Lehrveranstaltungen im Sommersemester 2026

Vorlesungen

O-Phase 

Einführung in das Recht der katholischen Kirche - Allgemeine Normen  

Neben der theologischen Fundierung des kirchlichen Rechts bietet die Vorlesung einen grundlegenden Überblick über das Recht der Katholischen Kirche und die Quellen, aus denen es besteht. Mithilfe der Regeln zur Gesetzesinterpretation wird in die kanonistische Methodik eingeführt und anhand der Definition elementarer kirchenrechtlicher Begriffe und ihrer Funktion werden zentrale strukturelle Prinzipien erläutert. 

Termin: Donnerstag, 08:15-09:45 Uhr 

Q-Phase 

Kanonische Normen für den Verkündigungs- und Heiligungsdienst der Kirche  

In der Vorlesung werden wichtige Normierungen des kirchlichen Verkündigungs- und Heiligungsdienstes dargelegt und vor dem Hintergrund der Theologie analysiert und interpretiert. Das umfasst das Grundrecht auf Sakramentenempfang (z.B. Taufe, Eucharistie und Krankensalbung) und andere Themen wie eine Beerdigung für getaufte Nichtkatholiken. 

Termin: Freitag, A-Woche, 08:15-11:45 Uhr 

Seminare

Ein Recht auf Geheimnis? – Vertraulichkeit und Transparenz in einer synodalen Kirche  

Wie kann ich sicher sein, dass meine vertraulichen Anliegen wirklich geschützt sind – und trotzdem verstehen, wann die Kirche transparent handeln muss? 

Die Kirche schützt ihr anvertraute Informationen – aus seelsorglichen, dogmatischen und rechtlichen Gründen. Gleichzeitig fordert die letzte Bischofssynode mehr Transparenz und Rechenschaftsablage. Das Seminar erkundet, wie diese Pole in unterschiedlichen Bereichen des kirchlichen Lebens zusammenfinden (oder kollidieren), und beleuchtet theologische, rechtliche und praktische Dimensionen von Vertraulichkeit und Transparenz.  

Mögliche Themen, die in den Blick genommen und gemeinsam diskutiert werden, sind das Seelsorge- und Beichtgeheimnis, das Amts- und Dienstgeheimnis und das päpstliche Geheimnis, aber auch die aktuellen Regelungen zum Datenschutz oder zu den kirchlichen (Geheim‑)Archiven sowie zum Umgang mit Personalakten. Außerdem soll es um eine Verhältnisbestimmung von Vertraulichkeit und Transparenz in der Missbrauchsaufarbeitung, in den kirchlichen Gerichtsverfahren und in anderen pastoralen Kontexten gehen. Dabei werden neben den kirchenrechtlichen Vorgaben auch die relevanten Rechtsgrundlagen aus dem weltlichen Recht und dem Staatskirchenrecht analysiert und verglichen und aktuelle Beispielfälle aus kirchlicher Praxis und Öffentlichkeit besprochen. 

Termin: Freitag, B-Woche, 08:15-11:45 Uhr 

Oberseminar

Quaestiones disputatae

In dem Oberseminar wird die Analyse interdisziplinärer Problemlagen auf ihren Bedeutungshorizont für die Kanonistik und Entwicklung von Lösungsansätzen eingeübt. Das Ziel des Oberseminars ist es, Theorie und Anwendung des Kanonischen Rechts in Forschung und praktischen Feldern zu verbinden, um angehenden Spezialisten in Kirchenrecht weitere Kompetenzen zu vermitteln. 

Teilnahmevoraussetzung: Abfassung einer Abschlussarbeit im Fach Kirchenrecht. 

Die Teilnahme ist erst nach Voranmeldung bei Frau Dr. Dr. Anna-Maria Bader möglich.

Termin: Donnerstag 16:15-17:45 Uhr 

Lehrveranstaltung im Studium Fundamentale

Kindeswohl: Förderung- Schutz - Rechte (LV in deutscher und englischer Sprache)

Ziel der Lehrveranstaltung ist das Verständnis des Konzeptes „Kindeswohl“ aus verschiedenen Perspektiven – rechtlich, medizinisch, sozial, psychologisch, theologisch, ethisch usw. – zu reflektieren. Studierende sollen in der Lage sein, die Vielfältigkeit und die mehrfache Dimension zu erkennen, zu verstehen und miteinander zu verbinden. Methodisch gesehen handelt es sich um eine Vorlesungsreihe in der Expert:innen das Thema „Kindeswohl“ aus ihrer Expertise heraus beleuchten. 

Termin: Mittwoch 14:15-15:45 Uhr (auf Englisch)

                Donnerstag 14:15-15:45 Uhr (auf Deutsch) 

Bitte beachten: Die Anmeldung zur Lehrveranstaltung erfolgt über das zentrale Verteilungsverfahren.