine sach- bzw. fachkundige Person aus einem Unternehmen oder einer anderen Hochschule handeln. Deren Bestellung muss jedoch schriftlich beim Prüfungsausschuss beantragt und begründet werden (Muster Antrag Bestellung externer Zweitprüfer).

Gibt es eine Mindestanzahl an Leistungspunkten, die ich zur Anmeldung der Masterarbeit nachweisen muss?

Eine Mindestanzahl an Leistungspunkten ist nicht konkret festgelegt. Dennoch empfehlen wir Ihnen, möglichst alle Module bis zur Anmeldung abzuschließen. Sollte beispielsweise noch die Benotung einer Leistung bei der Anmeldung ausstehen, ist das kein Problem.

Welche Unterlagen benötige ich für die Anmeldung der Masterarbeit?

Für die Anmeldung der Masterarbeit sind folgende Dokumente beim Dekanat der Philosophischen Fakultät einzureichen (RPO 2010/2019):

  • Antrag auf Ausgabe des Themas der Masterarbeit mit Unterschrift beider Betreuer bzw. Betreuerinnen
  • Aktuelle Immatrikulationsbescheinigung
  • Ggf. Antrag auf Bestellung einer externen Zweitprüferin bzw. eines externen Zweitprüfers

 

Welche Anmeldefristen sind zu beachten?

Die Anmeldung der Masterarbeit ist jeweils zum 15. eines Monats möglich. Die Bearbeitung des Antrags kann 2 Wochen umfassen. In einem Schreiben vom Dekanat sollte Ihnen dann das Thema und die PrüferInnen bestätigt werden, so dass zum 1. des darauffolgenden Monats die Bearbeitungszeit beginnt.

Welchen Umfang hat eine Masterarbeit?

Die Bearbeitungszeit für die Masterarbeit beträgt 5 Monate. Thema, Aufgabenstellung und Umfang der Masterarbeit sind vom Betreuer bzw. der Betreuerin so zu begrenzen, dass die Frist zur Bearbeitung der Masterarbeit eingehalten werden kann. Der Umfang der Masterarbeit soll in der Regel ca. 25.000 Wörter nicht überschreiten.

Wie reiche ich meine Masterarbeit ein?

Die Masterarbeit ist fristgemäß in digitaler Form bei der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses über ein von der Universität Erfurt vorgegebenes Portal einzureichen. Das Portal stellt dabei sicher, dass die eingereichte Arbeit zugeordnet werden kann. Sofern die Erst- und ZweigutacherInnen die Einreichung einer Papierfassung wünschen, sind parallel unterschriebene Ausfertigungen der Masterarbeit beim Prüfungsausschuss einzureichen.

Wie lange dauert die Begutachtung der Masterarbeit?

Für die Begutachtung gilt eine Frist von 6 Wochen ab der Einreichung der Masterarbeit. Das Bewertungsverfahren (ggf. notwendig werdenden Drittgutachten und Ausstellung des Notenscheins durch den Prüfungsausschuss) sollte nach 8 Wochen abgeschlossen sein.

Handelt es sich bei der Masterarbeit um die letzte Prüfungsleistung, erhalten Sie im Anschluss das Masterzeugnis und werden automatisch exmatrikuliert.

Verschiebt sich die Abgabefrist bei Krankheit?

Bitte nehmen Sie eine Anzeige Ihrer Krankheitstage beim Dezernat 1: Studium und Lehre umgehend vor. Nutzen Sie dafür das folgende Formular. Hier ist auch eine Erklärung durch Ihre Ärztin bzw. Ihren Arzt notwendig. Wird dieser anerkannt, verlängert sich die Bearbeitungszeit um die entsprechenden Krankheitstage.

Muss ich mich erneut immatrikulieren, wenn ich meine Masterarbeit am letzten Tag des Semesters einreiche?

Sollte die Abgabefrist auf den 31.03. bzw. 30.09. fallen, dann müssen Sie sich nicht zwingend für das folgende Semester zurückmelden. Auch wenn das Gutachten noch aussteht. Allerdings kann es beispielsweise durch Krankheit passieren, dass sich die Frist verschiebt und in das folgende Semester fällt. Dann wäre eine Immatrikulation notwendig. Darum ist eine Rückmeldung empfehlenswert. Sollten Sie den 31.03. bzw. 30.09. doch einhalten können, dann können Sie bis zu diesem Tag einen Antrag auf Exmatrikulation und Rückerstattung des Studienbeitrags für das Semester beim Dezernat 1: Studium und Lehre stellen. So würden Sie den Beitrag wieder zurückbekommen.

Weitere Informationen: https://www.uni-erfurt.de/studium/studierendenangelegenheiten/exmatrikulation

Praktikum

Bestandteil des Masterstudiums für alle Studierenden ist ein Praktikum. Dauer, Umfang und Leistungspunkte sind in der Modulbeschreibung der einschlägigen Prüfungs- und Studienordnung festgelegt. Das Praktikum ist während des Studiums durchzuführen.

Für alle Studierenden, die ihr Studium ab dem Wintersemester 2026/2027 aufnehmen, gilt die Prüfungs- und Studienordnung M-PO-Gko 2026. Das Praktikum ist als sogenanntes „Modul ohne Prüfung“ (MoP) konzipiert. Das bedeutet: Das Praktikum wird nicht benotet, die erbrachte Leistung wird jedoch anerkannt und mit 9 Leistungspunkten vergütet.

