M-Phase
Vertiefende Betrachtung des kirchlichen Eherechts und weitergehender ausgewählter Rechtsbereiche
Das Zweite Vatikanische Konzil hat das theologische Verständnis der Ehe neu artikuliert, welches anschließend die Grundlage für das kirchliche Eherecht wurde. Diese Gesetze werden dargelegt und analysiert. Fallbeispiele werden die Anwendung des Gesetzes erläutern.
Termin: Donnerstag, 08:15-09:45 Uhr
M-Phase
Capita Selecta
Die Lehrveranstaltung befasst sich zum einen mit aktuellen gesellschaftlich relevanten Fragestellungen und zum anderen mit Themenbereichen des Kanonischen Rechts, die über den grundlegenden Themenkreis hinausführen. Themen betreffen z.B. Abtreibung und Strafrecht, Missbrauch, Staatskirchenvertrag usw.
Aufbauend auf den Basiskenntnissen des kirchlichen Rechts werden die erworbenen Kompetenzen weiter eingeübt und Kenntnisse für die Praxis vermittelt.
Termin: Freitag, B-Woche, 08:15-11:45 Uhr
Gesendet um zu verkünden in Medien, Schulen, Universitäten und Gottesdiensten
Das Seminar thematisiert aktuelle und grundlegende Fragen des kirchlichen Verkündigungsdienstes (vgl. cc. 747–833 CIC/1983). Dabei werden der Umgang der katholischen Kirche mit den unterschiedlichen sozialen Kommunikationsmitteln und die diesbezüglichen rechtlichen Regelungen in Geschichte und Gegenwart in den Blick genommen. Außerdem wird es u.a. um die Predigt, die Katechese und die Rechtsnormen zum Religionsunterricht und zur Verleihung der Missio canonica anhand der 2023 in Kraft gesetzten neuen Ordnungen in den (Erz-)Diözesen in Deutschland gehen. Weitere mögliche Schwerpunkte sind die kirchliche Missionstätigkeit, aber auch die Normen hinsichtlich kirchlicher Schulen, Universitäten und Fakultäten. Eigene Themenwünsche der Studierenden auf dem Gebiet des kirchlichen Verkündigungsdienstes dürfen gerne eingebracht und bearbeitet werden.
Termin: Freitag, A-Woche, 08:15-11:45 Uhr
Quaestiones disputatae
In dem Oberseminar wird die Analyse interdisziplinärer Problemlagen auf ihren Bedeutungshorizont für die Kanonistik und Entwicklung von Lösungsansätzen eingeübt. Das Ziel des Oberseminars ist es, Theorie und Anwendung des Kanonischen Rechts in Forschung und praktischen Feldern zu verbinden, um angehenden Spezialisten in Kirchenrecht weitere Kompetenzen zu vermitteln.
Teilnahmevoraussetzung: Abfassung einer Abschlussarbeit im Fach Kirchenrecht.
Die Teilnahme ist erst nach Voranmeldung bei Frau Dr. Dr. Anna-Maria Bader möglich.
Termin: Donnerstag 16:15-17:45 Uhr
Kindeswohl: Förderung- Schutz - Rechte (LV in deutscher und englischer Sprache)
Ziel der Lehrveranstaltung ist das Verständnis des Konzeptes „Kindeswohl“ aus verschiedenen Perspektiven – rechtlich, medizinisch, sozial, psychologisch, theologisch, ethisch usw. – zu reflektieren. Studierende sollen in der Lage sein, die Vielfältigkeit und die mehrfache Dimension zu erkennen, zu verstehen und miteinander zu verbinden. Methodisch gesehen handelt es sich um eine Vorlesungsreihe in der Expert:innen das Thema „Kindeswohl“ aus ihrer Expertise heraus beleuchten.
Termin: Mittwoch 14:15-15:45 Uhr (auf Englisch)
Donnerstag 14:15-15:45 Uhr (auf Deutsch)
Bitte beachten: Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung erfolgt über das zentrale Verteilungsverfahren.