Europäisches Praktikantenprogramm

Hinweis: Im Zuge der Covid-19-Pandemie hat sich auch in Europa eine lange Warteschleife von Studierenden gebildet, die seit Anfang 2020 Praktika etwa bei Internationalen Organisationen anstreben. Seit März 2020 werden Praktikantenbewerbungen von den entsprechenden Stellen oftmals nicht mehr angenommen oder Praktika vor Ort für einen ungewissen Zeitpunkt in Aussicht gestellt, der inzwischen um Jahre nach dem geplanten Termin liegen kann. Bei vielen Institutionen sind daher noch im Jahr 2021 nur digitale Praktika möglich. Alternativ ist die Suche nach Präsenz-Praktika im nationalen, regionalen oder lokalen Bereich ratsam. 

Das europäische Praktikantenprogramm verfolgt das Ziel, die Studiengänge "Staatswissenschaften" und "Internationale Beziehungen" durch Erfahrungen im Bereich des wirtschaftlichen und politischen Lobbyismus vor den Toren der Europäischen Union zu bereichern. Damit soll Erfurter Studierenden Gelegenheit gegeben werden, in Ergänzung ihrer theoretischen Kenntnisse des Europarechts sowie der politischen und ökonomischen Grundlagen der europäischen Integration einen praktischen Einblick in die Arbeit europäischer Verbände und Institutionen zu gewinnen. Das Konzept stellt sich wie folgt dar:

  • Mit Brüsseler Zielorganisationen wird eine Vereinbarung getroffen, dass ein Praktikumsplatz für Erfurter Studenten angeboten wird. Entscheidend für die Vorauswahl sind die bisherigen Studienleistungen und das Interesse an der europäischen Integration sowie an der wirtschaftlichen und politischen Interessenvertretung („Lobbyismus“) bei der Europäischen Union.
  • Die Bewerbungsunterlagen für ein Praktikum müssen grundsätzlich 8 Monate vor Antritt am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europäische Integration eingereicht werden. Studierende der Staatswissenschaften, die nach dem Ende des SS 2023 einen Praktikumsplatz in diesem Programm suchen, bewerben sich zu Beginn des WS 22/23 schriftlich. Es wird dringend empfohlen, sich noch früher zu bewerben. Eine Entscheidung ist ohne die Vorlage einschlägiger Leistungsnachweise indes nicht möglich.
  • Es ist eine aussagekräftige Bewerbung (Motivationsschreiben, Interessen im Bereich der europäischen Integration, Lebenslauf mit Lichtbild, Abiturzeugnis, ELVIS-Bögen) sowie ein Leistungsnachweis in der Vorlesung Europarecht oder in einer äquivalenten Veranstaltung über den Prozess der europäischen Integration in Volkswirtschaft oder Politikwissenschaft (mit einem gehobenen Prädikat) erforderlich. Weiterhin ist anzugeben, ob Sie im Bereich der Vertretung politischer Interessen bzw. bei einem Abgeordneten des Europäischen Parlaments oder bei einem Wirtschaftsverband Ihr Praktikum absolvieren möchten. Diese Wünsche werden berücksichtigt, können aber nicht immer erfüllt werden. Insbesondere ein begehrtes Praktikum bei einem Abgeordneten des Europäischen Parlaments obliegt ausschließlich seiner Auswahlentscheidung.
  • Soweit dies auch der Dauer des geplanten Praktikums nach dem Antrag entspricht, sollte in der Bewerbung deutlich gemacht werden, dass es sich um ein Pflichtpraktikum (von vier Wochen) handelt. Mit Blick auf Praktika bei Verbänden der Wirtschaft wird aber darauf hingewiesen, dass dort auch erheblich längere Praktika möglich sind. Innerhalb der vorlesungsfreien Zeit lassen sich indes keine Praktika einrichten, die mehr als vier Wochen dauern.
  • In der Bewerbung sind die genauen (alternativen) Wunschzeiten für die Absolvierung der Praktika anzugeben. Ihre Bewerbungsunterlagen (wie oben aufgeführt) richten Sie bitte per Post oder E-Mail an:

Ansprechpartner

Prof. Dr. Hermann-Josef Blanke
Früherer Inhaber der Professur für Öffentliches Recht, Völkerrecht und Europäische Integration
(Staatswissenschaftliche Fakultät)
Lehrgebäude 1 / Raum 0208