Schritte der Organisation

  1. Eigenständige Suche nach einer geeigneten Praktikumseinrichtung durch die Studierenden.
  2. Auswahl einer Ansprechperson aus dem Team der Professur der Gesundheitskommunikation und Bestätigung des Praktikums auf Grundlager einer kurzen Beschreibung (Organisation, Tätigkeiten, Zeitraum).ö
  3. Ausfüllen des Formulars zur Vereinbarung und Bestätigung eines Praktikums und Unterzeichnen durch die Ansprechperson (Teil A).
  4. Belegen des entsprechenden Praktikumsmoduls über E.L.V.I.S. im laufenden oder kommenden Semester.
  5. Durchführung des Praktikums.
  6. Bestätigung der Durchführung durch die Praktikumseinrichtung im Formular (Teil B).
  7. Praktikumsbericht verfassen und bei der Betreuerin bzw. dem Betreuer im gemeinsam besprochenen Format einreichen.
  8. Einreichen des vollständig ausgefüllten Formulars zur Anerkennung des Praktikums bei der gewählten Ansprechperson.

Hinweise zum Erstellen des Praktikumsberichtes

Grundsätzliche Inhalte

  • Inhaltsverzeichnis (fakultativ)
  • Bericht enthält:
    • Kurz: Vorstellung des Arbeitgebers
    • Kurz: Eigene Tätigkeiten im Praktikum
    • Größter Anteil: Wissenschaftliche Reflexion über den Bezug zu Ihrem Studienfach und Schwerpunkten
    • Kurz: persönliche Erfahrungen bezogen auf Ihr Studienfach, angestrebte Berufstätigkeit, das Fachverständnis oder sonstige Beobachtungen
    • Literaturverzeichnis
  • Bitte fügen Sie Ihrem Bericht das vollständig ausgefüllte Formular zur Vereinbarung und Bestätigung des Praktikums (Teile A und B) bei.

Formale Anforderungen

  • Arial, Schriftgröße 10 Pkt., 1,5-zeilig, linksbündig, keine Silbentrennung, Seitenränder jeweils 2,5 cm links, rechts und oben; 2 cm unten.
  • Deutsch oder Englisch
  • Zitierstil und Formatierung: APA 7
  • Auf dem Deckblatt Abgabetermin vermerken.
  • Auf dem Deckblatt Modul vermerken.
  • Dateiname: DATUM (JahrMonatTag)_NAME_Praktikumsbericht.pdf (z.B. 20260330_MUSTERNAME_Praktikumsbericht.pdf)
  • Der Umfang des Praktikumsberichts beträgt insgesamt maximal 30 Seiten.

FAQ - Häufig gestellte Fragen zum Praktikum im Master Gesundheitskommunikation

Welche Ziele hat das Praktikum?

Im Rahmen des Praktikums gilt es eine Intervention oder Kampagne zu gestalten, durchzuführen und/oder zu evaluieren. Das Anfertigen einer empirischen Forschungsarbeit oder systematischen Literaturreview ist möglich. Das Praktikum kann sich außerdem aus den Tätigkeitsbereichen der internen oder externen Kommunikation im Gesundheitssektor, der Marktforschung oder dem Medizin-/ Gesundheitsjournalismus ergeben.

Wo und wann kann das Praktikum durchgeführt werden?

Das Praktikum kann jederzeit während Ihres Studiums z. B. in einer Gesundheitsbehörde/-organisation, einem Unternehmen, einer Forschungs- oder anderen Einrichtung im In- oder Ausland absolviert werden. Wenn Unsicherheiten bestehen, ob sich eine Institution für das Praktikum eignet, kann im Zweifelsfall die beratende Person zu Rate gezogen werden.

Welchen Umfang hat das Praktikum?

M-PO-Gko 2023:
Das Praktikum umfasst insgesamt 360 Stunden sowie zusätzlich 90 Stunden für die Erstellung des Praktikumsberichts. Es wird mit 15 Leistungspunkten (LP/ECTS) angerechnet. Die Bewertung erfolgt über eine Note auf den Praktikumsbericht.

M-PO-Gko 2026:
Das Praktikum umfasst 270 Stunden und wird mit 9 Leistungspunkten (LP/ECTS) angerechnet. Es handelt sich um ein Modul ohne Prüfung (MoP), das nicht benotet wird.

Was muss ich zum Praktikumsbericht nach M-PO-Gko 2023 wissen?

Der Praktikumsbericht ist mit der Ansprechperson frühzeitig abzusprechen. Ein Praktikumsbericht ist kein Erlebnisbericht, sondern eine wissenschaftliche Reflexion Ihrer Tätigkeiten, der Inhalte und der sonstigen dort erlebten Fachbezüge. Die Bewertungskriterien sind im GeKo HUB (Moodle) hinterlegt.

Auslandsaufenthalt

Das dritte Semester, das Praktikum oder die Zeit der Masterarbeit eignen sich besonders gut für einen Auslandsaufenthalt. Das Internationale Büro berät Sie dazu gern.

Hier finden Sie eine Übersicht der Erasmus+ Austauschplätze für Studierende im Master Gesundheitskommunikation.

Mehr über die Professur für Gesundheitskommunikation erfahren
Zur Website