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Ergänzende Informationen zu digitalen Prüfungen im Wintersemester 2022/23

In Ergänzung seines Rundschreibens vom 7. Dezember zu den digitalen Prüfungen im aktuellen Wintersemester, hat der Vizepräsident für Studienangelegenheiten der Universität Erfurt heute noch einmal die Lehrenden informiert. Das Schreiben im Wortlaut...

Liebe Lehrende,

ich möchte Sie in Ergänzung zu meiner Mail zu diesem Thema von Anfang Dezember kurz über folgende neue Sachverhalte informieren:

1. Nach Rücksprache mit Herrn Becher müssen Sie als beauftragter Prüfer bei Studierenden, die nicht an der Abstimmung zu den Formen der elektronischen Klausur teilnehmen (d. h. Verweigerung des Einverständnisses), davon ausgehen, dass diese die elektronische Klausur in Anwesenheit und unter Aufsicht auf dem Campus der Universität Erfurt in den PC-Pools der Universität Erfurt absolvieren. Gemeinsam mit den Studierenden, die aktiv erklären, dass sie nicht mit eigener Technik sondern mit Technik der Uni auf dem Campus schreiben wollen, bilden diese Studierenden die Gruppe der Prüflinge, für die Sie Plätze in den PC-Pools reservieren müssen. Sollten sich diese Studierenden zu dem von  Ihnen festgesetzten Termin nicht dort eingefunden haben, gilt die Prüfung als nicht angetreten und damit als nicht bestanden (5,0). Die Teilnahme an einer noch offen Wiederholungsprüfung ist damit ausgeschlossen (§ 15 Abs. 1 B-RPO).

2. Für das unbedingt notwendige Einholen des Einverständnisses der Studierenden zu der jeweiligen Form der elektronischen Prüfung haben wir die Abstimmung in Moodle überarbeitet und sehr deutlich formuliert, welche Konsequenzen die Nicht-Teilnahme der Studierenden an der Abstimmung nach sich zieht. Sie finden diese Abstimmung im Abschnitt "Aktuelles" im Moodle Raum Uni Erfurt Digital Lehren (Einschreibeschlüssel: ueDigital), können sie dort  als Sicherung herunterladen und dann in Ihrem Moodle-Raum wiederherstellen. Die Anleitung dazu finden Sie ebenfalls in diesem Moodle-Raum. Bitte stellen Sie diese Abstimmung den Studierenden so früh wie möglich zur Verfügung.

3. Sollten Studierende die PC-Pools der Universität Erfurt für die Klausur nutzen wollen oder müssen, muss die Reservierung durch Sie bitte nur einmalig und so früh als möglich vor dem Prüfungstermin unter raumreservierung.urmz@uni-erfurt.de erfolgen. Das Rechenzentrum weist darauf hin, dass eine Reservierung spätestens zwei Wochen vor dem Klausurtermin erforderlich ist, damit die verschiedenen Reservierungen koordiniert und verarbeitet werden können. Für die Durchführung in den PC-Pools ist zusätzlicher Aufwand an Aufsichtspersonal durch Sie einzuplanen.

Da wir zur Zeit nicht einschätzen können, wie hoch die Nachfrage nach Prüfungsplätzen in den PC-Pools sein wird,  könnte der Fall eintreten, dass zu dem angesetzten Prüfungszeitraum keine ausreichende Anzahl an Poolplätzen zur Verfügung steht, insbesondere weil diese bereits für Parallelklausuren reserviert sind. In diesen seltenen Fällen werden Sie unter Umständen einen neuen Klausurtermin festlegen müssen.

Bitte bedenken Sie bei Poolarbeitsplatzreservierungen ggf. auch an Schreibzeitverlängerungen, die einem Nachteilsausgleich geschuldet sind.

Bei Nachfragen steht das eTeach-Team Ihnen über eteach@uni-erfurt.de oder zu den Sprechzeiten (freitags von 14 bis 15 Uhr) im virtuellen eTeach-Büro: https://uni-erfurt.webex.com/meet/eteach zur Verfügung.