Habilitation
Habilitationsverfahren
Die rechtlichen Grundlagen eines Habilitationsverfahrens an unserer Fakultät bilden das Thüringer Hochschulgesetz sowie die Habilitationsordnung der Universität Erfurt.
Antrag auf Eröffnung
Folgende Angaben und Unterlagen werden zur Antragstellung auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens benötigt:
- schriftlicher Antrag mit folgenden Angaben:
- Benennung des Faches/der Fachgebiete, für das bzw. die sich der Bewerber zu habilitieren beabsichtigt
- Mitglieder des MWK: Angabe, ob Habilitation in Kooperation mit MWK
- Ggf. Gutachtervorschläge für die die schriftliche Habilitationsleistung sowie für die Prüfung der pädagogisch-didaktischen Eignung
- Lebenslauf
- urkundlicher Nachweis der Promotion
- schriftliche Habilitationsleistung in 5 Exemplaren und einmal elektronisch (PDF)
- Ehrenwörtliche Erklärung
- drei Vorschläge für das Thema des wissenschaftlichen Vortrags
- vollständiges Verzeichnis der wissenschaftlichen Veröffentlichungen
- Auflistung der bisher erbrachten Lehraufgaben
- amtliches Führungszeugnis
- schriftliche Erklärung über strafrechtliche und disziplinarische Verurteilungen sowie anhängige Straf- und Disziplinarverfahren
- schriftliche Erklärung über etwaige frühere oder gleichzeitige Habilitationsgesuche andernorts
- Quittung über die entrichtete Habilitationsgebühr
Die Checkliste zum Antrag auf Eröffnung des Habilitationsverfahrens finden Sie hier
Kontakt
Anfragen richten Sie bitte an dekan.stawi@uni-erfurt.de
Liska Kübel, B.A.
Sachbearbeiterin für Promotions- und Habilitationsangelegenheiten sowie B.A.- und M.A.-Prüfungsangelegenheiten (derzeit außer Dienst)
(Staatswissenschaftliche Fakultät)
Lehrgebäude 1 / Raum 0054
+49 361 737-4509
Sprechzeiten
Mi und Do 10-12 + 14-16
sowie nach Vereinbarung
Zur Kontaktaufnahme bitte die Funktionsadressen der Sachgebiete verwenden!
sowie nach Vereinbarung
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